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10 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert: 2026-04-15·Einzelunternehmen · Kleinstunternehmen · Freiberufler

Vereinfachte Buchführung für Einzelunternehmen: richtig und digital

Wenn Ihr Einzelunternehmen weniger als CHF 500'000 Umsatz erzielt, dürfen Sie eine vereinfachte Buchführung führen. So machen Sie es richtig — mit weniger Aufwand, weniger Fehlern und ohne Excel.

Was ist die vereinfachte Buchführung

Die vereinfachte Buchführung — die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — ist die Buchhaltungsmethode für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz unter CHF 500'000 (Art. 957 Abs. 2 OR). Statt einer vollständigen Bilanz mit Aktiven und Passiven genügt es, die Einnahmen und Ausgaben sowie das Vermögen am Ende des Geschäftsjahres zu erfassen.

Diese Methode ist einfacher als die doppelte Buchführung, bedeutet aber keineswegs, dass man improvisieren kann. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die kantonalen Behörden verlangen eine geordnete Dokumentation, Belege für jede Transaktion und die Einhaltung der MWST-Fristen — sofern das Unternehmen steuerpflichtig ist. Fehler in der vereinfachten Buchführung können zu Ermessenseinschätzungen mit geschätzten Beträgen zu Ungunsten des Steuerpflichtigen führen.

Die gute Nachricht: Digitale Werkzeuge machen die vereinfachte Buchführung heute nicht nur konform, sondern auch schnell. Statt Quittungen in einer Schachtel zu sammeln und am Jahresende alles in Excel abzutippen, können Sie Einnahmen und Ausgaben in Echtzeit erfassen — mit OCR, das Rechnungen liest, und automatischer Kategorisierung. Das Ergebnis: weniger Zeitaufwand, weniger Fehler, keine Überraschungen am Jahresende.

Wer darf die vereinfachte Buchführung nutzen

Das schweizerische Obligationenrecht legt genau fest, wer zur vollständigen Buchführung (doppelte Buchhaltung) verpflichtet ist und wer die vereinfachte Buchführung nutzen darf. Hier die wichtigsten Kriterien:

Umsatzschwelle: CHF 500'000 (Art. 957 Abs. 2 OR)

Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz unter CHF 500'000 dürfen eine vereinfachte Buchführung auf Basis der Einnahmen und Ausgaben führen. Diese Schwelle bezieht sich auf den Bruttoumsatz, nicht auf den Reingewinn.

Zulässige Rechtsformen

Nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) dürfen das vereinfachte System nutzen. Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen unabhängig vom Umsatz stets die doppelte Buchführung führen.

Handelsregisterpflicht

Einzelunternehmen mit einem Umsatz über CHF 100'000 müssen sich im Handelsregister eintragen, dürfen aber weiterhin die vereinfachte Buchführung nutzen, solange sie unter CHF 500'000 bleiben. Die HR-Eintragung erzwingt nicht automatisch die doppelte Buchführung.

Mehrwertsteuerpflicht

Erreicht ein Einzelunternehmen CHF 100'000 Umsatz, wird es obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig. Dies ändert nichts am Recht auf vereinfachte Buchführung, erfordert aber separate MWST-Aufzeichnungen (Umsatzsteuer, Vorsteuer, Quartals- oder Halbjahresabrechnung).

Achtung: Überschreitet der Umsatz während des Geschäftsjahres CHF 500'000, greift die Pflicht zur doppelten Buchführung ab dem Folgejahr. Es ist wichtig, die Umsatzentwicklung zu beobachten — besonders wenn man sich der Schwelle nähert.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Das Herzstück der vereinfachten Buchführung ist das Einnahmen-Ausgaben-Journal. Jede Einnahme und jede Ausgabe wird chronologisch erfasst — mit Datum, Beschreibung, Betrag und Belegverweis. Hier ein praktisches Beispiel für einen freiberuflichen Grafiker:

ArtBeschreibungBetrag CHF
EinnahmeRechnung Nr. 2026-031 — Logodesign Kunde Müller+ 2'400.00
EinnahmeRechnung Nr. 2026-032 — Website Kunde Rossi AG+ 5'800.00
AusgabeAdobe Creative Cloud Lizenz (jährlich)– 720.00
AusgabeCoworking-Miete — April 2026– 450.00
AusgabeAHV/IV/EO-Beiträge — 1. Quartal 2026– 1'850.00
AusgabeNotebook-Kauf für berufliche Nutzung– 1'299.00

Das Betriebsergebnis ergibt sich aus der Differenz zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben. Hinzu kommt ein Verzeichnis des Geschäftsvermögens (Inventar) am Jahresende, das für die Steuererklärung erforderlich ist.

