Zum Hauptinhalt springen
AccountEX
Alle Ratgeber
11 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert: 2026-04-15·Freelancer · KMU · Startups · Treuhänder

Leitfaden zur Rechnungsstellung in der Schweiz: gesetzliche Anforderungen und Best Practices

Pflichtangaben, MWST, QR-Code, Nummerierung und Aufbewahrung: Alles, was Sie brauchen, um gesetzeskonforme Rechnungen zu erstellen und Streitigkeiten, Zahlungsverweigerungen und Steuersanktionen zu vermeiden.

Warum korrekte Rechnungsstellung wesentlich ist

Die Rechnung ist das wichtigste Geschäftsdokument für jedes Schweizer Unternehmen: Sie bestätigt eine Leistung, begründet eine Forderung, bildet die Grundlage für die MWST-Abrechnung und stellt einen obligatorischen Buchungsbeleg dar. Eine nicht konforme Rechnung kann vom Kunden abgelehnt, von der ESTV bei einer MWST-Prüfung beanstandet oder bei Betreibungsverfahren problematisch werden.

In der Schweiz ergeben sich die Rechnungsanforderungen aus drei Hauptrechtsquellen: dem Obligationenrecht (OR, Art. 957ff für die Buchführung), dem MWST-Gesetz (MWSTG, Art. 26-27 für MWST-Rechnungen) und den QR-Rechnungs-Bestimmungen (SIX Swiss Payment Standards). Es gibt keine einheitliche Pflichtvorlage, aber eine Reihe von Elementen, die vorhanden sein müssen.

Dieser Leitfaden deckt alle Aspekte der Schweizer Rechnungsstellung ab: Pflichtfelder, MWST-spezifische Anforderungen, QR-Code-Format, Nummerierungsregeln, Aufbewahrungsfristen und Unterschiede zur internationalen Rechnungsstellung.

Pflichtangaben auf einer Schweizer Rechnung

Eine vollständige Schweizer Rechnung muss mindestens acht grundlegende Elemente enthalten. Das Fehlen auch nur eines kann die MWST-Abzugsfähigkeit für den Kunden und die Gültigkeit des Dokuments als Buchungsbeleg beeinträchtigen.

1

Angaben des Ausstellers

Name oder Firma, vollständige Adresse und MWST-Nummer (Format CHE-123.456.789 MWST) falls der Aussteller steuerpflichtig ist. Bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften muss die Firma genau übereinstimmen. Bei Einzelunternehmen der vollständige Name des Inhabers.

2

Angaben des Empfängers

Name oder Firma und vollständige Adresse des Kunden. Bei MWST-Rechnungen an Steuerpflichtige ist die Angabe der MWST-Nummer des Empfängers in der Schweiz nicht obligatorisch (anders als in der EU), wird aber für hohe Beträge empfohlen.

3

Rechnungsdatum

Das Ausstellungsdatum des Dokuments. Es bestimmt die massgebende Steuerperiode für die MWST-Abrechnung (Kriterium der vereinbarten oder vereinnahmten Entgelte). Bei Rechnungen über einen MWST-Quartalsübergang ist das Datum entscheidend für die Zuordnung.

4

Rechnungsnummer

Eine eindeutige, fortlaufende Kennung ohne Lücken. Die Nummerierung muss innerhalb des Geschäftsjahres kontinuierlich und progressiv sein. Alphanumerische Nummerierung ist zulässig (z.B. 2026-0001), sofern Einmaligkeit und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind. Die ESTV kann Nummerierungen mit Lücken beanstanden.

5

Leistungsbeschreibung

Klare, detaillierte Beschreibung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen, mit Angabe von Menge, Masseinheit und Einheitspreis (oder Stundensatz bei Dienstleistungen). Die Beschreibung muss die Art der Leistung ohne Rückgriff auf andere Dokumente verständlich machen.

6

Gesamtbetrag und Währung

Der geschuldete Gesamtbetrag in CHF (oder in Fremdwährung mit Angabe des angewandten Wechselkurses). Bei Fremdwährungsrechnungen an Schweizer Kunden ist die Angabe des CHF-Gegenwerts für Buchführung und MWST-Abrechnung obligatorisch.

7

MWST-Angaben

Für MWST-Pflichtige: angewandter Satz, separater MWST-Betrag und Nettobetrag vor MWST. Bei verschiedenen Sätzen (z.B. 8,1% und 2,6%) muss die MWST für jeden Satz separat ausgewiesen werden. Bei steuerbefreiten oder ausgenommenen Leistungen den Befreiungsgrund angeben.

