Warum der Import viele Schweizer GmbHs betrifft
Die Schweiz gehört weder zur Europäischen Union noch zum Europäischen Wirtschaftsraum: Jede Ware, die ins Land kommt, unterliegt der Zollabfertigung, Zöllen und der Einfuhr-MWST. Wenn Ihre GmbH Rohstoffe aus China, Komponenten aus Deutschland oder Fertigwaren aus Italien bezieht, müssen Sie eine Kette von Zoll- und Steuerpflichten bewältigen, die sich direkt auf Kosten, Margen und Cashflow auswirken.
Anders als die MWST auf Inlandkäufe wird die Einfuhr-MWST vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, ehemals EZV) bei der Verzollung erhoben. Der bezahlte Betrag kann anschliessend als Vorsteuer in der periodischen MWST-Abrechnung zurückgefordert werden — aber nur wenn die Dokumentation vollständig und die Buchungen korrekt sind.
Dieser Leitfaden deckt den gesamten Prozess ab: von der elektronischen Zollanmeldung (e-dec) bis zur Verbuchung des Einkaufs, einschliesslich Incoterms, Zolltarife und MWST-Rückforderung. Jeder Abschnitt enthält praktische CHF-Beispiele, damit die Theorie sofort anwendbar ist.
E-dec Zollanmeldung: der Prozess Schritt für Schritt
Alle kommerziellen Importe in die Schweiz müssen elektronisch über das e-dec System des BAZG angemeldet werden. Hier sind die 5 Hauptschritte:
Dokumentenvorbereitung
Sammeln Sie die Handelsrechnung des Lieferanten, die Packliste, das Transportdokument (CMR, Konnossement oder AWB), das Ursprungszeugnis (falls für Präferenzzölle erforderlich) und allfällige Einfuhrbewilligungen für beschränkte Waren.
E-dec Web-Anmeldung
Sie oder Ihr Zollagent erfassen die Daten im e-dec Web-Portal des BAZG: Zolltarifnummer (Tares), Warenwert in CHF, Brutto-/Nettogewicht, Ursprung, Incoterm und UID-Nummer. Das System berechnet automatisch Zölle und Einfuhr-MWST.
Ausstellung der Veranlagungsverfügung (VV)
Das BAZG stellt die Veranlagungsverfügung (VV) aus, die den Betrag der Zölle und der Einfuhr-MWST ausweist. Dieses Dokument ist der steuerliche Beleg für den Vorsteuerabzug.
Zahlung von Zöllen und MWST
Zölle und Einfuhr-MWST werden bei der Verzollung bezahlt (bar, PCD — Zollkonto) oder über das zentralisierte Abrechnungsverfahren ZAZ aufgeschoben. Mit dem ZAZ erfolgt die Zahlung rund 60 Tage nach dem Import, was den Cashflow verbessert.
Freigabe der Ware
Nach der Zahlung (oder ZAZ-Belastung) wird die Ware freigegeben und kann an Ihr Lager geliefert werden. Bewahren Sie die VV, die Lieferantenrechnung und die Spediteurrechnung auf: Alle diese Dokumente werden für die Buchhaltung und die MWST-Abrechnung benötigt.
Einfuhr-MWST-Sätze in der Schweiz
Die Einfuhr-MWST wird auf den Zollwert der Ware erhoben (Warenwert + Transport bis zur Schweizer Grenze + Versicherung + Zölle). Die Sätze entsprechen der Inlands-MWST:
| Kategorie | Satz | Warenbeispiele |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1 % | Elektronik, Maschinen, Bekleidung, Möbel, industrielle Rohstoffe, Komponenten |
| Reduzierter Satz | 2,6 % | Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Saatgut, lebende Pflanzen, Futtermittel, Arzneimittel |
| Befreit (0 %) | 0 % | Exporte (der Vollständigkeit halber), Freigrenze für Sendungen mit MWST unter CHF 5 |
| Sonderfälle | Variabel | Kunstwerke, Sammlerstücke (Margenbesteuerung), vorübergehende Einfuhren (z. B. Messen), Veredelungsverkehr |
Incoterms: Wer zahlt was beim Import
Die Incoterms (International Commercial Terms) regeln die Verteilung von Kosten, Risiken und Verantwortlichkeiten zwischen Verkäufer und Käufer. Die Wahl des Incoterms beeinflusst direkt den Zollwert und die verbuchten Kosten:
EXW (Ex Works / Ab Werk)
Der Verkäufer stellt die Ware in seinem Werk bereit. Der Käufer (Ihre GmbH) trägt alle Kosten: Inlandstransport im Ursprungsland, Ausfuhrabfertigung, internationaler Transport, Versicherung, Einfuhrverzollung, Zölle und MWST. Maximale Kontrolle, maximale Verantwortung.