Minimaler Kontenplan

Auch bei der vereinfachten Buchführung lohnt es sich, Einnahmen und Ausgaben in klare Kategorien zu gliedern. Ein minimaler Kontenplan erleichtert die Steuererklärung und schützt Sie bei einer Prüfung:

Leistungserlöse (Umsatz)

Alle ausgestellten Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen oder verkaufte Produkte. Trennen Sie nach Tätigkeitsart, falls Sie mehrere haben (z. B. Beratung vs. Schulung). Beinhaltet auch Nebeneinnahmen wie dem Kunden verrechnete Spesen.

Material- und Warenkosten

Einkauf von Rohstoffen, Handelsware, Verbrauchsmaterial für die Geschäftstätigkeit. Für einen Grafiker: Softwarelizenzen, Drucke, Hosting. Für einen Handwerker: Material, Werkzeug, Ersatzteile.

Personalaufwand (falls zutreffend)

Bei Angestellten: Bruttolöhne, Sozialabgaben (AHV/IV/EO/ALV), Unfallversicherung (UVG), berufliche Vorsorge (BVG). Auch als Einzelperson gehören Ihre persönlichen AHV-Beiträge als Selbstständigerwerbender hierhin.

Allgemeine Betriebs- und Verwaltungskosten

Büromiete oder Home-Office-Anteil, Strom, Telefon, Internet, Berufsversicherungen, Buchhaltung/Treuhand, Weiterbildung, Werbung, Fahrzeugkosten (Geschäftsanteil), Porto.

Abschreibungen und Investitionen

Langlebige Güter mit einem Wert über CHF 1'000 müssen über die Zeit abgeschrieben werden (z. B. Computer: 50 % pro Jahr, Möbel: 25 % pro Jahr). Erfassen Sie die Anschaffung und die jährliche Abschreibung getrennt.

Täglicher Arbeitsablauf

Eine gut geführte vereinfachte Buchführung erfordert nur wenige Minuten pro Tag, wenn man einer strukturierten Methode folgt. So sieht der ideale Ablauf aus:

1

Belege sofort sammeln

Jedes Mal, wenn Sie eine Zahlung tätigen oder Geld erhalten, sichern Sie den Beleg. Bei einer digitalen App fotografieren Sie die Quittung mit dem Handy und lassen die OCR die Daten extrahieren. Bei Papier legen Sie den Beleg in den Tagesordner. Lassen Sie keine Rückstände entstehen — sie sind der Feind einer ordentlichen Buchführung.

2

Einnahmen und Ausgaben am selben Tag erfassen

Tragen Sie jede Transaktion noch am selben Abend in Ihr Einnahmen-Ausgaben-Journal ein. Mit digitaler Software bestätigen Sie einfach die KI-Vorschläge zur Kategorisierung. In Excel geben Sie Datum, Beschreibung, Kategorie und Betrag ein. Ziel: nie mehr als 24 Stunden Rückstand.

3

Banksaldi wöchentlich prüfen

Vergleichen Sie jede Woche Ihren Kontostand mit der laufenden Summe von Einnahmen minus Ausgaben in Ihrem Journal. Stimmen die Zahlen nicht überein, fehlt eine Buchung oder ein Betrag ist falsch erfasst. Mit automatischem Bankabgleich ist diese Prüfung sofort erledigt.

4

Belege geordnet archivieren

Jeder Beleg muss der entsprechenden Buchung zugeordnet werden können. Verwenden Sie eine fortlaufende Nummerierung (2026-001, 2026-002…) oder lassen Sie die Software automatisch eine Referenz vergeben. Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

5

MWST monatlich prüfen (falls steuerpflichtig)

Falls Sie mehrwertsteuerpflichtig sind, prüfen Sie monatlich, ob die Umsatzsteuer (auf ausgestellten Rechnungen) und die Vorsteuer (auf Einkäufen) korrekt erfasst sind. Das verhindert Überraschungen bei der Quartalsabrechnung.

Vereinfachter Jahresabschluss

Auch bei der vereinfachten Buchführung müssen Sie zum Jahresende die Unterlagen für die Steuererklärung vorbereiten. Hier die wesentlichen Schritte:

Betriebsergebnis berechnen

Addieren Sie alle Einnahmen des Jahres und ziehen Sie alle Ausgaben ab. Das Ergebnis ist Ihr Betriebsgewinn (oder -verlust). Dieser Betrag fliesst als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit in Ihre persönliche Steuererklärung ein.

Vermögensinventar erstellen

Listen Sie alle Geschäftsvermögenswerte mit ihrem Restwert auf: Fahrzeuge, Geräte, Computer, Büromöbel. Berechnen Sie die Abschreibungen des Jahres gemäss den steuerlich zulässigen Sätzen (ESTV: 40 % für Fahrzeuge, 50 % für Informatik, 25 % für Möbel).

MWST-Zusammenfassung vorbereiten (falls zutreffend)

Falls Sie mehrwertsteuerpflichtig sind, prüfen Sie, ob die in den Quartalsabrechnungen deklarierten Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge mit den Totalen Ihres Journals übereinstimmen. Erstellen Sie die jährliche MWST-Abstimmung.

