Einleitung: Was ist OECD Pillar Two
Pillar Two (Zweite Säule) des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS ist ein Paket internationaler Steuerregeln, das sicherstellen soll, dass grosse multinationale Konzerne mindestens 15 % Steuern auf alle ihre Gewinne zahlen — unabhängig von der Jurisdiktion, in der sie tätig sind.
Das Ziel ist die Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs zwischen Staaten und der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS). Die Regeln, bekannt als GloBE Rules (Global Anti-Base Erosion), gelten für Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von EUR 750 Millionen oder mehr in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre.
Die Schweiz als Sitz zahlreicher Holdinggesellschaften und europäischer Koordinationszentren ist von dieser Reform besonders betroffen. Viele Kantone — wie Zug, Nidwalden, Schwyz und Waadt — boten historisch effektive Steuersätze deutlich unter 15 %. Die Einführung der Ergänzungssteuer stellt einen strukturellen Wandel in der Schweizer Steuerlandschaft dar.
Das Pillar Two Framework: drei Mechanismen
Die GloBE Rules sehen drei komplementäre Mechanismen vor, um die 15 %-Mindestbesteuerung sicherzustellen:
QDMTT — Qualifizierte inländische Mindest-Ergänzungssteuer
Die qualifizierte inländische Mindest-Ergänzungssteuer (in der Schweiz: Ergänzungssteuer) wird vom Staat erhoben, in dem sich die unterbesteuerte Einheit befindet. Wenn eine Schweizer Einheit eines multinationalen Konzerns einen effektiven Steuersatz (ETR) unter 15 % hat, erhebt die Schweiz selbst die Differenz. Dieser Mechanismus hat Vorrang: Wendet die Schweiz eine konforme QDMTT an, kann kein anderer Staat den Top-up erheben.
IIR — Income Inclusion Rule (Hinzurechnungsregel)
Die Hinzurechnungsregel greift auf Ebene der Konzernobergesellschaft. Wird eine kontrollierte Einheit in einer anderen Jurisdiktion mit weniger als 15 % besteuert und wendet diese Jurisdiktion keine QDMTT an, erhebt der Staat der Muttergesellschaft den Top-up. Konkret: Kontrolliert eine Schweizer Holding eine Tochtergesellschaft in einem Staat ohne Pillar Two, erhebt die Schweiz die IIR.
UTPR — Undertaxed Profits Rule
Die Regel über unterbesteuerte Gewinne ist ein Auffangmechanismus: Wenn weder QDMTT noch IIR die Unterbesteuerung erfassen, können andere Konzernstaaten den Top-up anteilig nach wirtschaftlichen Aktivitäten (Mitarbeitende und Sachanlagen) in ihrem Gebiet erheben.
Die Schweiz hat sich entschieden, ab 2024 nur die QDMTT (Ergänzungssteuer) und ab 2025 die IIR einzuführen. Die UTPR ist noch nicht umgesetzt und ihre Einführung wird diskutiert.
Die Schweizer Umsetzung
Die Schweiz hat einen zweiphasigen Ansatz für die Pillar Two-Umsetzung gewählt:
Volksabstimmung (18. Juni 2023)
Das Schweizer Volk stimmte mit 78,5 % der Verfassungsänderung (Art. 129a BV) zu, die den Bund zur Einführung einer Ergänzungssteuer ermächtigt. Die Volksabstimmung war nötig, da das Schweizer Steuersystem auf kantonaler Souveränität basiert: Die Ergänzungssteuer stellt eine Ausnahme von diesem Prinzip dar.
Ergänzungssteuer ab 1. Januar 2024
Die Verordnung über die OECD-Mindestbesteuerung (MindStV) trat am 1. Januar 2024 in Kraft und setzt die QDMTT um. Betroffene Konzerne müssen den ETR für jede Jurisdiktion berechnen; liegt der Schweizer ETR unter 15 %, greift die Ergänzungssteuer.
IIR ab 1. Januar 2025
Die Hinzurechnungsregel (IIR) trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Schweizer Holdinggesellschaften müssen nun prüfen, ob ihre ausländischen Einheiten in Jurisdiktionen ohne konforme QDMTT unter 15 % besteuert werden — und gegebenenfalls den Top-up in der Schweiz entrichten.