FOB (Free On Board / Frei an Bord)
Der Verkäufer liefert die Ware an Bord des Schiffes im Abgangshafen. Kosten und Risiken gehen ab Verladung auf den Käufer über. Sehr verbreitet bei Seeimporten aus China. Ihre GmbH zahlt Seefracht, Versicherung und Schweizer Verzollung.
CIF (Cost, Insurance, Freight / Kosten, Versicherung, Fracht)
Der Verkäufer zahlt Transport und Versicherung bis zum Bestimmungshafen (z. B. Basel Rhein). Ihre GmbH zahlt die Schweizer Verzollung, Zölle und Einfuhr-MWST. Der CIF-Wert ist die gebräuchlichste Grundlage für die Berechnung des Zollwerts.
DDP (Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt)
Der Verkäufer trägt alles: Transport, Versicherung, Verzollung, Zölle und Einfuhr-MWST. Der Käufer erhält die Ware «schlüsselfertig». Achtung: Wenn der ausländische Lieferant nicht MWST-pflichtig in der Schweiz ist, können Sie die bezahlte Einfuhr-MWST möglicherweise nicht zurückfordern.
DAP (Delivered At Place / Geliefert benannter Ort)
Der Verkäufer liefert die Ware am vereinbarten Ort (z. B. Ihr Lager), aber die Einfuhrverzollung bleibt Sache des Käufers. Nützlich, wenn Sie den Zollprozess direkt kontrollieren möchten, während der Lieferant den Transport organisiert.
FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer)
Der Verkäufer liefert die Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer am vereinbarten Ort. Flexibel und weit verbreitet für Strassentransport (LKW aus der EU) und Luftfracht. Ihre GmbH organisiert den internationalen Transport und die Verzollung.
Achtung: Bei DDP stellt der ausländische Lieferant möglicherweise keine VV auf den Namen Ihrer GmbH aus, was die Rückforderung der Einfuhr-MWST verunmöglicht. Wenn Sie DDP wählen, prüfen Sie, dass die Zolldokumentation Ihre UID trägt und die VV auf Sie oder Ihren Zollagenten ausgestellt ist.
Zölle und Schweizer Zolltarif (Tares)
Schweizer Zölle werden auf Basis des Bruttogewichts (für die meisten Waren) oder des Werts (für bestimmte Kategorien) berechnet. Der Schweizer Zolltarif (Tares) klassifiziert jede Ware mit einer 8-stelligen Nummer. Hier einige realistische Beispiele für einen typischen Import:
| Warenkategorie | Tares-Position (Beispiel) | Richtzoll | Gesamtkosten auf CHF 10'000 |
|---|---|---|---|
| Elektronische Bauteile | 8542.3100 | CHF 0.00/100 kg (ITA-befreit) | CHF 10'810 (Ware + MWST 8,1 %) |
| Textilbekleidung | 6204.6200 | CHF 56.00/100 kg brutto | CHF 11'290 (Ware + Zoll ~4 % + MWST) |
| Lebensmittel (Kaffee) | 0901.2100 | CHF 11.00/100 kg brutto | CHF 10'370 (Ware + Zoll ~1 % + MWST 2,6 %) |
| Industriemaschinen | 8462.1100 | CHF 0.00/100 kg (ITA-befreit) | CHF 10'810 (Ware + MWST 8,1 %) |
| Kunststoffgranulat | 3901.1000 | CHF 5.60/100 kg brutto | CHF 10'870 (Ware + Zoll ~0,6 % + MWST) |
Wie Sie einen Auslandeinkauf verbuchen
Die Verbuchung eines Imports erfordert die separate Erfassung mehrerer Kostenkomponenten. Hier die 5 wichtigsten Buchungen gemäss Schweizer Kontenrahmen KMU:
Eingekaufte Ware (Lieferantenrechnungswert)
Erfassen Sie den Warenwert zum Wechselkurs am Rechnungs- oder Verzollungstag. Soll: 4200 Warenaufwand / Haben: 2000 Ausländische Kreditoren. Beispiel: Lieferantenrechnung EUR 8'200 zum Kurs 0.9350 = CHF 7'667.00.
Transport- und Versicherungskosten (Fracht)
Erfassen Sie die Spediteurrechnung. Soll: 4270 Transportaufwand auf Einkäufe / Haben: 2000 Kreditoren (Spediteur). Beispiel: Seefracht + Inlandstransport CHF 850.00.
Zölle
Erfassen Sie den Zollbetrag gemäss VV. Soll: 4200 Warenaufwand (oder 4280 Zölle, falls Unterkonto) / Haben: 2000 Zollkonto (ZAZ) oder Bank. Beispiel: Zoll CHF 125.00.
Einfuhr-MWST
Erfassen Sie die bei der Verzollung bezahlte MWST als abzugsfähige Vorsteuer. Soll: 1171 Vorsteuer auf Einfuhren / Haben: 2000 ZAZ oder Bank. Beispiel: Einfuhr-MWST 8,1 % auf Zollwert CHF 8'642 = CHF 700.00.
