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14 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert: 2026-04-07·Expats · Neue Einwohner · Internationale Arbeitnehmer

Umzug in die Schweiz: umfassender Steuerleitfaden für Expats

Steuerdomizil, erstes Steuerjahr, Quellensteuer vs. ordentliche Veranlagung, Doppelbesteuerungsabkommen und Integration ins Schweizer Vorsorgesystem.

Umzug in die Schweiz: was sich steuerlich ändert

Ein Umzug in die Schweiz bringt grundlegende Änderungen bei der Besteuerung Ihres Einkommens mit sich. Im Unterschied zu vielen europäischen Ländern hat die Schweiz ein dreistufiges Steuersystem — Bund, Kanton und Gemeinde — mit erheblichen Unterschieden zwischen den Kantonen. Die Steuerbelastung kann je nach Wohnort um bis zu 40 % variieren.

Für Neuzuzüger stellen sich häufig dieselben Fragen: Ab wann muss ich Steuern zahlen? Werde ich an der Quelle besteuert oder muss ich eine Steuererklärung ausfüllen? Wird mein Einkommen aus dem Herkunftsland auch hier besteuert? Dieser Leitfaden beantwortet alle diese Fragen praxisnah und strukturiert.

Ob Sie als entsandter Arbeitnehmer, als qualifizierte Fachkraft mit Ausweis B oder als internationaler Berufstätiger in die Schweiz gezogen sind — hier finden Sie alle steuerlich relevanten Informationen für Ihr erstes Jahr und darüber hinaus.

Wohnsitz und Steuerdomizil in der Schweiz

Das erste grundlegende Konzept ist die Unterscheidung zwischen Steuerdomizil und steuerrechtlichem Aufenthalt. Das Schweizer Recht (DBG Art. 3) sieht zwei alternative Kriterien für die unbeschränkte Steuerpflicht vor:

Steuerdomizil

Ein Steuerdomizil in der Schweiz liegt vor, wenn man sich mit der Absicht niederlässt, dauerhaft hier zu bleiben. Es ist der Ort, an dem die Person ihren Lebensmittelpunkt hat — wo sie lebt, ihre Familie hat und ihr soziales Leben pflegt. Das Schweizer Bürgerrecht ist nicht erforderlich: Eine Aufenthaltsbewilligung und die Absicht zu bleiben genügen.

Steuerrechtlicher Aufenthalt

Ein steuerrechtlicher Aufenthalt liegt vor, wenn man sich mindestens 30 Tage in der Schweiz aufhält und eine Erwerbstätigkeit ausübt, oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit. In diesen Fällen ist man auch ohne formelles Domizil in der Schweiz steuerpflichtig.

Wie wird das Steuerdomizil bestimmt

  • Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde
  • Abschluss eines Mietvertrags oder Kauf einer Immobilie als Hauptwohnsitz
  • Verlagerung des Lebensmittelpunkts: Familie, soziales Leben, Haupttätigkeit
  • Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung (B, C, L), die den Wohnsitz in der Schweiz belegt

Achtung: Das Steuerdomizil stimmt nicht unbedingt mit dem Arbeitsort überein. Ein Grenzgänger, der in Zürich arbeitet, aber in Deutschland lebt, hat sein Steuerdomizil in Deutschland. Ein Expat, der in Zürich arbeitet und wohnt, hat sein Steuerdomizil in Zürich.

Das erste Steuerjahr in der Schweiz

Das erste Steuerjahr als neuer Einwohner weist einige wichtige Besonderheiten auf. Die Steuerpflicht in der Schweiz beginnt ab dem Tag der Ankunft — nicht ab Beginn des Kalenderjahres.

Beginn der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht beginnt ab dem Tag der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde oder ab dem Tag, an dem Sie mit einer gültigen Bewilligung in der Schweiz zu arbeiten beginnen. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen alle in der Schweiz erzielten Einkünfte der Besteuerung.