8

Zahlungsbedingungen

Zahlungsfrist (z.B. 30 Tage netto), Bank- oder Postverbindung und allfällige Skonti bei Vorauszahlung. Bei QR-Rechnungen sind die Zahlungsangaben im QR-Code integriert. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Geschäftsforderungen in der Schweiz beträgt 5 Jahre (Art. 128 OR).

MWST-spezifische Rechnungsanforderungen

Rechnungen von MWST-pflichtigen Unternehmen müssen zusätzliche Anforderungen gemäss MWSTG erfüllen. Eine nicht konforme MWST-Rechnung verhindert den Vorsteuerabzug beim Kunden — ein ernstes Problem im B2B-Bereich.

Obligatorische MWST-Nummer

Die MWST-Nummer des Ausstellers im Format CHE-123.456.789 MWST muss obligatorisch auf der Rechnung erscheinen. Ohne diese Nummer kann der steuerpflichtige Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen. Die Nummer auf uid.admin.ch überprüfen, bevor sie auf die Rechnung gesetzt wird.

Trennung der Sätze

Wenn die Rechnung Leistungen mit verschiedenen Sätzen umfasst (8,1% Normal, 2,6% reduziert, 3,8% Beherbergung), muss jeder Satz separat mit dem Nettobetrag und der entsprechenden MWST ausgewiesen werden. Die fehlende Trennung ist einer der häufigsten bei ESTV-Kontrollen festgestellten Fehler.

Rechnungen in Fremdwährung

Bei Rechnungen in Fremdwährung muss die MWST in CHF berechnet werden, zum Wechselkurs am Rechnungsdatum (Verkaufskurs einer Schweizer Bank oder ESTV-Monatsdurchschnittskurs). Der verwendete Kurs muss auf der Rechnung erscheinen, um die Nachvollziehbarkeit der Berechnung zu gewährleisten.

Gutschriften und Korrekturen

Korrekturen müssen mit einer Gutschrift dokumentiert werden, die auf die Originalrechnung verweist (Nummer und Datum). Die Gutschrift reduziert die geschuldete MWST in der Periode ihrer Ausstellung. Eine korrigierte Rechnung ohne Gutschrift auszustellen genügt nicht: Es würde eine doppelte MWST-Belastung entstehen.

Die Schweizer QR-Rechnung

Seit dem 30. September 2022 sind die orangen und roten Einzahlungsscheine endgültig abgeschafft. Die QR-Rechnung ist nun der einzige vom Schweizer Bankensystem akzeptierte Zahlungsstandard. Jede Rechnung, die eine Zahlung erfordert, muss den QR-Abschnitt enthalten.

1

Struktur des Swiss QR-Codes

Der Swiss QR-Code enthält alle Zahlungsinformationen in strukturiertem Format: IBAN des Zahlungsempfängers, Betrag, Währung, Daten des Gläubigers und Schuldners, Zahlungsreferenz. Der Standard wird von SIX Group definiert und basiert auf der ISO 20022 Spezifikation.

2

Referenztypen

Die QR-Rechnung unterstützt drei Referenztypen: QR-IBAN mit QR-Referenz (26 Ziffern + Prüfziffer), IBAN mit Creditor Reference (ISO 11649, für internationale Zahlungen), IBAN ohne Referenz. QR-IBAN mit QR-Referenz ist der empfohlene Standard für die Schweiz.

3

Empfangsschein und Zahlteil

Die QR-Rechnung besteht aus zwei perforierbaren Teilen: dem Empfangsschein (links, reduziertes Format) und dem Zahlteil (rechts, mit QR-Code). Beide müssen die wesentlichen Informationen enthalten. Abmessungen und Ränder sind vom SIX-Standard streng definiert.

4

Zusätzliche Informationen

Das Feld 'Zusätzliche Informationen' des QR-Codes ermöglicht die Eingabe strukturierter Daten für den automatischen Abgleich: Rechnungsnummer, Bestellnummer, Fälligkeitsdatum. AccountEX nutzt dieses Feld, um den Abgleich zwischen ausgestellten Rechnungen und eingegangenen Zahlungen zu automatisieren.

Wichtig: Der QR-Code muss farbig gedruckt werden (schwarz auf weiss) mit Mindestmassen von 46×46 mm. Zu klein gedruckte QR-Codes oder solche auf farbigem Hintergrund werden von Bank-Lesegeräten abgelehnt. AccountEX generiert automatisch QR-Rechnungen gemäss SIX-Standard.

Rechnungsnummerierung

Die Rechnungsnummerierung ist ein oft unterschätzter, aber grundlegender Aspekt der buchhalterischen und steuerlichen Konformität. Die ESTV prüft die Sequenzialität der Nummerierung bei Kontrollen.

