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12 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert: 2026-04-15·Verheiratete Paare · Steuerberater · Politiker

Individualbesteuerung: Die Reform, die die Besteuerung von Ehepaaren verändern wird

Das aktuelle System der gemeinsamen Besteuerung benachteiligt Doppelverdiener-Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren. Das Parlament arbeitet an einer Reform, die die Individualbesteuerung einführen könnte — mit weitreichenden Auswirkungen auf Millionen von Schweizer Steuerpflichtigen.

Einleitung: Warum die Reform nötig ist

In der Schweiz werden Ehepaare gemeinsam besteuert: Ihre Einkommen werden zusammengerechnet und einem einzigen progressiven Tarif unterworfen. Dieses System, bekannt als Gemeinsame Besteuerung, gilt auf Bundesebene seit 1958 und führt zu einer systematischen Steuerbenachteiligung für Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind.

Die sogenannte «Heiratsstrafe» betrifft rund 700'000 Doppelverdiener-Ehepaare und 370'000 Rentner-Ehepaare in der Schweiz. Bei bestimmten Einkommensklassen kann die zusätzliche Steuerbelastung im Vergleich zu einem Konkubinatspaar mit dem gleichen Gesamteinkommen CHF 10'000 pro Jahr übersteigen.

Nach Jahrzehnten parlamentarischer Debatte und einer 2016 abgelehnten Volksinitiative (aufgrund fehlerhafter ESTV-Daten) hat der Bundesrat eine Reformvorlage für den Übergang zur Individualbesteuerung vorgelegt. Dieser Leitfaden analysiert die vorgeschlagenen Modelle, die geschätzten Auswirkungen und den Gesetzgebungszeitplan.

Das aktuelle System: Gemeinsame Besteuerung

Um die Reform zu verstehen, ist es wichtig, das aktuelle System und die Gründe für die entstehenden Ungleichheiten zu kennen:

Einkommenskumulation

Die Einkommen der Ehegatten werden zusammengerechnet und als ein einziger Steuerpflichtiger besteuert. Durch die Steuerprogression fällt das zusammengerechnete Einkommen in höhere Stufen als jene, die jeder Ehegatte einzeln belegen würde — was zu einer höheren Steuerbelastung führt.

Verheiratetentarif

Zur teilweisen Kompensation der Kumulation gibt es auf Bundesebene einen reduzierten Tarif für Ehepaare (Splitting-Faktor 1,8 seit 2008) sowie spezifische Abzüge. Diese Korrekturen beseitigen die Benachteiligung für Doppelverdiener-Paare mit ähnlichen Einkommen jedoch nicht.

Ungleichheit gegenüber Konkubinatspaaren

Zwei Konkubinatspartner reichen separate Steuererklärungen ein und werden individuell besteuert. Bei gleichem Gesamteinkommen zahlen sie weniger Steuern als ein Ehepaar — ein Verstoss gegen den verfassungsmässigen Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 8 Abs. 1 BV).

Abschreckungseffekt

Die Einkommenskumulation verringert das marginale Nettoeinkommen des Zweitverdieners (typischerweise der Ehefrau) und hemmt die Erwerbsbeteiligung — ein besonders problematischer Effekt angesichts des Fachkräftemangels.

Das Bundesgericht bestätigte 1984 (BGE 110 Ia 7), dass die Heiratsstrafe den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Trotzdem hat der Gesetzgeber noch keine definitive Lösung gefunden.

Die diskutierten Reformmodelle

Bundesrat und Parlament haben mehrere Modelle geprüft. Drei haben sich als Hauptoptionen herauskristallisiert:

1

Reine Individualbesteuerung

Jede natürliche Person reicht eine eigene Steuererklärung ein und wird individuell besteuert, unabhängig vom Zivilstand. Einkommen und Abzüge werden jedem Ehegatten zugeordnet; gemeinsame Vermögenserträge (z.B. Eigenmietwert) werden je zur Hälfte aufgeteilt. Dies ist das vom Bundesrat in der Botschaft 2024 gewählte Modell.

Vorteile

Beseitigt die Heiratsstrafe vollständig; fördert die Erwerbstätigkeit des Zweitverdieners; vereinfacht den internationalen Vergleich.

Nachteile

Geschätzter Einnahmenausfall von CHF 1–1,5 Mrd./Jahr auf Bundesebene; Einverdiener-Paare könnten ohne Korrekturen mehr bezahlen; anfängliche Verwaltungskosten für den Übergang.

