Selbständige Praxis im Gesundheits- und Fitnessbereich
In der Schweiz gelten anerkannte Physiotherapeuten und Personal Trainer, die selbständig arbeiten (eigene Praxis, Hausbesuche, Mietplatz im Fitnessstudio, Online-Coaching), fast immer als Selbständige — Einzelfirmen — nicht als Angestellte von Kunden oder Studio, ausser bei echtem Arbeitsvertrag.
Das bedeutet ordentliche Buchhaltung, korrekte Fakturierung, Umsatzdeklaration, AHV/IV/EO-Beiträge auf Nettoeinkommen und über Schwellen MWST-Anmeldung und Handelsregistereintrag. Bargeld oder Buchungs-Apps ersetzen keine Rechnungen, Buchungen noch Steuererklärung.
Dieser Leitfaden deckt ab, was Physiotherapeuten und Personal Trainer in der Schweiz brauchen: Rechtsstatus, Umsatzarten (inkl. Versicherungsrückerstattung Physio), abziehbare Aufwendungen, MWST und AHV, obligatorische und empfohlene Versicherungen, Jahresabschluss ohne Überraschungen.
Rechtsstatus, Titel und Einzelfirma
Bevor Sie die Praxis eröffnen oder Verträge mit Studios und Kunden unterschreiben, klären Sie:
Physiotherapeut: Diplom und Bewilligung
Universitätsdiplom oder in der Schweiz anerkanntes Äquivalent (z.B. Bachelor Physiotherapie) und Eintrag im kantonalen Berufsregister. Ohne Titel keine Physiotherapie-Rechnungen noch KVG/LAMal-Tarife (Tarmed).
Personal Trainer: kein obligatorisches Bundesdiplom
Kein obligatorisches nationales Diplom für Personal Trainer, aber Zertifikate (ESCA, SASM, etc.) stärken die Glaubwürdigkeit. Sie sind Einzelunternehmer mit Coaching-Dienstleistungen; zivilrechtliche Haftung gegenüber Kunden bleibt bei Ihnen.
Einzelfirma und Handelsregister
Häufigste Form: Einzelfirma. Jahresumsatz über CHF 100'000: obligatorische HR-Eintragung. Unter der Schwelle freiwillig, aber nützlich für Bankkredit und Verträge mit Einrichtungen.
AHV-Anmeldung als Selbständiger
Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse (oder Berufskasse) als Selbständigerwerbender. Beiträge auf Nettoeinkommen (Umsatz minus Berufskosten), Satz bis ~10,6 %, Jahresminimum auch bei tiefem Einkommen.
Achtung: «Schwarzarbeit» im Studio oder zu Hause ohne Rechnungen birgt Steuersanktionen, AHV-Probleme und bei Kundenverletzung persönliche Schadenersatzforderungen ohne Berufshaftpflicht.
Umsatz: Sitzungen, Pakete und Versicherungsrückerstattung
Umsatz ist bei Leistung oder Fakturierung zu erfassen, nicht nur bei Zahlungseingang:
Einzelsitzungen und Pakete
Jede Sitzung oder jedes Paket (5, 10, 20 Sitzungen) ist Umsatz. Auch Vorauszahlungen: Umsatz bei Leistung oder nach gewählter Methode (Vorauszahlungen = Verbindlichkeit bis Erbringung).
Physiotherapie mit ärztlicher Verordnung (LAMal/KVG)
Von der obligatorischen Krankenversicherung erstattete Leistungen: Rechnung mit Tarmed-Codes (Tarif 590). Umsatz = fakturierter Betrag (Patienten- + Kassenanteil). Verordnungen und Behandlungsnachweise aufbewahren.
Studiomiete und Firmenkunden
Monatliche Studiogebühr, Gruppenkurse, Corporate-Wellness-Verträge: alles Umsatz. Hält das Studio Provision ein: Bruttoumsatz und Provision als separater Aufwand.