Pro-rata-temporis-Besteuerung

Im ersten Jahr wird das steuerbare Einkommen auf ein volles Jahr hochgerechnet (Annualisierung), um den anwendbaren Steuersatz zu bestimmen. Die Steuer wird jedoch nur auf das tatsächlich in der Aufenthaltszeit erzielte Einkommen erhoben.

Einkünfte vor der Ankunft

Einkünfte aus dem Herkunftsland vor dem Umzug unterliegen nicht der Schweizer Steuer. Das weltweite Vermögen per 31. Dezember kann jedoch für die Vermögenssteuer und den Progressionsvorbehalt relevant sein.

Praxisbeispiel

Laura zieht am 1. September 2026 aus Deutschland nach Lausanne mit einem Jahresgehalt von CHF 120’000. Im ersten Jahr erhält sie 4 Monate Schweizer Gehalt (CHF 40’000). Der Steuersatz wird auf Basis von CHF 120’000 (annualisiert) berechnet, die Steuer aber nur auf die tatsächlich verdienten CHF 40’000 erhoben.

Quellensteuer vs. ordentliche Veranlagung

Eine der häufigsten Fragen neuer ausländischer Einwohner: Quellensteuer oder ordentliche Veranlagung? Die Antwort hängt von der Aufenthaltsbewilligung und dem Bruttojahreseinkommen ab.

KriteriumQuellensteuerOrdentliche Veranlagung
Wer ist betroffenInhaber eines Ausweises B (und L) ohne Schweizer Staatsangehörigkeit oder Ausweis CSchweizer Bürger, Inhaber eines Ausweises C und Inhaber eines Ausweises B mit Bruttoeinkommen > CHF 120’000
ErhebungsartDer Arbeitgeber zieht die Steuer monatlich direkt vom Gehalt abDer Steuerpflichtige füllt eine jährliche Steuererklärung aus und zahlt die Steuer per Rechnung
AbzügePauschal — im Tarif enthalten. Individuelle Abzüge sind eingeschränktEffektiv — der Steuerpflichtige kann alle belegten Aufwendungen abziehen (Säule 3a, Pendlerkosten, Weiterbildung usw.)
FlexibilitätGering — vereinfachtes System, lässt keine Steueroptimierung zuHoch — ermöglicht Steuerplanung und Zugang zu sämtlichen Abzügen
BerichtigungEine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) kann bis 31. März des Folgejahres beantragt werdenDie Steuererklärung ist das Standardverfahren; Fehler werden durch Einsprache oder Berichtigung korrigiert

Wann erfolgt der Wechsel zur ordentlichen Veranlagung

1

Bruttoeinkommen > CHF 120’000

Inhaber eines Ausweises B mit einem Bruttoeinkommen über CHF 120’000 werden obligatorisch ordentlich veranlagt (NOV). Der Arbeitgeber behält weiterhin die Quellensteuer ein, der Betrag wird mit der Steuererklärung verrechnet.

2

Erhalt des Ausweises C

Mit dem Ausweis C wechselt man ab dem folgenden Steuerjahr automatisch zur ordentlichen Veranlagung. Der Ausweis C wird in der Regel nach 5 oder 10 Jahren Aufenthalt erteilt.

3

Heirat mit einem Schweizer Bürger oder Ausweis-C-Inhaber

Wer einen Schweizer Bürger oder einen Inhaber des Ausweises C heiratet, wechselt ab dem Heiratsjahr zur gemeinsamen ordentlichen Veranlagung.

4

Immobilienerwerb in der Schweiz

Wer in der Schweiz eine Immobilie erwirbt, wird in der Regel für die Liegenschaftseinkünfte ordentlich veranlagt, mit möglichem Wechsel zur vollständigen ordentlichen Veranlagung.

