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10 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert: 2026-04-07·Erben · Familien · Vermögensberater

Erbschaftssteuer in der Schweiz: vollständiger kantonaler Leitfaden

Alles, was Sie über die Erbschaftssteuern in der Schweiz wissen müssen: Wer zahlt, wie viel, die vorgesehenen Befreiungen und die Unterschiede zwischen den Kantonen — von Schwyz (0 %) bis Waadt (bis zu 25 %).

Was ist die Erbschaftssteuer in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine eidgenössische Erbschaftssteuer. Die Besteuerung von Erbschaften fällt ausschliesslich in die Zuständigkeit der Kantone (und teilweise der Gemeinden), was ein äusserst vielfältiges Bild ergibt: Einige Kantone erheben keinerlei Steuer auf direkte Erben, während andere auch bei Kindern erhebliche Steuersätze anwenden.

Die Erbschaftssteuer besteuert die Vermögensübertragung von Todes wegen. Der geschuldete Betrag hängt von drei Hauptfaktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Begünstigtem, dem Wert des Erbanteils und dem Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers.

Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern, in denen eine einheitliche nationale Steuer existiert, belohnt das Schweizer System den interkantonalen Steuerwettbewerb. Deshalb kann die Nachlassplanung völlig legal sehr erhebliche Steuerersparnisse generieren.

Wie das System funktioniert

Die Schweizer Erbschaftssteuer basiert auf grundlegenden Prinzipien, die sie von anderen Ländern unterscheiden:

1

Kantonale Zuständigkeit

Die Steuer wird vom Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers erhoben. Für Immobilien in einem anderen Kanton ist die Steuer dem Kanton geschuldet, in dem sich die Liegenschaft befindet.

2

Steuer auf individuelle Erbanteile

Die Schweiz besteuert die einzelnen Erbanteile, die jeder Begünstigte erhält (Erbanfallsteuer), nicht die Erbmasse als Ganzes. Jeder Erbe zahlt basierend auf seinem eigenen Anteil.

3

Progressivität nach Verwandtschaftsgrad

Der Steuersatz steigt mit der Entfernung der Verwandtschaftsbeziehung: Ehegatten und Kinder sind oft befreit, Geschwister zahlen mehr, und nicht verwandte Personen die höchsten Sätze.

4

Keine Bundessteuer

Der Bund erhebt keinerlei Steuer auf Erbschaften. Die Zuständigkeit liegt vollständig bei den Kantonen, mit enormen Unterschieden zwischen den einzelnen Kantonen.

Wer ist steuerpflichtig

Die Pflicht zur Zahlung der Erbschaftssteuer hängt vom Kanton und der Beziehung zum Erblasser ab:

  • Überlebender Ehegatte und eingetragener Partner: in der überwiegenden Mehrheit der Kantone befreit (25 von 26)
  • Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel): in vielen Kantonen befreit (darunter ZH, BE, LU, SZ, ZG, AG), aber in anderen besteuert (VD, NE, AI)
  • Eltern des Erblassers: unterschiedliche Behandlung, oft mit reduziertem Satz oder hohem Freibetrag
  • Geschwister, Nichten und Neffen (Seitenverwandte): in den meisten Kantonen mit mittleren Sätzen besteuert (5–20 %)
  • Nicht verwandte Personen und Konkubinatspartner: in fast allen Kantonen den höchsten Sätzen unterworfen (bis zu 40 % in einigen Fällen)

Achtung: Der Konkubinatspartner (nicht eingetragener Lebenspartner) wird in den meisten Kantonen steuerlich als Fremder behandelt, auch nach Jahrzehnten des Zusammenlebens. Nur wenige Kantone sehen spezifische Vergünstigungen vor.

Wichtigste Befreiungen und Freibeträge

Die Befreiungen variieren enorm von Kanton zu Kanton. Hier die häufigsten Kategorien:

Ehegatte und eingetragener Partner

In 25 von 26 Kantonen befreit. Die einzige Teilausnahme ist der Kanton Solothurn, der einen sehr hohen Freibetrag vorsieht. Die Ehegattenbefreiung ist das einheitlichste Prinzip in der Schweizer Landschaft.

Direkte Nachkommen (Kinder)

In etwa zwei Dritteln der Kantone befreit (darunter ZH, BE, LU, SZ, ZG, SG, AG, TG, GR). In Kantonen, die Kinder besteuern (z.B. VD, NE, AI, JU), sind die Sätze generell niedrig (1–3,5 %) mit bedeutenden Freibeträgen.

Betragsmässige Freibeträge

Viele Kantone sehen feste Freibeträge vor, unter denen keine Steuer geschuldet ist. Zum Beispiel geniessen im Kanton Bern direkte Nachkommen einen Freibetrag von CHF 12'000, im Kanton Waadt von CHF 50'000.

Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen

Vermächtnisse an anerkannte gemeinnützige Stiftungen und Vereine sind in der Regel in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.

Geschäftsvermögen

Einige Kantone sehen Ermässigungen oder Befreiungen für die Übertragung von Familienunternehmen an Nachkommen vor, um die unternehmerische Kontinuität zu fördern.

Lebensversicherungen

In mehreren Kantonen gehören Lebensversicherungsleistungen, die direkt an den Begünstigten ausgezahlt werden, nicht zur Erbmasse und können befreit sein oder von spezifischen Freibeträgen profitieren.