Kursdifferenzen
Bei Bezahlung der Auslandsrechnung, falls der Wechselkurs vom Buchungskurs abweicht, erfassen Sie die Differenz. Soll/Haben: 4906 Kursdifferenzen auf Einkäufe. Beispiel: effektive Zahlung EUR 8'200 × 0.9410 = CHF 7'716.20 → negative Differenz CHF 49.20.
Vollständiges Buchungsbeispiel
| Konto | Soll (CHF) | Haben (CHF) |
|---|---|---|
| 4200 Warenaufwand | 7'792.00 | |
| 4270 Transportaufwand | 850.00 | |
| 1171 Vorsteuer auf Einfuhren | 700.00 | |
| 2000 Ausländische Kreditoren | 7'667.00 | |
| 2000 Kreditoren (Spediteur / ZAZ) | 1'675.00 |
Rückforderung der Einfuhr-MWST
Die bei der Einfuhr bezahlte MWST ist als Vorsteuer in der periodischen MWST-Abrechnung (quartalsweise oder halbjährlich) abziehbar. Hier die Voraussetzungen und Schritte für die Rückforderung:
Obligatorische Belege
Für den Vorsteuerabzug auf Einfuhren benötigen Sie: die Veranlagungsverfügung (VV) des BAZG auf den Namen Ihrer GmbH (oder Ihres Spediteurs mit Verweis auf Ihre UID), die Rechnung des ausländischen Lieferanten und den Zahlungsnachweis.
Deklaration in der MWST-Abrechnung
Die Einfuhr-MWST wird in Ziffer 107 der MWST-Abrechnung deklariert (Steuer auf Einfuhren von Gegenständen). Der Betrag wird dann als Vorsteuer in Ziffer 400 abgezogen, wodurch sich die geschuldete Netto-MWST an die ESTV reduziert.
Abzugsperiode
Die Vorsteuer auf Einfuhren kann in der Periode abgezogen werden, in der sie bezahlt wurde (VV-Datum oder ZAZ-Zahlungsdatum). Wenn die VV im Dezember ausgestellt und im Januar bezahlt wird (ZAZ), erfolgt der Abzug in der Januar-Periode.
Korrekturen und Berichtigungen
Wenn die importierte Ware für einen nicht zum Abzug berechtigenden Zweck bestimmt ist (z. B. Privatgebrauch, MWST-befreite Leistungen), muss der Abzug proportional gekürzt werden. Bei gemischter Verwendung gilt die Pauschal- oder Effektivmethode.
Timing: Mit dem ZAZ-Konto erfolgt die effektive Zahlung der Einfuhr-MWST rund 60 Tage nach der Verzollung, der Vorsteuerabzug ist aber bereits in der VV-Periode zulässig. Das schafft einen vorübergehenden Cashflow-Vorteil. Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltung sowohl die VV als auch die effektive Zahlung korrekt erfasst, um Abweichungen zu vermeiden.
7 praktische Tipps für effizienten Import
- Eröffnen Sie ein ZAZ-Konto (Zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollschulden) beim BAZG: Sie zahlen Zölle und MWST auf 60 Tage und sparen bei jeder Verzollung Zeit. Der Antrag erfolgt online über das BAZG-Portal.
- Klassifizieren Sie die Waren korrekt im Schweizer Zolltarif (Tares): Eine falsche Tarifnummer kann unnötig hohe Zölle oder Probleme bei der Revision verursachen. Im Zweifelsfall verlangen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft beim BAZG.
- Verhandeln Sie den Incoterm mit Ihrem Lieferanten: DAP oder FCA geben Ihnen die Kontrolle über die Schweizer Verzollung und die Dokumentation für den Vorsteuerabzug. Vermeiden Sie DDP bei Lieferanten, die das Schweizer Zollverfahren nicht kennen.
- Prüfen Sie, ob ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Ursprungsland besteht (EU, EFTA, Länder mit bilateralen FHA): Ein Ursprungszeugnis (EUR.1, Form A) kann Zölle reduzieren oder eliminieren.
- Erfassen Sie die Einfuhr-MWST auf einem separaten Konto (1171 Vorsteuer auf Einfuhren), statt sie mit der Vorsteuer auf Inlandkäufe zu vermischen: Das vereinfacht die MWST-Abrechnung und ESTV-Kontrollen.
- Automatisieren Sie die Erfassung ausländischer Rechnungen mit einer Buchhaltungssoftware, die automatische Wechselkurse (CHF/EUR, CHF/USD, CHF/CNY) und Kursdifferenzen verwaltet: Sie sparen Stunden und reduzieren Umrechnungsfehler.
- Nutzen Sie AccountEX, um ausländische Lieferantenrechnungen, Zoll-VV und Buchungen in einem einzigen automatisierten Workflow zu zentralisieren. Die OCR liest VVs und schlägt automatisch die Buchungen für Zölle, MWST und Ware vor.
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