5

Freiwilliger Antrag auf NOV

Eine NOV kann bis zum 31. März des Folgejahres beantragt werden. Sie lohnt sich, wenn die effektiven Abzüge die Pauschalabzüge des Quellensteuer-Tarifs übersteigen.

Achtung: Der Antrag auf NOV ist in vielen Kantonen unwiderruflich. Einmal gewählt, gilt er für alle Folgejahre bis zu einem Domizil- oder Bewilligungswechsel.

Doppelbesteuerung und DBA

Die Schweiz hat über 100 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die festlegen, welcher Staat das Recht hat, die einzelnen Einkommensarten zu besteuern.

Wohnsitzprinzip

Der Wohnsitzstaat hat das Recht, das weltweite Einkommen des Steuerpflichtigen zu besteuern. Die DBA sehen Ausnahmen und Steuergutschriften vor, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Anrechnung ausländischer Steuern

Wird ein Einkommen im Herkunftsland besteuert, sieht das DBA eine Steuergutschrift vor: Die ausländische Steuer wird von der Schweizer Steuer auf dasselbe Einkommen abgezogen.

Progressionsvorbehalt

Ein in der Schweiz steuerfreies ausländisches Einkommen kann dennoch bei der Bestimmung des Steuersatzes für die Schweizer Einkünfte berücksichtigt werden.

Formular DA-1 für die Rückerstattung

Zur Rückerstattung der im Ausland zu viel einbehaltenen Steuer ist das Formular DA-1 auszufüllen und der Schweizer Steuererklärung beizulegen.

Praxisbeispiel: DBA Deutschland–Schweiz

Marco zieht von Deutschland nach Lugano und besitzt eine Wohnung in München (EUR 12’000/Jahr Mieteinnahmen). Gemäss DBA werden die Liegenschaftseinkünfte in Deutschland besteuert. In der Schweiz sind sie steuerfrei, werden aber für den Progressionsvorbehalt berücksichtigt.

Integration ins Schweizer Vorsorgesystem

Ein Umzug in die Schweiz bedeutet den Eintritt in das Drei-Säulen-Vorsorgesystem:

1

1. Säule — AHV/IV (ab dem ersten Tag)

Obligatorische Beiträge ab dem ersten Arbeitstag (5,3 % Arbeitnehmer + 5,3 % Arbeitgeber). Bilaterale Abkommen können ausländische Beitragszeiten anerkennen.

2

2. Säule — Pensionskasse (BVG)

Obligatorisch bei einem Jahresgehalt über CHF 22’680. In den ersten 5 Jahren sind freiwillige Einkäufe auf 20 % des versicherten Jahreslohns beschränkt.

3

3. Säule — Private Vorsorge (Säule 3a)

Ab dem ersten Jahr können Sie bis CHF 7’258 einzahlen (Arbeitnehmer mit BVG, 2026). Die Einzahlungen sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

4

Obligatorische Krankenversicherung (KVG)

Sie haben 3 Monate ab Ankunft, um die KVG abzuschliessen. Der Schutz gilt rückwirkend. Die Prämien sind teilweise abziehbar.

Steuerliche Checkliste für neue Einwohner

Die wichtigsten Aufgaben beim Umzug in die Schweiz:

  • Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft
  • Eröffnung eines Schweizer Bankkontos (nötig für Gehalt, Miete, Steuern)
  • KVG-Versicherung innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft abschliessen
  • Dem Arbeitgeber den Zivilstand und die Anzahl Kinder für die Quellensteuer mitteilen
  • Deklarationspflichten im Herkunftsland prüfen (DBA)
  • Säule-3a-Konto eröffnen und den Maximalbetrag bis 31. Dezember einzahlen
  • Alle Belege zu Einkommen, Vermögen und abzugsfähigen Ausgaben aufbewahren
  • Bei Quellenbesteuerung: prüfen, ob sich ein Antrag auf NOV lohnt
  • Immobilien und Konten im Ausland in der Schweizer Steuererklärung deklarieren
  • Sich bei AccountEX registrieren, um abzugsfähige Ausgaben ab dem ersten Tag zu erfassen

Häufig gestellte Fragen

Muss ich ab dem ersten Tag in der Schweiz Steuern zahlen?