Definitives Bundesgesetz (in Vorbereitung)
Die aktuelle Rechtsgrundlage ist eine Verordnung des Bundesrats. Ein definitives Bundesgesetz (Mindeststeuergesetz) wird erarbeitet und soll die Verordnung bis 2026–2027 ablösen, die Regeln konsolidieren und praktische Aspekte wie Safe Harbour und Reporting klären.
Die Ergänzungssteuer: Mechanismus und Berechnung
Die Schweizer Ergänzungssteuer ist das Kernstück der Pillar Two-Umsetzung. So funktioniert sie:
| Mechanismus | Anwendungsbereich | Satz |
|---|---|---|
| QDMTT (Ergänzungssteuer) | Schweizer Einheiten von MNE-Konzern mit Umsatz ≥ EUR 750 Mio. | Top-up bis 15 % ETR (variabel) |
| IIR (Hinzurechnung) | Schweizer Holdings mit unterbesteuerten ausländischen Tochtergesellschaften | Top-up bis 15 % ETR der Tochter |
| Transitional Safe Harbour | Jurisdiktionen mit qualifizierendem CbCR | Befreiung von detaillierter Berechnung bis 2026 |
Die ETR-Berechnung folgt den GloBE-Regeln: Der Zähler sind die abgedeckten Steuern (covered taxes) gemäss anwendbarem Rechnungslegungsstandard; der Nenner ist das GloBE-Einkommen (GloBE income), das vom steuerbaren Einkommen in der Schweiz abweichen kann. Es gibt spezifische Anpassungen für latente Steuern, Aktienoptionen und die substanzbasierte Einkommensausnahme (SBIE).
Die SBIE schliesst vom Top-up-Berechnung einen Einkommensanteil aus, der der realen wirtschaftlichen Präsenz entspricht: 5 % des Buchwerts der Sachanlagen + 5 % der Lohnkosten (mit höheren Übergangsprozentsätzen in den ersten Jahren). Dieser Mechanismus belohnt Multinationale mit echter operativer Präsenz in der Schweiz.
Auswirkungen auf Schweizer Holdingstrukturen
Die Schweiz beherbergt rund 24'000 Holdings und internationale Strukturen. Pillar Two hat je nach Struktur unterschiedliche Auswirkungen:
Reine Holdinggesellschaften (Haupttätigkeit: Beteiligungsbesitz)
Holdings ohne wesentliche operative Tätigkeit in der Schweiz haben eine begrenzte SBIE (wenig Sachanlagen, wenig Mitarbeitende). Liegt der kantonale ETR unter 15 %, müssen sie eine erhebliche Ergänzungssteuer zahlen. Allerdings bleiben Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen generell vom GloBE-Einkommen ausgenommen.
Koordinationszentren und IP-Boxen
Strukturen, die von präferenziellen Steuerregimen profitieren (kantonale Patentbox, F&E-Superabzug) mit effektivem ETR unter 15 %, werden ihren Nettovorteil schrumpfen sehen. Die Ergänzungssteuer schliesst die Lücke bis 15 % — macht Sub-15 %-Regime weniger attraktiv, eliminiert sie aber nicht, da der Top-up in der Schweiz bleibt.
Prinzipalgesellschaften und Regionalzentren
Strukturen mit bedeutender operativer Präsenz (Mitarbeitende, Immobilien, Maschinen) profitieren von der SBIE, die den Top-up reduzieren oder eliminieren kann. Für diese Einheiten ist die Pillar Two-Auswirkung oft begrenzt oder null, wenn die wirtschaftliche Substanz angemessen ist.
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz
Paradoxerweise könnte Pillar Two die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz stärken: Da der Top-up von der Schweiz selbst erhoben wird (QDMTT), bleiben die Einnahmen im Land. Zudem bietet die Schweiz nicht-steuerliche Vorteile (Stabilität, Infrastruktur, Humankapital, bilaterale Abkommen), die unverändert bestehen.
Anpassungsstrategien
Viele Multinationale reorganisieren ihre Strukturen, um die SBIE zu maximieren (Erhöhung der operativen Substanz in der Schweiz), Unterschiede zwischen Schweizer Steuerbemessungsgrundlage und GloBE-Einkommen zu reduzieren und Qualified Refundable Tax Credits (QRTC) für F&E und Investitionen zu nutzen.