Online-Coaching und Abos
Ernährungspläne, digitale Trainingsprogramme, Monatsabos: steuerpflichtiger Umsatz. Ausländische Kunden: MWST-Pflicht prüfen (digitale B2C-Leistungen EU über Schwellen).
Praktische Regel: Rechnung (oder Beleg mit UID bei MWST-pflichtig) für jede Leistung oder jedes Paket. Twint und Bargeld trotzdem mit Datum, Kunde und Betrag buchen.
Abziehbare Aufwendungen: Praxis, Geräte, Weiterbildung
Streng berufsbezogene Kosten senken den steuerbaren Gewinn:
| Aufwandart | Abzug | Hinweise |
|---|---|---|
| Praxismiete / Studioplatz | 100 % bei ausschliesslich beruflicher Nutzung | Privatanteil bei Mischung ausschliessen |
| Geräte (Tisch, Gewichte, Bänder, TENS) | Abschreibung wenn > CHF 1'000, sonst Aufwand | Kaufrechnungen aufbewahren |
| Weiterbildung und Kongresse | 100 % wenn berufsbezogen | Pflicht- oder Fortbildungskurse |
| Berufshaftpflichtversicherung | 100 % abziehbar | Für Physio und Trainer dringend empfohlen |
| Marketing, Website, Buchungssoftware | 100 % wenn für die Tätigkeit | Abitex, Momenteo, Calendly, etc. |
| Kilometer zu Patienten / Kunden | CHF 0,70/km oder effektive Autokosten | Fahrtenbuch oder Kilometer-App |
Keine privaten Fitness-Abo, Nahrungsergänzung oder Alltags-Sportkleidung als Berufskosten abziehen — die Steuerbehörde bestreitet das oft.
MWST, AHV und Schwellen
Zwei Pflichten ab dem ersten Geschäftsjahr im Blick behalten:
MWST (Schwelle CHF 100'000)
Globaler Umsatz aus Tätigkeit > CHF 100'000 → obligatorische ESTV-Anmeldung. Anerkannte medizinische Physiotherapie kann in bestimmten Fällen MWST-befreit sein; mit Treuhänder klären. Personal Training und Coaching i.d.R. steuerpflichtig.
MWST-Satz und Fakturierung
Normalsatz 8,1 % auf steuerpflichtige Leistungen. Rechnung mit UID, QR-Rechnung für Schweizer Kunden. Bei MWST-Pflicht Vorsteuerabzug auf Berufseinkäufe.
AHV-Beiträge auf Nettoeinkommen
Jährliche Einkommensmeldung an die Kasse. Schwankendes Einkommen: Akontozahlungen auf Schätzung möglich; Ausgleich am Jahresende.
Säule 3 und Krankenversicherung
Säule-3a-Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehbar. LAMal (Krankenversicherung) obligatorisch und privat — kein Geschäftsabzug.
MWST-Anmeldung vor CHF 100'000 kann lohnen bei Geräte- und Praxisinvestitionen mit abziehbarer Vorsteuer.
Vereinfachte Buchhaltung und Fakturierung
Für die meisten Physio und Trainer mit Umsatz unter CHF 500'000 reicht vereinfachte Buchhaltung:
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Umsatz nach Art (Sitzungen, Pakete, Versicherung, Studio) und Kosten nach Kategorie. Digitale Belege 10 Jahre aufbewahren.
Dediziertes Konto und Trennung
Geschäftskonto getrennt vom Privatkonto. Twint, Bargeld und Überweisungen über Geschäftskonto; Privatentnahmen als «Unternehmerentnahme».
Versicherungsfakturierung (Physiotherapie)
Zertifizierte Software (MediData, curaMED, etc.) für Tarmed-Übermittlung. Monatlich Kassen- und Patientenzahlungen abstimmen.