  • Fortlaufende sequenzielle Nummerierung: Jede Rechnung muss eine eindeutige fortlaufende Nummer ohne Lücken in der Sequenz haben. Lücken werden von der ESTV als mögliche nicht deklarierte Rechnungen interpretiert
  • Empfohlenes Format: Jahr-laufende Nummer (z.B. 2026-0001, 2026-0002). Dieses Format gewährleistet chronologische Ordnung und erleichtert die Archivierung. Ein Präfix für den Dokumenttyp kann hinzugefügt werden (RE für Rechnungen, GU für Gutschriften)
  • Absolute Einmaligkeit: Dieselbe Nummer darf nie zwei verschiedenen Rechnungen zugewiesen werden, auch nicht über verschiedene Geschäftsjahre hinweg. Deshalb ist die Einbeziehung des Jahres in die Nummerierung die sicherste Praxis
  • Kontinuität über Geschäftsjahre: Jedes Jahr bei 1 neu zu beginnen ist nicht obligatorisch, aber gängige und akzeptierte Praxis. Wichtig ist, dass die Sequenz im Ausgangsrechnungsregister dokumentiert und nachprüfbar ist

Aufbewahrung von Rechnungen

Das Schweizer Gesetz schreibt präzise Aufbewahrungspflichten für ausgestellte und erhaltene Rechnungen vor. Fehlende Aufbewahrung kann zu Sanktionen und zum Verlust des Vorsteuerabzugsrechts führen.

  • Dauer: 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, in dem die Rechnung ausgestellt oder erhalten wurde (OR Art. 958f). Für die MWST beginnt die Frist am Ende der Steuerperiode, in der das Abzugsrecht ausgeübt wurde
  • Format: Das Papieroriginal oder eine konforme digitale Kopie (Scan mit Integritätsgarantie gemäss GeBüV). Elektronisch erhaltene Rechnungen (PDF, E-Rechnung) müssen im Originalformat aufbewahrt werden
  • Zugänglichkeit: Dokumente müssen auf Anfrage der Steuerbehörden innert angemessener Frist einsehbar sein. Ein unzugängliches Archiv ist rechtlich einem nicht vorhandenen gleichgestellt
  • Elektronische Rechnungen: Digital ausgestellte und erhaltene Rechnungen (PDF per E-Mail, Rechnungsplattformen) haben denselben Beweiswert wie Papierrechnungen, sofern Integrität und Authentizität gewährleistet sind
  • Cloud-Archivierung: Die Speicherung auf Schweizer Cloud-Servern ist zulässig, wenn sie die GeBüV-Anforderungen erfüllt. Die Speicherung auf ausländischen Servern ist komplexer und erfordert zusätzliche Datenschutzgarantien (DSG/nDSG). AccountEX speichert alle Daten auf Schweizer Servern

Praktische Tipps zur Rechnungsstellung

  • Stellen Sie die Rechnung sofort nach der Leistung aus: Je mehr Zeit vergeht, desto wahrscheinlicher vergessen Sie wichtige Details und desto schwerer fällt es dem Kunden, die Rechnung der erhaltenen Leistung zuzuordnen
  • Verwenden Sie eine standardisierte Vorlage mit allen vorausgefüllten Pflichtfeldern: Dies eliminiert das Risiko, wesentliche Daten zu vergessen (MWST-Nummer, Satz, Bankverbindung)
  • Bei internationalen Rechnungen immer die IBAN und die Währung angeben. Für EU-Kunden Ihre MWST-Nummer und gegebenenfalls deren USt-IdNr. für steuerbefreite innergemeinschaftliche Leistungen hinzufügen
  • QR-Rechnungsgenerierung automatisieren: Manuell oder mit nicht zertifizierten Tools erstellte QR-Codes können Fehler enthalten, die die Zahlung blockieren. Verwenden Sie SIX-zertifizierte Software
  • Implementieren Sie ein automatisches Mahnsystem: 60% der Zahlungsverzögerungen sind auf Vergesslichkeit zurückzuführen, nicht auf Liquiditätsprobleme. Eine freundliche Mahnung bei Fälligkeit +7 Tage holt die meisten Forderungen ein
  • AccountEX generiert konforme QR-Rechnungen, erfasst automatisch die MWST nach Satz, archiviert Dokumente für 10 Jahre und gleicht eingegangene Zahlungen ab — alles in einem integrierten Workflow

Vereinfachen Sie Ihre Schweizer Buchhaltung

AccountEX erledigt MWST, QR-Rechnungen und Buchungen mit AI. Kostenlos starten.

Kostenlos starten