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10 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert: 2026-04-15·Dropshipper · E-Commerce · Neue Unternehmer

Dropshipping in der Schweiz: MwSt., Zoll und Buchhaltung ohne Lager

MwSt. bei Dreiecksgeschäften, Verzollung von Direktsendungen, Buchungen ohne Lagerbestand und Mehrwährungszahlungen an ausländische Lieferanten — alles, was Sie brauchen, um rechtmässig aus der Schweiz Dropshipping zu betreiben.

Dropshipping aus der Schweiz: ein wachsendes Modell

Dropshipping ist ein E-Commerce-Geschäftsmodell, bei dem der Verkäufer die Ware nicht physisch vorrätig hält: Wenn ein Kunde in Ihrem Online-Shop bestellt, wird die Bestellung an den Lieferanten weitergeleitet (oft in China, Europa oder den USA), der direkt an den Endkunden liefert. Sie agieren als Handelsintermediär, kassieren die Zahlung des Kunden und bezahlen den Lieferanten zu einem niedrigeren Preis.

In der Schweiz ist Dropshipping vollkommen legal, bringt jedoch spezifische Herausforderungen mit sich: die MwSt.-Behandlung bei internationalen Dreiecksgeschäften, die Verantwortung für Zölle und Verzollung beim Eintritt der Ware in das Schweizer Zollgebiet, und die Buchhaltung eines Geschäfts ohne physisches Lager, das dennoch Verkäufe, Wareneinsatz und Auslandszahlungen korrekt verbuchen muss.

Dieser Leitfaden deckt alle praktischen Aspekte ab: vom rechtlichen Ablauf der Transaktion bis zu den Buchungssätzen, von der MwSt.-Verwaltung bis zum Schweizer Zoll, bis hin zu EUR-, USD- oder CNY-Zahlungen an Lieferanten und dem Retourenmanagement. Mit konkreten Beispielen für AliExpress, CJ Dropshipping oder europäische Lieferanten.

Wie Dropshipping funktioniert: der rechtliche Ablauf

Dropshipping schafft eine Drei-Parteien-Struktur: Sie (Schweizer Verkäufer), der ausländische Lieferant und der Schweizer Endkunde. Hier der Ablauf Schritt für Schritt:

1

Der Kunde bestellt in Ihrem Shop

Der Kunde kauft auf Ihrer Website (Shopify, WooCommerce usw.) und bezahlt den Verkaufspreis inklusive Schweizer MwSt. (falls Sie MwSt.-pflichtig sind). Sie stellen dem Kunden eine Rechnung oder Bestellbestätigung mit Ihrer Schweizer Geschäftsadresse aus.

2

Sie leiten die Bestellung an den Lieferanten weiter

Sie erhalten die Bestellung und übermitteln sie an den ausländischen Lieferanten (AliExpress, europäischer Grosshändler usw.). Sie bezahlen den Einkaufspreis — in der Regel in EUR, USD oder CNY — und teilen die Lieferadresse des Endkunden mit.

3

Der Lieferant versendet direkt an den Kunden

Der Lieferant bereitet die Ware vor und versendet sie direkt an die Adresse des Kunden in der Schweiz. Sie berühren das Produkt nie physisch. Das Paket wird aus dem Ausland mit den erforderlichen Zolldaten versandt.

4

Die Ware passiert den Schweizer Zoll (BAZG)

Das Paket tritt in die Schweiz ein und wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) abgefertigt. Je nach Wert können Zollabgaben und Einfuhr-MwSt. anfallen. Bei Sendungen, deren berechnete MwSt. unter CHF 5 liegt, wird keine Einfuhr-MwSt. erhoben (De-minimis-Schwelle).

5

Der Kunde erhält die Ware

Der Endkunde erhält das Paket. Bei Zollabgaben muss er möglicherweise die Verzollung bei Zustellung bezahlen (Postnachnahme oder Kurier). Dies ist einer der kritischen Punkte beim Dropshipping: Der Kunde rechnet möglicherweise nicht mit zusätzlichen Kosten.

MwSt. und Dreiecksgeschäft: wer zahlt was

Die MwSt.-Verwaltung beim Dropshipping ist komplex, da drei Jurisdiktionen beteiligt sind: das Land des Lieferanten, die Schweiz und möglicherweise die EU. Hier die wichtigsten Szenarien:

MwSt.-Pflicht für den Schweizer Dropshipper

Wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt, sind Sie verpflichtet, sich bei der ESTV für die MwSt. anzumelden. Auch unter dieser Schwelle können Sie sich freiwillig registrieren. Verkäufe an Schweizer Kunden unterliegen der Schweizer MwSt. (8.1 % Normalsatz, 2.6 % reduzierter Satz für Güter des täglichen Bedarfs).

Einfuhr-MwSt.

