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10 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert: 2026-04-07·Einwohner · Familien · Grenzgänger

Obligatorische Krankenversicherung (KVG): steuerliche Auswirkungen

Wie Sie Krankenversicherungsprämien und Krankheitskosten in der Steuererklärung abziehen, Prämienverbilligungen erhalten und Ihre Steuerbelastung optimieren.

KVG und Steuern: was Sie wissen müssen

In der Schweiz ist die Grundversicherung für alle im Land wohnhaften Personen obligatorisch. Das KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) gewährleistet den Zugang zur medizinischen Grundversorgung, aber die Prämien — die einkommensunabhängig sind — stellen eine erhebliche Belastung für Haushalte dar, mit Kosten von über CHF 400 pro Monat pro Erwachsenen.

Die gute Nachricht: Das Schweizer Steuersystem bietet verschiedene Abzugsmöglichkeiten: Versicherungsprämien sind abzugsfähig (innerhalb eidgenössischer und kantonaler Grenzen), nicht erstattete Krankheitskosten können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, und einkommensschwache Familien haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Dieser Leitfaden erklärt im Detail, wie diese Vergünstigungen funktionieren, welche kantonalen Grenzen gelten und wie Sie Ihre steuerliche Position im Zusammenhang mit der Krankenversicherung optimieren können.

Wie das KVG-System funktioniert

Das Schweizer Krankenversicherungssystem hat einzigartige Merkmale, die es von den meisten europäischen Ländern unterscheiden. Hier die wichtigsten Punkte:

1

Versicherungspflicht

Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft eine Grundversicherung (KVG) abschliessen. Die Versicherung ist individuell: jedes Familienmitglied — einschliesslich Neugeborene — muss eine eigene Police haben.

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Einkommensunabhängige Prämien

Anders als in vielen europäischen Ländern werden KVG-Prämien pro Person berechnet (nicht als Prozentsatz des Gehalts). Sie variieren je nach Wohnkanton, gewähltem Versicherer, Versicherungsmodell (Hausarzt, HMO, Telmed) und gewählter Franchise.

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Franchise und Kostenbeteiligung

Der Versicherte wählt eine jährliche Franchise (von CHF 300 bis CHF 2'500 für Erwachsene). Nach Überschreiten der Franchise zahlt er eine Kostenbeteiligung von 10% bis maximal CHF 700/Jahr (CHF 350 für Minderjährige). Die Wahl der Franchise beeinflusst direkt die monatliche Prämie.

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Gedeckte Leistungen

Das KVG deckt einen einheitlichen Leistungskatalog, der vom Bund festgelegt wird: Arztbesuche, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Medikamente der Spezialitätenliste, verordnete Physiotherapie, Laboranalysen und Mutterschaft (ohne Franchise).

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Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen (Privat-/Halbprivatabteilung, Alternativmedizin, Zahnpflege) gehören nicht zum KVG und sind freiwillig. Ihre Prämien sind ebenfalls steuerlich abzugsfähig, innerhalb der vorgesehenen Gesamtlimiten.

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Versicherungsprämien

Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung und der Zusatzversicherungen fallen unter den Abzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen. Dieser Abzug ist sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene vorgesehen, jedoch mit unterschiedlichen Höchstbeträgen.

Bundesabzug (DBSt)

  • Alleinstehende: CHF 1'800 pro Jahr (ohne Anschluss an 2. Säule: CHF 2'700)
  • Ehepaare (gemeinsame Veranlagung): CHF 3'600 (ohne Anschluss an 2. Säule: CHF 5'400)
  • Für jedes unterstützungspflichtige Kind: CHF 700 zusätzlich
  • Der Abzug umfasst kumulativ: KVG-Prämien, Zusatzversicherungen, Unfallversicherung (wenn privat bezahlt), Lebensversicherung und Sparkapitalzinsen

In den meisten Fällen übersteigen allein die KVG-Prämien bereits die eidgenössische Pauschale. Der Abzug ist daher ein Höchstbetrag, keine vollständige Erstattung der tatsächlich gezahlten Prämien.

