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15 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert: 2026-04-07·Unternehmer · Startups · Berater

GmbH vs AG: Welche Rechtsform in der Schweiz wählen

Detaillierter Vergleich zwischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH/Sagl) und Aktiengesellschaft (AG/SA): Kapital, Haftung, Governance, Besteuerung und Kosten.

Warum die Wahl der Rechtsform entscheidend ist

Bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist die Wahl der Rechtsform eine der wichtigsten Entscheidungen. Die beiden häufigsten Kapitalgesellschaften sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung / Sagl) und die AG (Aktiengesellschaft / SA). Beide bieten eine Vermögenstrennung zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, unterscheiden sich aber erheblich in Bezug auf Mindestkapital, Governance, Flexibilität und Besteuerung.

Die GmbH ist die bevorzugte Form für KMU und Startups dank eines zugänglichen Mindestkapitals (CHF 20'000) und einer schlanken Managementstruktur. Die AG ist die natürliche Wahl für grössere Unternehmen, Holdingstrukturen oder Gesellschaften, die den Eintritt externer Investoren planen, dank der Möglichkeit, Inhaberaktien auszugeben und einer strukturierteren Governance.

Dieser Leitfaden vergleicht die beiden Modelle Punkt für Punkt, mit Daten aktualisiert auf 2026, um Ihnen bei der besten Entscheidung für Ihr Geschäftsprojekt zu helfen.

Vergleichstabelle GmbH vs AG

Hier ein kompakter Vergleich der wichtigsten Aspekte, die die beiden Rechtsformen unterscheiden:

KriteriumGmbH (Sagl)AG (SA)
RechtsgrundlageArt. 772–827 ORArt. 620–763 OR
MindestkapitalCHF 20'000 (vollständig einbezahlt)CHF 100'000 (min. CHF 50'000 einbezahlt)
Anteile / AktienNominative Stammanteile (min. CHF 100 je Anteil)Namens- oder Inhaberaktien (min. CHF 0.01)
Gesellschafter / AktionäreMindestens 1 — Namen im Handelsregister eingetragenMindestens 1 — teilweise Anonymität möglich
HaftungBeschränkt auf das StammkapitalBeschränkt auf das Aktienkapital
GeschäftsführungGeschäftsführer — mindestens 1 Gesellschafter mit Wohnsitz in der SchweizVerwaltungsrat (VR) — mindestens 1 Mitglied mit Wohnsitz in der Schweiz
RevisionOpting-out wenn < 10 VZÄ und alle Gesellschafter zustimmenOpting-out wenn < 10 VZÄ und alle Aktionäre zustimmen
BesteuerungGewinn auf Gesellschaftsebene besteuert + Dividenden auf Gesellschafterebene besteuert (wirtschaftliche Doppelbesteuerung, kantonal reduziert)Identisch zur GmbH — qualifizierte Dividenden mit 50%–70% Reduktion auf kantonaler Ebene
GründungskostenCHF 3'000–5'000 (Notar + HR + diverse Kosten)CHF 5'000–10'000 (Notar + HR + diverse Kosten)
ÜbertragbarkeitAbtretung von Stammanteilen durch notarielle Urkunde — gesetzliche GenehmigungsklauselVereinfachte Aktienübertragung — Inhaberaktien frei übertragbar

Kapital: Anforderungen und Einzahlung

Der Kapitalunterschied ist oft das erste Kriterium bei der Wahl zwischen GmbH und AG:

GmbH — CHF 20'000

Das Stammkapital muss bei der Gründung vollständig einbezahlt werden. Es kann in Geld oder als Sacheinlage (Bewertungsgutachten erforderlich) geleistet werden. Jeder Gesellschafter hält im Handelsregister eingetragene Stammanteile.

Die Stammanteile haben einen Mindestnennwert von CHF 100 und sind nominativ. Die Abtretung erfordert eine notarielle Urkunde und, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, die Genehmigung der Gesellschafterversammlung (gesetzliche Genehmigungsklausel).