Ja. Die Steuerpflicht beginnt ab dem Datum der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle oder ab Beginn der Erwerbstätigkeit. Die Steuer des ersten Jahres wird pro rata temporis berechnet.

Werden Einkünfte aus dem Herkunftsland vor dem Umzug in der Schweiz besteuert?

Nein. Einkünfte vor der Ankunft unterliegen nicht der Schweizer Steuer. Sie können jedoch den Progressionsvorbehalt beeinflussen, und das weltweite Vermögen ist für die Vermögenssteuer relevant.

Was ist die Quellensteuer und wer ist betroffen?

Die Quellensteuer ist ein monatlicher Abzug vom Gehalt. Betroffen sind: Ausländer mit Ausweis B/L und einem Einkommen bis CHF 120’000/Jahr. Inhaber des Ausweises C und Ehegatten von Schweizern wechseln zur ordentlichen Veranlagung.

Lohnt sich ein Antrag auf NOV, auch wenn er nicht obligatorisch ist?

Das kommt darauf an. Die NOV lohnt sich, wenn die effektiven Abzüge (Säule 3a, Pendlerkosten, Weiterbildung) die Pauschalabzüge übersteigen. Simulieren Sie mit dem Steuerrechner — der Antrag ist oft unwiderruflich.

Muss ich Konten und Immobilien im Ausland deklarieren?

Ja. Die Schweiz besteuert das weltweite Nettovermögen. Alle ausländischen Vermögenswerte sind zu deklarieren. Die Einkünfte können durch DBA befreit sein, aber das Vermögen ist in jedem Fall anzugeben.

Wie funktioniert die Doppelbesteuerung bei Einkünften in zwei Ländern?

Die DBA legen fest, welcher Staat welches Einkommen besteuert. Arbeitseinkünfte werden dort besteuert, wo die Tätigkeit ausgeübt wird, Liegenschaftseinkünfte dort, wo die Liegenschaft liegt. Steuergutschriften und Befreiungen vermeiden die Doppelbesteuerung.

Kann ich ab dem ersten Jahr in die Säule 3a einzahlen?

Ja. Ab dem ersten Jahr mit AHV-pflichtigem Einkommen können Sie bis CHF 7’258 einzahlen (Arbeitnehmer, 2026). Die Einzahlungen sind abziehbar und die einfachste Möglichkeit, die Steuern zu senken.

Wie viel Zeit habe ich für die Steuererklärung?

Die Frist liegt je nach Kanton zwischen dem 31. März und dem 30. September des Folgejahres. Im ersten Jahr erhalten Sie das Formular in den ersten Monaten nach der Ankunft.

Praktische Tipps für Expats

  • Eröffnen Sie so früh wie möglich ein Säule-3a-Konto und zahlen Sie den Maximalbetrag bis 31. Dezember des ersten Jahres ein
  • Bewahren Sie alle Belege für abzugsfähige Ausgaben ab dem ersten Tag auf
  • Prüfen Sie das DBA mit Ihrem Herkunftsland: Die Deklarationspflichten können beide Länder betreffen
  • Liegt Ihr Einkommen nahe CHF 120’000, simulieren Sie die NOV, bevor Sie den Antrag stellen
  • Wählen Sie Kanton und Gemeinde mit Bedacht: Die Steuerunterschiede können CHF 5’000–15’000 pro Jahr ausmachen
  • Konsultieren Sie im ersten Jahr einen Treuhänder, wenn Sie Vermögenswerte im Ausland besitzen
  • Nutzen Sie AccountEX, um Einkommen und abzugsfähige Ausgaben ab dem ersten Tag zu erfassen

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