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8 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert: 2026-04-07·Eltern · Familienunternehmer · Steuerberater

Schenkungen unter Lebenden in der Schweiz: steuerliche Aspekte

Besteuerung von Schenkungen, Freibeträge, Strategien für die Vermögensübertragung und Unterschiede zur Erbschaft — alles, was Sie vor einer Schenkung wissen müssen.

Was sind Schenkungen unter Lebenden und warum sie steuerlich relevant sind

Eine Schenkung unter Lebenden (Schenkung inter vivos) ist ein Rechtsgeschäft, bei dem eine Person zu Lebzeiten unentgeltlich einen Teil ihres Vermögens auf eine andere Person überträgt. In der Schweiz kann diese Art der Übertragung erhebliche steuerliche Folgen haben, da viele Kantone eine Schenkungssteuer analog zur Erbschaftssteuer erheben.

Im Gegensatz zu anderen Ländern erhebt die Schweiz keine Schenkungssteuer auf Bundesebene: Die Zuständigkeit liegt ausschliesslich bei den Kantonen. Das bedeutet, dass Steuersätze, Freibeträge und Berechnungsmethoden von Kanton zu Kanton erheblich variieren — einige besteuern Schenkungen zwischen Eltern und Kindern überhaupt nicht, andere wenden Sätze bis zu 7 % an.

Das Verständnis des steuerlichen Rahmens für Schenkungen ist für jeden, der eine generationenübergreifende Vermögensübertragung plant — ob familiär oder unternehmerisch — unerlässlich. Eine sorgfältige Planung kann die Gesamtsteuerbelastung erheblich reduzieren.

Kantonale Besteuerung von Schenkungen

Die Schenkungssteuer liegt in der ausschliesslichen Zuständigkeit der Kantone. Steuersätze und Freibeträge variieren erheblich. Hier ein Überblick über die wichtigsten Kantone:

KantonDirekte Linie (Kinder)Nicht verwandte DritteHinweise
Zürich2–6 %6–36 %Freibetrag CHF 200'000 für Kinder
BernBefreit6–40 %Ehegatte und Nachkommen befreit
LuzernBefreit4–30 %Ehegatte und direkte Nachkommen befreit
SchwyzBefreitBefreitKeine Schenkungssteuer
TessinBefreit6–41 %Ehegatte und direkte Nachkommen befreit; progressive Sätze für andere
Waadt0–7 %7–25 %Progressive Sätze je nach Betrag
GenfBefreit6–26 %Ehegatte, direkte Nachkommen und Vorfahren seit 2024 befreit
Basel-StadtBefreit5–49 %Nachkommen befreit; hohe Sätze für nicht Verwandte

Die angegebenen Sätze sind Richtwerte und können je nach Schenkungsbetrag und allfälligen regulatorischen Änderungen variieren. Erkundigen Sie sich immer bei der zuständigen kantonalen Verwaltung.

Freibeträge und Schwellenwerte

Die Befreiungen von der Schenkungssteuer variieren je nach Kanton. Hier sind die wichtigsten Begünstigtenkategorien und die häufigsten Befreiungen:

1

Ehegatte / eingetragener Partner

In den meisten Kantonen sind Schenkungen an den Ehegatten oder eingetragenen Partner vollständig steuerbefreit. Wenige Kantone (z.B. Waadt) wenden reduzierte Sätze als Ausnahme an.

2

Kinder und direkte Nachkommen

Viele Kantone befreien Schenkungen an Kinder vollständig (Bern, Luzern, Schwyz, Tessin, Genf, Basel-Stadt). Einige wenden reduzierte Sätze an (Zürich: 2–6 %, mit einem Freibetrag von CHF 200'000).

3

Schenkungen von geringem Wert

Mehrere Kantone sehen Freibeträge vor, unterhalb derer keine Steuer anfällt. Der Betrag variiert: von CHF 5'000 (Waadt) bis CHF 200'000 (Zürich für Kinder). Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert werden in der Regel nicht besteuert.

4

Gemeinnützige Schenkungen

Schenkungen an Stiftungen, Vereine und anerkannte gemeinnützige Organisationen sind in der Regel in allen Kantonen befreit, sofern die Organisation gemäss Art. 56 Bst. g DBG steuerbefreit ist.

5

Familienunternehmen und Beteiligungen

Einige Kantone sehen spezifische Erleichterungen für die Übertragung von Unternehmen oder Beteiligungen an Nachkommen vor, mit Steuerermässigungen von bis zu 50–80 % zur Förderung der Unternehmenskontinuität.

Wie die Schenkungssteuer berechnet wird

Die Berechnung der Schenkungssteuer folgt in der Regel diesen Schritten:

1

Bestimmung des Schenkungswerts

Der Wert der Schenkung entspricht dem Verkehrswert (Marktwert) des geschenkten Vermögenswerts zum Zeitpunkt der Übertragung. Bei Immobilien wird in der Regel der kantonale Schätzungswert oder der von einem Gutachter ermittelte Verkehrswert verwendet. Bei kotierten Wertpapieren gilt der Börsenwert.

2

Anwendung der Freibeträge

Der anwendbare steuerfreie Betrag wird je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem abgezogen. Freibeträge können pro einzelne Schenkung oder kumuliert über einen Zeitraum gelten (typischerweise 5–10 Jahre).

3

Bestimmung des Steuersatzes

Der Steuersatz hängt vom Kanton, dem Verwandtschaftsgrad und dem Nettobetrag der Schenkung ab. Die meisten Kantone wenden progressive Steuersätze an: Je höher der Betrag, desto höher der Satz. Der Verwandtschaftsgrad ist der wichtigste Faktor.