Kantonale Abzüge für Versicherungsprämien

Jeder Kanton legt seine eigenen Abzugsgrenzen fest, die deutlich grosszügiger als die eidgenössische Pauschale sein können. Hier die wichtigsten Kantone:

KantonAlleinstehendEhepaarPro Kind
ZürichCHF 2'600CHF 5'200CHF 1'300
BernCHF 2'400CHF 4'800CHF 1'200
TessinCHF 3'000CHF 6'000CHF 1'500
WaadtCHF 3'100CHF 6'200CHF 1'550
GenfCHF 3'366CHF 6'732CHF 1'683
LuzernCHF 2'300CHF 4'600CHF 1'150
St. GallenCHF 2'400CHF 4'800CHF 1'200
AargauCHF 2'800CHF 5'600CHF 1'400

Die Beträge sind Richtwerte und können je nach persönlicher Situation (Anschluss an 2. Säule, Zivilstand) variieren. Überprüfen Sie die aktuellen Werte stets bei Ihrer kantonalen Steuerbehörde.

Abzug von Krankheitskosten

Neben den Prämien können tatsächlich angefallene und nicht von der Versicherung erstattete Arzt- und Zahnarztkosten abgezogen werden. Auf Bundesebene sind Kosten abzugsfähig, die 5% des Nettoeinkommens übersteigen.

Abzugsfähige Kosten

  • Arzt- und Facharztbesuche, die nicht vom KVG gedeckt sind (oder nur teilweise)
  • Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen (nicht vom KVG gedeckt)
  • Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte
  • KVG-Kostenbeteiligung (Franchise + 10% Selbstbehalt)
  • Verschriebene, nicht erstattete Medikamente und überzählige Physiotherapie-Sitzungen

Nicht abzugsfähige Kosten

  • Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation
  • Wellness-Produkte, nicht verschriebene Nahrungsergänzungsmittel
  • Kuraufenthalte ohne ärztliche Verordnung

Berechnungsbeispiel

Nettoeinkommen: CHF 80'000. Schwelle von 5%: CHF 4'000. Gesamte nicht erstattete Krankheitskosten: CHF 6'500. Abzugsfähiger Betrag: CHF 6'500 – CHF 4'000 = CHF 2'500. Dieser Betrag von CHF 2'500 kommt zum pauschalen Abzug für Versicherungsprämien hinzu.

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Die Prämienverbilligung (IPV) ist eine finanzielle Unterstützung für Personen und Familien mit bescheidenem Einkommen. Sie wird von den Kantonen verwaltet, die die Anspruchskriterien festlegen.

1

Wer hat Anspruch

Personen und Familien, deren Einkommen und Vermögen unter bestimmten, vom Wohnkanton festgelegten Schwellen liegen. Die Grenzen variieren enorm: In einigen Kantonen profitieren auch Familien mit Einkommen bis CHF 80'000–100'000.

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Wie beantragt man sie

In vielen Kantonen erfolgt die Zuweisung automatisch, basierend auf den Daten der letzten Steuererklärung. In anderen (z.B. Genf, Waadt) muss innerhalb der festgelegten Fristen ein spezifischer Antrag eingereicht werden.

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Höhe der Verbilligung

Die Verbilligung deckt die KVG-Prämien teilweise oder vollständig. Für Minderjährige und junge Erwachsene in Ausbildung gewähren mehrere Kantone eine Reduktion von 50% oder mehr der Referenzprämie.

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Auswirkung auf die Steuererklärung

Die erhaltene Verbilligung verringert den abzugsfähigen Betrag für Versicherungsprämien in der Steuererklärung. Mit anderen Worten: Es werden nur die tatsächlich bezahlten Prämien (abzüglich der Verbilligung) abgezogen.