AG — CHF 100'000

Das Mindestaktienkapital beträgt CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 (oder 20% des Nennwerts, wenn höher) bei der Gründung einbezahlt werden müssen. Die Aktien können Namens- oder Inhaberaktien sein.

Namenaktien können einen Nennwert ab CHF 0.01 haben (seit 2023). Die Übertragung ist im Vergleich zur GmbH vereinfacht und kann durch Indossament oder einfache Übergabe (Inhaberaktien) erfolgen.

Governance und Gesellschaftsorgane

Die beiden Rechtsformen sehen unterschiedliche Organe für Führung und Kontrolle vor:

GmbH-Governance

  • Gesellschafterversammlung: oberstes Organ mit Beschlussbefugnissen (Genehmigung der Rechnung, Ernennung der Geschäftsführer, Statutenänderung)
  • Geschäftsführer: operative Leitung. Mindestens ein Geschäftsführer muss Gesellschafter und in der Schweiz wohnhaft sein
  • Jeder Gesellschafter mit mindestens 10% des Kapitals hat ein Vetorecht bei bestimmten grundlegenden Entscheidungen
  • Einfachere Struktur, geeignet für eine begrenzte Anzahl von Gesellschaftern (typischerweise 2–10)

AG-Governance

  • Generalversammlung der Aktionäre: oberstes Organ (Genehmigung der Rechnung, Wahl des VR, Dividendenausschüttung)
  • Verwaltungsrat (VR): verantwortlich für Strategie und Oberleitung. Mindestens 1 Mitglied mit Wohnsitz in der Schweiz
  • Geschäftsleitung: kann an Nicht-Aktionäre delegiert werden — grössere Managementflexibilität
  • Ideale Struktur für wachsende Unternehmen mit vielen Aktionären oder externen Investoren

Besteuerung: Wie werden GmbH und AG besteuert

Aus steuerlicher Sicht werden GmbH und AG im Wesentlichen gleich behandelt:

1

Gewinnsteuer

Der Reingewinn der Gesellschaft wird mit der direkten Bundessteuer (8,5% auf dem Gewinn, effektiv ~7,8% nach Abzug der Steuer selbst) sowie Kantons- und Gemeindesteuern belastet. Der effektive Gesamtsteuersatz variiert je nach Kanton zwischen 12% und 22%.

2

Kapitalsteuer

Sowohl GmbH als auch AG zahlen eine kantonale Steuer auf das Eigenkapital. Der Satz variiert je nach Kanton (typischerweise 0,01%–0,5% des steuerbaren Eigenkapitals). Auf Bundesebene gibt es keine Kapitalsteuer.

3

Dividenden und Doppelbesteuerung

Ausgeschüttete Dividenden werden als persönliches Einkommen besteuert. Zur Vermeidung einer vollen Doppelbesteuerung sehen die meisten Kantone eine Reduktion von 50%–70% bei der Dividendenbesteuerung für qualifizierte Beteiligungen (≥ 10%) vor.

4

Verrechnungssteuer

Auf Dividenden wird eine eidgenössische Verrechnungssteuer von 35% erhoben, die Schweizer Einwohnern bei korrekter Deklaration rückerstattet wird. Dies gilt identisch für GmbH und AG.

Aus rein steuerlicher Sicht gibt es keinen wesentlichen Unterschied zwischen GmbH und AG. Die Wahl sollte auf anderen Kriterien basieren: Governance, Flexibilität, Kosten und Wachstumsperspektiven.

Vor- und Nachteile im Vergleich

GmbH (Sagl)

Vorteile

  • Zugängliches Mindestkapital (CHF 20'000)
  • Geringere Gründungskosten (CHF 3'000–5'000)
  • Vereinfachte Geschäftsführung mit wenigen Gesellschaftern
  • Ideale Struktur für Familien-KMU und Startups mit begrenztem Budget

Nachteile

  • Komplexere Übertragung von Stammanteilen (notarielle Urkunde erforderlich)
  • Namen der Gesellschafter im Handelsregister sichtbar
  • Weniger attraktiv für institutionelle Investoren
  • Gesetzliche Genehmigungsklausel kann ausserordentliche Transaktionen verlangsamen