2

Vollsplitting

Das Gesamteinkommen der Ehegatten wird durch zwei geteilt und zum Einzeltarif besteuert; die resultierende Steuer wird dann verdoppelt. Entspricht einer Individualbesteuerung, bei der jeder Ehegatte genau die Hälfte des Familieneinkommens verdient — aber ohne Zuordnung von Abzügen und Vermögenserträgen.

Vorteile

Beseitigt die Benachteiligung; relativ einfach umzusetzen; neutral bezüglich der Einkommensverteilung innerhalb des Paares.

Nachteile

Begünstigt Einverdiener-Paare mit hohem Einkommen (der Splitting-Effekt ist am grössten, wenn ein Partner alles verdient); fördert die Erwerbstätigkeit des Zweitverdieners nicht; hoher Einnahmenausfall.

3

Teilsplitting (variabler Faktor)

Ähnlich wie das Vollsplitting, aber der Divisor ist kleiner als 2 (z.B. 1,8 oder 1,7), wodurch der Nivellierungseffekt reduziert wird. Die Schweiz wendet auf Bundesebene bereits einen Faktor von 1,8 an. Einige Kantone verwenden andere Faktoren.

Vorteile

Verringert die Benachteiligung, ohne sie vollständig zu beseitigen; geringerer Einnahmenausfall; bereits teilweise in Kraft.

Nachteile

Beseitigt die Ungleichheit nicht vollständig; der optimale Faktor ist umstritten; politischer Kompromiss statt systemische Lösung.

Geschätzte Auswirkungen auf Familien

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat Simulationen zu den Auswirkungen der verschiedenen Modelle veröffentlicht. Hier die wichtigsten Ergebnisse für die reine Individualbesteuerung, basierend auf typischen Szenarien (direkte Bundessteuer):

FamilientypAktuelle SteuerMit IndividualbesteuerungVeränderung
Doppelverdiener-Paar (100k+80k)CHF 6'850CHF 5'200−CHF 1'650 (−24 %)
Einverdiener-Paar (180k)CHF 6'850CHF 8'100+CHF 1'250 (+18 %)
Rentner-Paar (60k+40k)CHF 1'580CHF 1'120−CHF 460 (−29 %)
Konkubinatspaar (100k+80k)CHF 5'200CHF 5'200Unverändert

Doppelverdiener-Paare: die Hauptbegünstigten

Ehepaare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, werden von einer deutlichen Steuerreduktion profitieren, da die Einkommenskumulation — die sie heute benachteiligt — wegfällt. Der Effekt ist umso grösser, je ähnlicher die Einkommen der beiden Ehegatten sind.

Einverdiener-Paare: mögliche Mehrbelastung

Familien, in denen nur ein Ehegatte erwerbstätig ist, verlieren den Vorteil des aktuellen Splittings (Faktor 1,8). Der Bundesrat hat Korrekturabzüge vorgesehen (z.B. Abzug für nicht erwerbstätigen Ehegatten), um die Mehrbelastung abzumildern — das Ausmass hängt jedoch von der endgültigen Gesetzesfassung ab.

Arbeitsmarkteffekt

Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) könnte die Individualbesteuerung das Arbeitsangebot um 40'000–60'000 Vollzeitäquivalente erhöhen, vor allem dank einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen.

Auswirkungen auf die Einnahmen

Der geschätzte Einnahmenausfall beträgt CHF 1–1,5 Mrd. pro Jahr für den Bund und CHF 1,5–2,5 Mrd. für Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat rechnet damit, dies teilweise durch die reformbedingte Zunahme der Wirtschaftstätigkeit zu kompensieren.

Gesetzgebungszeitplan

Der Gesetzgebungsweg der Reform ist lang und komplex. Hier die wichtigsten Meilensteine:

Juni 2024

Der Bundesrat veröffentlicht die Botschaft zum Übergang zur Individualbesteuerung (gewähltes Modell: reine Individualbesteuerung). Die Botschaft enthält Änderungen des DBG und des StHG.

2025–2026

Parlamentarische Beratung in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N), dann im Nationalrat und im Ständerat. Differenzbereinigungsverfahren falls nötig.

2027 (Schätzung)

Endgültige parlamentarische Genehmigung. 100-tägige Referendumsfrist. Bei einer Referendumsabstimmung Volksabstimmung 2027 oder 2028.

2028–2029 (Schätzung)

Ausarbeitung der Ausführungsverordnungen. Anpassung der IT-Systeme der kantonalen und eidgenössischen Steuerverwaltungen. Übergangsperiode für Steuerpflichtige.