Vollständige Dokumentation archivieren

Die Steuerunterlagen müssen enthalten: vollständiges Einnahmen-Ausgaben-Journal, Vermögensinventar, nummerierte Belege, Kontoauszüge, MWST-Abrechnungen. Alles mindestens 10 Jahre ab Abschluss des Geschäftsjahres aufbewahren (Art. 958f OR).

Tipp: Mit einer digitalen Software kann der Jahresabschluss automatisch erstellt werden. AccountEX generiert die Einnahmen-Ausgaben-Übersicht, das Inventar und die MWST-Berichte mit einem Klick — bereit für Ihren Treuhänder oder die direkte Einreichung.

Digital vs. Papier: Warum wechseln

Viele Selbstständige führen ihre Buchhaltung noch mit Excel und einem Ordner voller Papierbelege. Es funktioniert — aber zu welchem Preis? Hier ein direkter Vergleich:

1

Erfassungszeit

Papier/Excel: 3–5 Minuten pro Rechnung (Betrag, Datum, Lieferant von Hand abtippen). Digital mit OCR: 15 Sekunden (Foto, bestätigen). Bei 100 Rechnungen pro Monat sparen Sie 4–7 Stunden.

2

Übertragungsfehler

Papier/Excel: häufige Fehler bei Beträgen, Daten, Kategorien (Fehlerquote 5–10 %). Digital: Die Software liest die Daten direkt vom Originaldokument — Fehlerquote unter 1 %.

3

Belege wiederfinden

Papier: Eine Rechnung von 2024 in einem Ordner zu suchen dauert Minuten (oder Stunden, wenn das Archiv ungeordnet ist). Digital: Suche nach Name, Betrag, Datum oder Lieferant in 2 Sekunden.

4

Jahresabschluss

Papier/Excel: 2–3 Tage für die Vorbereitung der Steuerunterlagen, mit dem Risiko, etwas zu vergessen. Digital: Bericht automatisch in 5 Minuten erstellt, alle Belege angehängt.

5

Konformität und Sicherheit

Papier: Verlustrisiko (Brand, Überschwemmung, Verlegen). Kein Audit Trail. Digital: automatisches Cloud-Backup, garantierte Unveränderbarkeit, Zugriff von jedem Gerät.

6

Tatsächliche Kosten

Papier/Excel: scheinbar kostenlos, aber die verlorene Zeit hat ihren Preis (Stundensatz CHF 100 × 7 Stunden/Monat = CHF 700/Monat). Digital: CHF 20–50/Monat für professionelle Software — Netto-Ersparnis von CHF 650+ pro Monat.

Praktische Tipps für die vereinfachte Buchführung

  • Trennen Sie immer Ihr Privat- vom Geschäftskonto. Auch wenn es für Einzelunternehmen nicht vorgeschrieben ist, macht es die Buchführung 10-mal einfacher und übersichtlicher — für Sie und für die Steuerbehörden.
  • Erfassen Sie gemischte Ausgaben (Auto, Telefon, Home-Office) mit dem korrekten Geschäftsanteil. Die ESTV akzeptiert in der Regel 50 % fürs Fahrzeug, 40–60 % fürs Home-Office und den effektiven Anteil fürs Telefon. Dokumentieren Sie den Aufteilungsschlüssel.
  • Warten Sie nicht bis Jahresende mit der Buchhaltung. Selbst 10 Minuten pro Tag reichen, um auf dem Laufenden zu bleiben. Rückstände verwandeln eine einfache Aufgabe in einen Albtraum — besonders im Februar, wenn die Steuererklärung fällig ist.
  • Bewahren Sie Originalbelege (oder konforme digitale Kopien) immer mindestens 10 Jahre auf. Auch eine kleine Kaffee-Quittung vom Kundentermin kann bei einer Steuerprüfung angefordert werden.
  • Wenn Sie CHF 100'000 Umsatz überschreiten, melden Sie sich für die MWST an und beginnen Sie, Umsatzsteuer und Vorsteuer getrennt zu erfassen. Sie können die effektive Methode oder die Saldosteuersatzmethode wählen — für die meisten Freiberufler ist die Saldosteuersatzmethode einfacher.
  • Prüfen Sie jedes Quartal, ob sich Ihr kumulierter Umsatz der Schwelle von CHF 500'000 nähert. Bei starkem Wachstum bereiten Sie den Übergang zur doppelten Buchführung vor, bevor Sie dazu verpflichtet sind — der Wechsel mitten im Jahr ist kompliziert.
  • Nutzen Sie AccountEX, um Ihre vereinfachte Buchführung zu automatisieren: OCR-Rechnungsscan, KI-Kategorisierung, automatischer Bankabgleich und sofortige Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Übersicht für die Steuererklärung. Weniger als 10 Minuten pro Tag.

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