4

Kumulation der Schenkungen

Viele Kantone sehen die Kumulation der Schenkungen vom gleichen Schenker vor: Die Schenkungen der letzten 5–10 Jahre (je nach Kanton) werden zusammengezählt, um den anwendbaren Steuersatz zu bestimmen. Dies verhindert eine Umgehung durch Aufteilung.

Praktisches Beispiel

Ein in Zürich wohnhafter Elternteil schenkt seinem Kind CHF 500'000. Mit dem Freibetrag von CHF 200'000 beträgt der steuerpflichtige Betrag CHF 300'000. Bei einem Satz von 2 % auf der ersten Stufe beträgt die geschuldete Steuer rund CHF 6'000–9'000 (je nach Progression). Wäre derselbe Elternteil in Bern, Luzern oder im Tessin wohnhaft, wäre die Schenkung an das Kind vollständig befreit.

Strategien zur Vermögensübertragung

Eine sorgfältige Planung der Schenkungen kann die Gesamtsteuerbelastung erheblich reduzieren. Hier sind die am häufigsten verwendeten Strategien:

1

Zeitliche Aufteilung

Die Verteilung der Schenkungen auf mehrere Jahre ermöglicht es, jährliche Freibeträge zu nutzen oder in niedrigeren Steuerstufen zu bleiben. Es ist wichtig, die Kumulationsperiode Ihres Kantons zu prüfen (typischerweise 5 oder 10 Jahre).

2

Wahl des Kantons

Bei einem Umzug kann die Wahl des Kantons einen entscheidenden Einfluss haben: Die Schenkung wird im Kanton besteuert, in dem der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung seinen Wohnsitz hat. Ein vorsorglicher Umzug in einen steuerlich günstigen Kanton (z.B. Schwyz, Bern, Luzern) kann die Steuer vollständig eliminieren.

3

Unternehmensschenkung mit Fortführungsklausel

Die Übertragung eines Familienunternehmens an Kinder kann in vielen Kantonen von spezifischen Ermässigungen profitieren. Die Bedingung ist oft, dass das Unternehmen für einen Mindestzeitraum (5–10 Jahre) weitergeführt wird. Die vorzeitige Übertragung des Unternehmens zu günstigen Bedingungen ist ein Schlüsselinstrument der Nachfolgeplanung.

4

Gemischte Schenkung (modale Schenkung)

Es ist möglich, die Übertragung als gemischte Schenkung zu strukturieren: teils unentgeltlich und teils entgeltlich. Zum Beispiel eine Immobilie an das Kind zu 70 % des Marktwerts verkaufen: Die Schenkungssteuer fällt nur auf den unentgeltlichen Teil (30 %) an, was die Steuerlast erheblich reduziert.

5

Einsatz von Gesellschaftsstrukturen

In einigen Fällen kann die vorgängige Einbringung der Vermögenswerte in eine Familienholding und die anschliessende Übertragung der Anteile vorteilhafter sein als eine direkte Schenkung. Diese Strategie erfordert eine professionelle Planung und muss von Fall zu Fall beurteilt werden.

Schenkung vs. Erbschaft: wesentliche Unterschiede

Schenkungen und Erbschaften haben oft die gleichen Steuersätze, weisen aber aus strategischer und rechtlicher Sicht wichtige Unterschiede auf:

AspektSchenkungErbschaft
Zeitpunkt der ÜbertragungZu Lebzeiten des SchenkersBeim Tod des Erblassers
Kontrolle über die ZuweisungDer Schenker entscheidet frei, wem und wann er schenktAn Pflichtteile und testamentarische Verfügungen gebunden
SteuersätzeIn der Regel identisch mit der Erbschaftssteuer im gleichen KantonIdentisch mit der Schenkungssteuer im gleichen Kanton
PlanungsmöglichkeitenHoch: zeitlich aufteilbar, Zeitpunkt wählbar und Übertragung strukturierbarBegrenzt: Zeitpunkt unvorhersehbar, Pflichtteile verbindlich
HerabsetzungsrisikoSchenkungen der letzten 5 Jahre können zugunsten der Pflichtteilserben herabgesetzt werdenTestamentarische Verfügungen sind sofort anfechtbar

Praktische Tipps

  • Konsultieren Sie immer einen Steuerexperten, bevor Sie grössere Schenkungen vornehmen: Die kantonalen Unterschiede sind enorm und die Folgen können erheblich sein
  • Dokumentieren Sie jede Schenkung schriftlich, auch Handschenkungen ohne Formerfordernis: Dies wird für die Steuererklärung und allfällige Erbstreitigkeiten benötigt
  • Prüfen Sie die Kumulationsperiode für Schenkungen in Ihrem Kanton, bevor Sie eine zeitliche Aufteilung planen — so vermeiden Sie steuerliche Überraschungen
  • Wenn Sie Immobilien besitzen, lassen Sie den Verkehrswert vor der Schenkung von einem Gutachter schätzen: Der kantonale Steuerwert kann erheblich vom Marktwert abweichen
  • Bei Schenkungen von Familienunternehmen prüfen Sie die spezifischen Erleichterungen Ihres Kantons: Viele sehen bedeutende Ermässigungen unter der Bedingung der Unternehmensfortführung vor
  • Bedenken Sie, dass die Schenkung an den Ehegatten in fast allen Kantonen befreit ist: Es kann strategisch sinnvoll sein, die Schenkung in bestimmten Fällen über den Ehegatten zu leiten
  • Verwenden Sie AccountEX, um alle getätigten und erhaltenen Schenkungen im Laufe der Zeit zu verfolgen: Bei der Steuererklärung oder im Erbfall haben Sie einen vollständigen und dokumentierten Überblick

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