Kantonale Tabelle: Steuersätze im Vergleich

Nachfolgend ein vereinfachter Überblick über die maximalen Steuersätze nach Begünstigtenkategorie in allen 26 Schweizer Kantonen. Die tatsächlichen Sätze können je nach Höhe des Erbanteils und Gemeindegesetzgebung variieren.

KantonEhegatteKinderNicht Verwandte
ZürichBefreitBefreitBis 36 %
BernBefreitBefreit (Freibetrag CHF 12'000)Bis 40 %
LuzernBefreitBefreitBis 40 %
UriBefreitBefreitBis 25 %
SchwyzBefreitBefreitKeine Steuer (0 %)
ObwaldenBefreitBefreitBis 20 %
NidwaldenBefreitBefreitBis 15 %
GlarusBefreitBefreitBis 30 %
ZugBefreitBefreitBis 20 %
FreiburgBefreitBefreitBis 30 %
SolothurnHoher FreibetragBefreitBis 30 %
Basel-StadtBefreitBefreitBis 30 %
Basel-LandschaftBefreitBefreitBis 30 %
SchaffhausenBefreitBefreitBis 32 %
Appenzell AusserrhodenBefreitBefreitBis 30 %
Appenzell InnerrhodenBefreit1–4 %Bis 32 %
St. GallenBefreitBefreitBis 30 %
GraubündenBefreitBefreitBis 25 %
AargauBefreitBefreitBis 30 %
ThurgauBefreitBefreitBis 28 %
TessinBefreitBefreitBis 41 %
WaadtBefreitBis 3,5 % (Freibetrag CHF 50'000)Bis 25 %
WallisBefreitBefreitBis 25 %
NeuenburgBefreit3 % (mit Freibetrag CHF 50'000)Bis 35 %
GenfBefreitBefreitBis 26 %
JuraBefreit2–3 %Bis 35 %

Die angegebenen Sätze sind Richtwerte und entsprechen den maximal anwendbaren Werten. Die tatsächliche Steuer kann je nach Freibeträgen, Gemeindeabzügen und Höhe des Erbanteils variieren. Es wird empfohlen, die geltende kantonale Gesetzgebung oder einen Steuerberater zu konsultieren.

Strategien zur Nachlassplanung

Es gibt verschiedene legale Strategien zur Optimierung der Erbschaftssteuer in der Schweiz:

1

Wahl des Wohnsitzes

Der Umzug in einen Kanton mit günstigen Erbschaftssteuern ist die direkteste Strategie. Kantone wie Schwyz, Obwalden und Nidwalden erheben keine Steuer oder wenden sehr niedrige Sätze an. Dieser Umzug muss echt sein (tatsächlicher Wohnsitz, nicht fiktiv).

2

Gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten

In vielen Kantonen ist die Schenkungssteuer identisch mit der Erbschaftssteuer. Die Verteilung des Vermögens durch mehrere zeitlich gestaffelte Schenkungen ermöglicht es jedoch, Freibeträge und niedrigere progressive Sätze mehrfach zu nutzen.

3

Lebensversicherungen

Die Begünstigung von Lebensversicherungspolicen ermöglicht den Kapitaltransfer ausserhalb der Erbmasse, mit steuerlich begünstigter Behandlung in mehreren Kantonen.

4

Erbverträge und Testament

Ein gut strukturierter Erbvertrag kann die Vermögensverteilung unter den Erben optimieren und die Gesamtsteuerbelastung reduzieren. Ein Testament ermöglicht es, die Vermächtnisse steuerlich möglichst effizient zu verteilen.

5

Generationenwechsel bei Unternehmen

Bei Familienunternehmen ermöglicht die frühzeitige Planung des Generationenwechsels, von spezifischen kantonalen Erleichterungen zu profitieren und den Übergang durch Holdingstrukturen oder gestaffelte Übertragungen zu gestalten.

Praktische Tipps

  • Überprüfen Sie immer die Vorschriften des Kantons des letzten Wohnsitzes des Erblassers: Diese gelten, nicht die des Kantons, in dem die Erben wohnen
  • Für Immobilien in einem anderen Kanton als dem Wohnsitz wird die Steuer nach den Regeln des Kantons berechnet, in dem sich die Liegenschaft befindet
  • Wenn Sie im Konkubinat leben, erwägen Sie die Eintragung Ihrer Partnerschaft, um von den Befreiungen für eingetragene Partner zu profitieren
  • Schenkungen der letzten 5–10 Jahre vor dem Tod können in einigen Kantonen zur Erbmasse hinzugerechnet werden — planen Sie rechtzeitig
  • Lassen Sie Ihr Vermögen von einem Fachmann bewerten, um Beanstandungen der Steuerbehörde bezüglich der Bemessungsgrundlage zu vermeiden
  • Verwenden Sie AccountEX, um Vermögen, Immobilien und Versicherungspolicen zu verfolgen: Im Erbfall verfügen Sie über eine vollständige und aktuelle Dokumentation
  • Konsultieren Sie einen auf Nachlassplanung spezialisierten Steuerberater, um die Vermögensübertragung steuerlich möglichst effizient zu gestalten

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