Was ist ein Einzelunternehmen in der Schweiz
Das Einzelunternehmen (entreprise individuelle / ditta individuale) ist die einfachste und verbreitetste Rechtsform für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in der Schweiz. Es erfordert kein Mindestkapital, schafft keine separate juristische Person und kann schnell und kostengünstig gegründet werden.
In der Schweiz sind rund 60% der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen Einzelunternehmen. Diese Form eignet sich besonders für Freelancer, Handwerker, Berater, Freiberufler und Händler, die allein oder mit einer begrenzten Anzahl von Mitarbeitenden arbeiten.
Der Inhaber eines Einzelunternehmens handelt im eigenen Namen und haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens — ein grundlegender Aspekt bei der Wahl der Rechtsform.
Vorteile und Nachteile
Vor der Gründung ist es wichtig, die Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen wie GmbH oder AG sorgfältig abzuwägen.
Vorteile
- Kein Mindestkapital erforderlich — Start mit null Franken möglich
- Einfache und schnelle Gründung: kein Notariatsakt erforderlich
- Geringe Verwaltungskosten: keine Revisionspflicht, vereinfachte Buchführung unter CHF 500'000
- Volle Entscheidungsfreiheit: keine Partner, kein Verwaltungsrat
- Gewinne werden nur einmal als persönliches Einkommen besteuert (keine Doppelbesteuerung)
- Handelsregistereintrag unter CHF 100'000 Umsatz freiwillig
Nachteile
- Unbeschränkte persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen
- Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung von externen Investoren
- AHV/IV-Beiträge auf dem gesamten Nettoeinkommen berechnet (Satz bis 10%)
- Keine Möglichkeit, Partner aufzunehmen oder Unternehmensanteile zu übertragen
- Weniger professionelle Wahrnehmung im Vergleich zu GmbH oder AG bei manchen Kunden
Voraussetzungen für die Gründung
Für die Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz müssen folgende grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:
Fähigkeit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und handlungsfähig sein. Schweizer Staatsangehörige und Inhaber einer B-, C- oder L-Bewilligung mit Berechtigung zur selbstständigen Erwerbstätigkeit können ein Einzelunternehmen gründen.
Geeignete Aufenthaltsbewilligung (für Ausländer)
EU/EFTA-Bürger mit B-Bewilligung können eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Nicht-EU-Bürger benötigen eine spezifische Bewilligung für selbstständige Arbeit, die schwieriger zu erhalten ist.
Firmenname
Der Firmenname muss den Familiennamen des Inhabers enthalten (z.B. «Müller Beratung» oder «Hans Müller, Architekt»). Ein Fantasiezusatz ist möglich, aber der Nachname muss erscheinen.
Geschäftsadresse
Eine Schweizer Adresse als Geschäftssitz ist erforderlich. Dies kann die Privatadresse, ein gemietetes Büro oder ein Coworking-Space sein — solange es eine gültige und erreichbare Adresse ist.
Rechtmässige und bestimmte Tätigkeit
Die Tätigkeit muss rechtmässig und klar definiert sein. Einige Berufe erfordern spezifische Bewilligungen (z.B. Gastronomie, Finanzberatung, Transport), die vor der Aufnahme eingeholt werden müssen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Hier ist der vollständige Ablauf zur Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz, vom Start der Tätigkeit bis zur vollen Betriebsfähigkeit:
Tätigkeit und Firmennamen definieren
Wählen Sie Ihren Tätigkeitsbereich genau aus und formulieren Sie den Firmennamen. Prüfen Sie auf Zefix (zefix.ch), dass der Name nicht bereits von einem anderen Unternehmen im gleichen Kanton registriert ist.
Geschäftskonto eröffnen
Eröffnen Sie ein Geschäftskonto bei einer Schweizer Bank. Dies ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, um private und geschäftliche Finanzen zu trennen und die Buchführung zu vereinfachen.
Im Handelsregister eintragen
Die Eintragung ist obligatorisch, wenn der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Unter dieser Schwelle ist sie freiwillig, aber empfohlen: Sie erhöht die Glaubwürdigkeit und schützt den Firmennamen. Das Verfahren erfolgt beim kantonalen Handelsregisteramt (Kosten: CHF 120–400).
Bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden
Innerhalb von 90 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse anmelden. Reichen Sie das Formular mit der Handelsregisterbestätigung (oder der Tätigkeitsaufnahmeerklärung) ein. Die Kasse bestimmt den Selbstständigenstatus.
MWST-Pflicht prüfen
Wenn Sie einen Jahresumsatz von über CHF 100'000 erwarten, müssen Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) als MWST-Pflichtige/r registrieren. Sie können zwischen der effektiven Methode und der Saldosteuersatzmethode wählen.
Notwendige Versicherungen abschliessen
Die Krankenversicherung (KVG) ist für alle obligatorisch. Als Selbstständige/r können Sie freiwillig der UVG (Unfallversicherung) beitreten. Erwägen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung.
Buchhaltung einrichten
Richten Sie ein geeignetes Buchhaltungssystem ein: unter CHF 500'000 Umsatz können Sie eine vereinfachte Buchführung (Einnahmen/Ausgaben) führen. Über dieser Schwelle ist die doppelte Buchführung obligatorisch. Software wie AccountEX vereinfacht beide Regime.
Spezifische Bewilligungen einholen (falls erforderlich)
Erkundigen Sie sich beim Kanton und der Gemeinde, ob Ihre Tätigkeit besondere Bewilligungen erfordert: Gastgewerbepatent, Bewilligung für Finanzdienstleistungen, Transportlizenzen, Baubewilligungen für Handwerksbetriebe usw.
Vergleich: Einzelunternehmen vs GmbH vs AG
Nicht sicher, ob das Einzelunternehmen die richtige Form ist? Hier ein zusammenfassender Vergleich mit den zwei häufigsten Alternativen in der Schweiz:
| Merkmal | Einzelunternehmen | GmbH (Sagl) | AG (SA) |
|---|---|---|---|
| Mindestkapital | Keines (CHF 0) | CHF 20'000 | CHF 100'000 (mind. 50% einbezahlt) |
| Haftung | Unbeschränkt (Privatvermögen) | Beschränkt auf Stammkapital | Beschränkt auf Aktienkapital |
| Gründungskosten | CHF 120–400 (HR-Eintrag) | CHF 2'000–3'000 (Notar + HR) | CHF 3'000–5'000 (Notar + HR) |
| Besteuerung | Persönliches Einkommen (einmal) | Gewinnsteuer + Dividenden | Gewinnsteuer + Dividenden |
| Buchhaltung | Vereinfacht unter CHF 500'000 | Doppelte Buchführung obligatorisch | Doppelte Buchführung obligatorisch |
| Revision | Nicht obligatorisch | Eingeschränkte Revision (mit Opting-out) | Eingeschränkte oder ordentliche Revision |
| HR-Eintrag | Freiwillig unter CHF 100'000 | Obligatorisch (konstitutiv) | Obligatorisch (konstitutiv) |
| Ideal für | Freelancer, Berater, Handwerker | KMU mit 1–5 Gesellschaftern | Unternehmen mit Investoren oder Börsengang |
Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche steuerliche, vermögensrechtliche und betriebliche Auswirkungen. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Treuhänder oder Rechtsberater.
Buchhaltungsregime
Die Buchführungspflichten hängen von der Unternehmensgrösse ab. Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 500'000 können eine vereinfachte Buchführung auf Basis von Einnahmen und Ausgaben führen (Art. 957 Abs. 2 OR).
Übersteigt der Umsatz CHF 500'000, wird die doppelte Buchführung mit Bilanz und Erfolgsrechnung nach Obligationenrecht obligatorisch. Dies umfasst die Führung eines Journals, eines Hauptbuchs und die Erstellung des Jahresabschlusses.
Unabhängig vom Regime ist es wichtig, alle Belege (ausgestellte und erhaltene Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge) mindestens 10 Jahre aufzubewahren, wie in Art. 958f OR vorgeschrieben.