Wenn Sie glauben, Anspruch auf IPV zu haben, diese aber nie beantragt haben, informieren Sie sich auf der Website des kantonalen Amts für Krankenversicherung. In einigen Kantonen kann die Verbilligung auch rückwirkend für das laufende Jahr beantragt werden.

Besondere Situationen

Einige Profile erfordern besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf KVG und Steuern:

Grenzgänger

Grenzgänger (Arbeitnehmer mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Land und Beschäftigung in der Schweiz) können in vielen Fällen zwischen der KVG-Versicherung und dem Gesundheitssystem ihres Wohnsitzlandes wählen (Optionsrecht). Wer sich für das KVG entscheidet, hat Anspruch auf die gleichen Steuerabzüge wie Einwohner. Wer sich für das ausländische System entscheidet, kann die Prämien des ausländischen Systems unter den gleichen Bedingungen abziehen. Die Wahl ist grundsätzlich unwiderruflich.

Familien mit Kindern

Jedes Kind benötigt eine separate KVG-Police. Die Prämien für Minderjährige sind deutlich niedriger (durchschnittlich CHF 100–120/Monat), aber der zusätzliche Kinderabzug ermöglicht es, einen erheblichen Teil zurückzugewinnen. Kinderreiche Familien mit mittleren Einkommen sind oft für die IPV für Kinder berechtigt, auch wenn sie es für Erwachsene nicht sind.

Junge Erwachsene (19–25 Jahre)

Junge Erwachsene in Ausbildung profitieren bei den meisten Versicherern von reduzierten Prämien. Wenn sie noch von ihren Eltern abhängig sind, können die Prämien in der Steuererklärung der Eltern abgezogen werden. Viele Kantone gewähren die IPV mit günstigeren Schwellen für diese Altersgruppe.

Rentner

Für Rentner stellen die KVG-Prämien oft den grössten Ausgabeposten nach der Miete dar. Der kantonale Abzug und die allfällige IPV sind besonders relevant. Rentner mit bescheidenen Renten (AHV + allfällige BVG) haben fast immer Anspruch auf Prämienverbilligung.

Strategien zur Steueroptimierung

  • Wählen Sie eine hohe Franchise (CHF 2'500), wenn Sie gesund sind und wenige Krankheitskosten haben: Die Prämienersparnis überwiegt oft das Risiko, und die niedrigere Prämie fällt dennoch in die abzugsfähige Pauschale
  • Vergleichen Sie jährlich die KVG-Prämien auf der BAG-Website (priminfo.admin.ch): Der Versichererwechsel ist kostenlos und kann Hunderte von Franken sparen, ohne Unterschied bei den Grundleistungen
  • Wenn Sie hohe Krankheitskosten haben, konzentrieren Sie diese im selben Steuerjahr, um die 5%-Schwelle des Nettoeinkommens leichter zu überschreiten und den Abzug zu maximieren
  • Überprüfen Sie Ihren IPV-Anspruch jedes Jahr: Die Schwellen ändern sich und eine Einkommensänderung (Kurzarbeit, Geburt eines Kindes, Pensionierung) kann Sie berechtigen
  • Wenn Sie die KVG-Prämien für volljährige Kinder in Ausbildung bezahlen, stellen Sie sicher, dass der Abzug in Ihrer Erklärung und nicht in der Ihres Kindes erscheint (wenn es kein eigenes nennenswertes Einkommen hat)
  • Bewahren Sie alle nicht erstatteten Arzt- und Zahnarztrechnungen auf, auch kleine Beträge: Zusammengezählt können sie die 5%-Schwelle überschreiten
  • Verwenden Sie AccountEX, um Versicherungsprämien und Krankheitskosten das ganze Jahr über zu erfassen: Zum Zeitpunkt der Steuererklärung haben Sie eine fertige und geordnete Übersicht

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