AG (SA)

Vorteile

  • Grösseres Prestige und Marktglaubwürdigkeit
  • Vereinfachte Aktienübertragung (Indossament oder Übergabe)
  • Teilweise Aktionärsanonymität möglich
  • Ideale Struktur für Kapitalbeschaffung, zukünftigen Börsengang und Investoreneintritt

Nachteile

  • Höheres Mindestkapital (CHF 100'000)
  • Höhere Gründungs- und Unterhaltungskosten
  • Komplexere Governance (obligatorischer Verwaltungsrat)
  • Revisionspflicht in der Praxis schwerer zu vermeiden

Wann GmbH und wann AG wählen

Hier einige praktische Leitlinien für Ihre Entscheidung:

Wählen Sie die GmbH wenn:

  • Sie ein KMU oder Geschäft mit 1–5 Gesellschaftern und begrenztem Anfangsbudget gründen
  • Sie kurzfristig keinen Eintritt externer Investoren planen
  • Sie eine schlanke Führungsstruktur und schnelle Entscheidungen wünschen
  • Die Branche keine bestimmte Rechtsform vorschreibt (z.B. Banken- oder Versicherungssektor erfordern die AG)

Wählen Sie die AG wenn:

  • Sie planen, Kapital von Investoren oder Risikokapitalgebern aufzunehmen
  • Sie in einem regulierten Sektor tätig sind, der die AG-Form erfordert
  • Sie maximale Flexibilität bei der Übertragung von Beteiligungen wünschen
  • Sie ein signifikantes Wachstum oder einen zukünftigen Börsengang (IPO) planen

Gründungsverfahren: Die wichtigsten Schritte

Das Verfahren ist für beide Formen ähnlich, mit einigen Unterschieden:

1

Erstellung der Gründungsurkunde und Statuten

Die Gründungsurkunde muss in öffentlicher Form vor einem Notar erstellt werden. Die Statuten definieren Zweck, Kapital, Organe und Betriebsregeln der Gesellschaft.

2

Kapitaleinzahlung und Bankbescheinigung

Das Kapital muss auf ein Hinterlegungskonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt werden. Die Bank stellt eine für den Notar erforderliche Einzahlungsbescheinigung aus.

3

Notarielle Urkunde

Der Notar beglaubigt die Gründungsurkunde, überprüft die Kapitaleinzahlung und bereitet die Dokumentation für das Handelsregister vor.

4

Eintragung ins Handelsregister

Die Eintragung macht die Gesellschaft rechtlich existent. Dauer: 1–3 Wochen je nach Kanton. Die Eintragungskosten liegen zwischen CHF 600 und CHF 800.

5

AHV-Anschluss und MWST-Registrierung

Die neue Gesellschaft muss sich einer AHV-Ausgleichskasse anschliessen und, wenn der Umsatz CHF 100'000 übersteigt, sich bei der ESTV für die MWST registrieren.

Praktische Tipps für die Wahl

  • Vergleichen Sie die gesamten Jahreskosten (HR-Gebühren, Revision, Buchhaltung) und nicht nur das Mindestkapital — die AG hat höhere laufende Kosten
  • Im Zweifelsfall beginnen Sie mit einer GmbH: Die Umwandlung in eine AG ist jederzeit durch notarielle Urkunde möglich
  • Prüfen Sie, ob Ihr Kanton Vergünstigungen für Neugründungen bietet — einige Kantone haben reduzierte Steuersätze für die ersten Jahre
  • Berücksichtigen Sie die Dividendenbesteuerung in Ihrem Kanton: Die Reduktion für qualifizierte Beteiligungen kann stark variieren
  • Planen Sie die Gesellschaftsstruktur mit einem Treuhänder: Eine Holding-AG mit operativen GmbH-Tochtergesellschaften kann die Besteuerung optimieren
  • Verwenden Sie ab dem ersten Tag eine Buchhaltungssoftware wie AccountEX, um Rechnungen, MWST und Buchhaltung konform und automatisiert zu verwalten

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