Jahresabschluss
Reingewinn → Selbständigenergänzung in kantonaler Erklärung. Umsatzübersicht, Spesenliste, Weiterbildungs- und Versicherungsbelege beilegen.
AccountEX hilft bei Kategorisierung von Sitzungen und Paketen, MWST, Spesen-OCR und Berichten für die Steuererklärung — für Wellness-Selbständige.
Versicherungen: Haftpflicht, Unfälle und Deckungen
Neben persönlicher LAMal diese Deckungen für Ihre Tätigkeit prüfen:
Berufshaftpflicht
Deckt Kundenschäden durch Berufsfehler oder Verletzung während der Sitzung. Essentiell für Physio und Trainer; abziehbare Kosten. Ausschlüsse prüfen (Extremsport, nicht gemeldete Erkrankungen).
Unfallversicherung (UVG)
Angestellt im Studio: UVG vom Arbeitgeber. Nur selbständig ohne Personal: private/individuelle Unfallversicherung erwägen — nicht mit LAMal verwechseln.
Geräte- und Räumlichkeiten-Deckung
Schäden an Räumen, Gerätediebstahl: optionale Inhalts-/Gebäudepolice. Sinnvoll bei teuren Geräten.
Erwerbsausfall
Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit deckt entgangenen Verdienst. Relevant ohne andere Einkommensquellen.
Eine Kundenverletzung beim Training ohne Berufshaftpflicht kann Zehntausende Franken persönlichen Schadenersatz bedeuten.
Steuererklärung: Checkliste
Am Jahresende das Dossier für die kantonale Erklärung vorbereiten:
Umsatzübersicht nach Quelle
Tabelle: private Sitzungen, Versicherung, Studio, online, sonstiges. Total = Umsatz in der Buchhaltung.
Dokumentierte Berufsauslagen
Praxismiete, Geräte, Weiterbildung, Haftpflicht, Software, km, Marketing. Keine vermischten Privatausgaben.
AHV- und Säule-3-Beiträge
Zahlungsbestätigungen AHV und Säule-3a-Auszug beilegen oder in Formularen erfassen.
Eventuelle Mitarbeitende
Bei Sekretariat oder weiterem Trainer: Lohn, Sozialbeiträge, Quellensteuer falls anwendbar.
Umsatz > CHF 100'000, komplexe Versicherungsabrechnung oder mehrere Standorte: Treuhänder mit Gesundheits-/Sport-Erfahrung.
Empfohlene Tools
Minimaler Stack für Kunden und Zahlen ohne Zeitverlust:
Buchungen und Kalender
Abitex, Momenteo, Calenso oder gleichwertig für Termine, Erinnerungen und Sitzungshistorie.
Fakturierung und Tarmed (Physiotherapie)
Zertifizierte Software für Versicherungsrechnungen; QR-Rechnung für private Schweizer Kunden.
Buchhaltung und MWST
AccountEX für Umsatz, Aufwand, Quartals-MWST und Jahresberichte.
Dokumentenarchiv
10 Jahre digitale Aufbewahrung: Rechnungen, Verordnungen, Studioverträge, Policen.
Praktische Tipps
- Firma eröffnen und AHV anmelden vor dem ersten zahlenden Kunden — nicht nach Monaten nicht deklariertem Umsatz
- Immer Rechnung oder gleichwertiges Dokument, auch bei kleinen Beträgen und Twint
- Geschäfts- und Privatkonto vom ersten Tag trennen
- Bei Physiotherapie Verordnungen und Tarmed-Unterlagen aufbewahren — bei Versicherungs- oder Steuerprüfung nötig
- Berufshaftpflicht nicht unterschätzen: ein Vorfall kann Jahre Umsatz übersteigen
- Kumulierten Umsatz Richtung CHF 100'000 beobachten, um nicht unvorbereitet bei MWST zu stehen
- AccountEX für Sitzungen, Pakete und Steuerberichte — weniger Excel, mehr Zeit mit Kunden
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