Schwellenwerte und Pflichten
- Umsatz < CHF 100'000: HR-Eintrag freiwillig, vereinfachte Buchführung
- Umsatz CHF 100'000–500'000: HR-Eintrag obligatorisch, vereinfachte Buchführung, MWST-Pflicht
- Umsatz > CHF 500'000: doppelte Buchführung obligatorisch, MWST und alle gesetzlichen Pflichten
Steuerpflichten
Als Inhaber eines Einzelunternehmens werden die Geschäftseinkünfte in Ihrer persönlichen Steuererklärung deklariert. Hier die wichtigsten Pflichten:
Einkommenssteuer
Der Nettogewinn des Unternehmens fliesst in das Gesamteinkommen ein und wird zu den ordentlichen progressiven Sätzen besteuert — Bund, Kanton und Gemeinde. Es gibt keine Doppelbesteuerung wie bei GmbH/AG.
AHV/IV/EO-Beiträge
Als Selbstständige/r zahlen Sie AHV/IV/EO-Beiträge auf dem Nettogeschäftseinkommen. Der Satz beträgt 10,6% (2026) für Einkommen über CHF 60'500, mit degressivem reduziertem Satz für tiefere Einkommen.
MWST (falls anwendbar)
Bei einem Umsatz über CHF 100'000/Jahr müssen Sie sich für die MWST registrieren. Die geltenden Sätze (2026) sind: 8,1% (Normalsatz), 2,6% (Beherbergung) und 3,8% (reduzierter Satz). Abrechnungen sind quartalsweise oder halbjährlich.
Vermögenssteuer
Geschäftsvermögen (Ausrüstung, Vorräte, Forderungen) gehören zu Ihrem persönlichen Vermögen und unterliegen der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer.
Kantonsspezifische Steuern
Einige Kantone erheben zusätzliche Steuern auf Einzelunternehmen: Gewerbesteuer, Finanzausgleichsbeiträge oder Berufssteuern. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Gründungscheckliste
Verwenden Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie keinen wichtigen Schritt vergessen:
- Tätigkeit, Branche und Firmennamen definieren
- Auf Zefix prüfen, ob der Firmenname verfügbar ist
- Ein Geschäftskonto eröffnen
- Im Handelsregister eintragen (obligatorisch ab CHF 100'000)
- Bei einer AHV/IV-Ausgleichskasse anmelden (innerhalb von 90 Tagen)
- Für die MWST bei der ESTV registrieren (obligatorisch ab CHF 100'000)
- KVG-Krankenversicherung abschliessen und freiwillige UVG prüfen
- Berufshaftpflichtversicherung erwägen
- Buchhaltung einrichten (vereinfacht oder doppelt)
- Allfällige kantonale/kommunale Bewilligungen einholen
Praktische Tipps
- Starten Sie mit einem Einzelunternehmen und wandeln Sie erst in eine GmbH um, wenn die unbeschränkte Haftung ein reales Risiko wird — die Umwandlung ist jederzeit möglich
- Auch unter der Schwelle von CHF 100'000 ist der Handelsregistereintrag empfehlenswert: Er schützt den Firmennamen und erhöht die Glaubwürdigkeit bei Kunden und Lieferanten
- Zahlen Sie regelmässig AHV/IV-Akonto, um hohe Nachzahlungen am Jahresende zu vermeiden — die Ausgleichskasse kann die Akontozahlungen auf Anfrage anpassen
- Trennen Sie immer private und geschäftliche Finanzen: ein separates Konto vereinfacht die Buchhaltung und reduziert Fehlerrisiken in der Steuererklärung
- Prüfen Sie sorgfältig die vorteilhafteste MWST-Methode: die Saldosteuersatzmethode vereinfacht die Arbeit, aber die effektive Methode kann günstiger sein, wenn Sie viele abzugsfähige Kosten haben
- Nutzen Sie die Säule 3a: Als Selbstständige/r ohne Pensionskasse können Sie bis zu CHF 36'288 (2026) abziehen — ein erheblicher Steuervorteil
- Verwenden Sie von Anfang an Buchhaltungssoftware wie AccountEX: Die KI verarbeitet Rechnungen und Ausgaben automatisch und erstellt ausgeglichene Buchungen zur Genehmigung
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