2030 oder 2031 (Schätzung)

Inkrafttreten der Individualbesteuerung für die erste Steuerperiode. Die Kantone erhalten eine Übergangsfrist zur Anpassung ihrer Gesetzgebung.

Kantonale Aspekte

Die Reform wird in jedem Kanton unterschiedliche Auswirkungen haben, da jeder Kanton eigene Steuersätze, Abzüge und Splitting-Faktoren hat:

  • Kantone mit Vollsplitting (z.B. Obwalden, Faktor 2,0) werden einen sanfteren Übergang erleben, da ihr System bereits nahe an der Individualbesteuerung liegt.
  • Kantone mit niedrigem Teilsplitting (z.B. Faktor 1,5 oder weniger) werden stärkere Auswirkungen auf Doppelverdiener-Paare sehen, mit ausgeprägteren Steuerreduktionen.
  • Die kantonalen Steuereinnahmen werden in unterschiedlichem Mass sinken: Kantone mit hoher Konzentration von Doppelverdiener-Paaren (z.B. Zürich, Zug, Genf) werden grössere Verluste erleiden.
  • Jeder Kanton muss sein Steuergesetz (StHG) und seine IT-Systeme anpassen — ein Prozess, der 2–3 Jahre ab Bundesgenehmigung erfordert.

So bereiten Sie sich auf die Reform vor

Auch wenn das Inkrafttreten für 2030/2031 erwartet wird, lohnt es sich, schon jetzt mit der Planung zu beginnen:

1

Simulieren Sie die Auswirkungen auf Ihren Haushalt: Berechnen Sie Ihre aktuelle Steuer und vergleichen Sie sie mit einer Simulation, bei der jeder Ehegatte sein eigenes Einkommen separat deklariert. AccountEX bietet integrierte Steuersimulationstools.

2

Überprüfen Sie die Einkommensverteilung: Wenn ein Ehegatte aus steuerlichen Gründen Teilzeit arbeitet, könnte die Reform die Berechnung ändern — eine Erhöhung des Beschäftigungsgrads könnte sich lohnen.

3

Prüfen Sie BVG-Einkäufe und Säule 3a: Bei der Individualbesteuerung gelten die Abzugslimiten pro Person (nicht pro Paar). Dies könnte die Möglichkeiten der Vorsorgeoptimierung verdoppeln.

4

Beachten Sie die Vermögensstruktur: Kapitalerträge (Mieten, Dividenden, Zinsen) müssen dem besitzenden Ehegatten zugeordnet werden. Prüfen Sie, ob das Eigentum an einkommenserzeugenden Vermögenswerten zwischen den Ehegatten ausgewogener verteilt werden sollte.

5

Informieren Sie sich über die Übergangsbestimmungen: Das Gesetz wird Regeln für Rechnungen über den Systemwechsel hinweg, Verlustvorträge und mehrjährige Abzüge enthalten. Verfolgen Sie die parlamentarischen Entwicklungen.

Praktische Tipps

  • Die Reform befindet sich noch in der parlamentarischen Phase — treffen Sie keine unwiderruflichen Entscheidungen auf Basis eines noch nicht verabschiedeten Gesetzes. Beobachten Sie den Fortgang und bereiten Sie sich auf verschiedene Szenarien vor.
  • Wenn Sie ein Einverdiener-Paar sind, prüfen Sie die in der Botschaft des Bundesrats vorgeschlagenen Korrekturabzüge sorgfältig, bevor Sie Änderungen an Ihrer Erwerbssituation in Betracht ziehen.
  • Für Steuerberater: Beginnen Sie, Kunden zu informieren und vergleichende Simulationsmodelle (gemeinsame vs. individuelle Besteuerung) für die wichtigsten Familientypen vorzubereiten.
  • Nutzen Sie AccountEX, um die Entwicklung Ihrer Steuersituation im Zeitverlauf zu verfolgen und Post-Reform-Szenarien mit aktuellen Daten zu simulieren.
  • Achten Sie auf die kantonale Besteuerung: Die Bundesreform ist nur die halbe Gleichung. Informieren Sie sich, wie Ihr Kanton sich anpassen will.
  • Für Paare kurz vor der Pensionierung: Die Reform könnte auch die Besteuerung von AHV- und BVG-Renten beeinflussen — planen Sie den Übergang mit Ihrem Vorsorgeberater.

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