Einnahmenverteilung
Art. 197 Ziff. 15 BV regelt die Verteilung der Ergänzungssteuer-Einnahmen zwischen Bund und Kantonen:
| Empfänger | Anteil | Geschätzte Einnahmen (jährlich) |
|---|---|---|
| Kantone (Sitzkanton der Einheit) | 75 % | CHF 1,1–1,9 Mrd. |
| Bund | 25 % | CHF 0,4–0,6 Mrd. |
| Geschätztes Total | 100 % | CHF 1,5–2,5 Mrd. |
Kantone mit hoher Konzentration von Multinationalen (Zug, Basel-Stadt, Waadt, Zürich) werden den Grossteil der Einnahmen erhalten. Diskutiert wird, ob diese Mittel zur Senkung anderer Steuern, zur Infrastrukturfinanzierung oder zur Speisung des Finanzausgleichs verwendet werden sollen.
Compliance- und Meldepflichten
Betroffene Konzerne müssen eine Reihe von Melde- und Dokumentationspflichten erfüllen:
Hauptpflichten
- GloBE Information Return (GIR): Jährliche Erklärung mit Daten aller Konzerneinheiten pro Jurisdiktion, einschliesslich ETR, GloBE-Einkommen, abgedeckter Steuern und SBIE. Einzureichen innerhalb von 15 Monaten nach Geschäftsjahresende (18 Monate im ersten Jahr).
- ETR-Berechnung pro Jurisdiktion: Erfordert die Umrechnung von IFRS/US GAAP-Buchungsdaten in GloBE-Einkommen und abgedeckte Steuern, mit Anpassungen für latente Steuern, aktienbasierte Vergütung und konzerninterne Transaktionen.
- SBIE-Dokumentation: Konzerne müssen Sachanlagen und Lohnkosten pro Jurisdiktion dokumentieren, mit Abstimmung zu den statutarischen und konsolidierten Abschlüssen.
- Transitional Safe Harbour: Für Jurisdiktionen, in denen der ETR aus dem CbCR (Country-by-Country Report) ≥ 15 % beträgt, kann der Konzern einen transitional Safe Harbour anwenden und die detaillierte GloBE-Berechnung vermeiden. Dies vereinfacht die Compliance in den ersten Jahren (bis 2026).
- Koordination mit den kantonalen Behörden: Die Ergänzungssteuer wird von den Kantonen verwaltet (unter Bundesaufsicht). Konzerne müssen sich für Erklärungen, Zahlungen und Veranlagungen an die Steuerverwaltung des Sitzkantons wenden.
Praktische Tipps für CFOs und Berater
- Prüfen Sie umgehend, ob Ihr Konzern die Schwelle von EUR 750 Millionen konsolidiertem Umsatz überschreitet. Falls ja, sind Sie ab 2024 betroffen — auch wenn der Schweizer ETR bereits über 15 % liegt.
- Investieren Sie in Daten: Die Berechnung des GloBE-Einkommens erfordert granulare Buchhaltungsdaten pro Einheit und Jurisdiktion, die in aktuellen ERP-Systemen oft nicht verfügbar sind. Ein Data-Readiness-Projekt ist unerlässlich.
- Bewerten Sie die SBIE-Auswirkung: Hat Ihre Schweizer Einheit bedeutende operative Substanz (Mitarbeitende, Sachanlagen), kann die SBIE den Top-up reduzieren oder eliminieren. Dokumentieren Sie die Substanz sorgfältig.
- Nutzen Sie den transitional Safe Harbour: Zeigt Ihr CbCR einen ETR ≥ 15 % für die Schweiz, können Sie die detaillierte GloBE-Berechnung bis 2026 vermeiden. Bereiten Sie sich aber auf das Auslaufen des Safe Harbour vor.
- Verfolgen Sie die OECD-Entwicklungen: Die GloBE-Regeln entwickeln sich laufend weiter (Administrative Guidance). Die Schweiz aktualisiert die MindStV periodisch, um internationale Änderungen zu übernehmen.
- Nutzen Sie AccountEX zur Buchhaltung der Schweizer Konzerneinheiten und zur automatisierten, prüfbaren Generierung der für die GloBE-Berechnung und GIR-Einreichung erforderlichen Daten.
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