Wenn Ware in die Schweiz gelangt, wird die Einfuhr-MwSt. auf den Warenwert + Zölle + Transportkosten berechnet. Wenn der berechnete MwSt.-Betrag unter CHF 5 pro Sendung liegt, wird er nicht erhoben (De-minimis-Schwelle). Dies entspricht einem Warenwert von ca. CHF 65 beim Satz von 7.7 %. Wenn Sie MwSt.-registriert sind, können Sie die Einfuhr-MwSt. als Vorsteuer abziehen.

Dreiecksgeschäft: EU-Lieferant → Schweizer Kunde

Wenn der Lieferant in der EU ansässig ist, ist die Lieferung vom Lieferanten an Sie typischerweise eine Ausfuhr (EU-MwSt.-befreit), sofern die Ware die EU physisch verlässt. Die Einfuhr in die Schweiz löst Einfuhr-MwSt. aus. Sie stellen dem Kunden eine Rechnung mit Schweizer MwSt. aus. Es gibt keine Doppelbesteuerung, wenn die Dokumentenkette korrekt ist.

Dreiecksgeschäft: Nicht-EU-Lieferant (China) → Schweizer Kunde

Wenn der Lieferant in China ist (AliExpress, 1688, CJ Dropshipping), fällt im Herkunftsland keine MwSt. an. Die Einfuhr-MwSt. wird beim Eintritt in die Schweiz erhoben. Bei Paketen mit geringem Wert, die per Post versandt werden, erhebt das BAZG aufgrund der De-minimis-Schwelle oft weder Zölle noch MwSt. Achtung: Seit 2024 können Online-Plattformen (Marktplätze) als Importeur of Record für Sendungen unter CHF 150 betrachtet werden.

Zollverantwortung: wer verzollt die Ware

Beim Dropshipping gelangt die Ware direkt vom ausländischen Lieferanten in die Schweiz. Die entscheidende Frage ist: Wer ist für die Verzollung verantwortlich und wer zahlt die Zölle?

Importeur of Record (IOR)

Der Importeur of Record ist die Person oder Einheit, die rechtlich für die Zollanmeldung und die Zahlung der Zölle verantwortlich ist. Beim klassischen Dropshipping ist der IOR entweder der Empfänger (Ihr Kunde) oder Sie als Verkäufer, abhängig von den Vereinbarungen. Bei DDP (Delivered Duty Paid) zahlen Sie die Zölle; bei DAP (Delivered At Place) zahlt der Kunde.

Zollbefreiungsschwelle

Für Postsendungen wendet die Schweiz eine Schwelle an: Wenn die berechnete MwSt. auf die Ware unter CHF 5 liegt (Warenwert ca. CHF 65 beim Satz von 7.7 %), werden weder MwSt. noch Zölle erhoben. Bei Sendungen per Expresskurier (DHL, FedEx, UPS) findet die Verzollung immer statt und der Kurier berechnet eine Abfertigungsgebühr (typischerweise CHF 11–18).

Zolltarife nach Warenkategorie

Schweizer Zölle werden nach Gewicht (nicht nach Wert) berechnet und variieren je nach Warenkategorie gemäss dem Schweizer Zolltarif (Tares). Für leichte, hochwertige Produkte (Elektronik, Accessoires) sind die Zölle oft vernachlässigbar. Für schwere Produkte (Textilien, Lebensmittel) können sie erheblich sein. Konsultieren Sie den Online-Tares des BAZG für spezifische Sätze.

Kundenbeschwerden über Zollgebühren

Das häufigste Problem beim Dropshipping: Der Kunde bestellt für CHF 29.90 und erhält dann eine Zahlungsaufforderung über CHF 15–20 für Verzollung und Zölle. Dies führt zu Beschwerden, Rückerstattungsanfragen und negativen Bewertungen. Transparenz ist entscheidend: Weisen Sie in Ihren Verkaufsbedingungen klar darauf hin, dass die Ware aus dem Ausland versendet wird und Zollgebühren anfallen können.

Wichtig: Wenn Sie regelmässig in der Schweiz mit Sendungen aus dem Ausland verkaufen und Ihr Umsatz CHF 100'000 übersteigt, könnte die ESTV Sie als systematischen Importeur betrachten und eine MwSt.-Registrierung als Importeur verlangen. Besprechen Sie mit Ihrem Treuhänder, ob es sinnvoll ist, ein Schweizer Zolllager oder einen lokalen Fulfillment-Service für Sendungen über einer bestimmten Schwelle zu nutzen.

Buchhaltung ohne Lager: Buchungen korrekt erfassen

Beim Dropshipping haben Sie kein physisches Lager, der Kontenrahmen ist daher vereinfacht: kein Warenkonto, keine Bestandsveränderungen. Sie müssen jedoch Verkäufe, Wareneinsatz, Zölle und Kursdifferenzen korrekt verbuchen. Hier die Standardbuchungen:

VorgangSollHabenHinweise
Verkauf an Kunden1100 Forderungen aus Lieferungen3200 Umsatzerlöse / 2200 Geschuldete MwSt.Rechnung an den Kunden mit Schweizer MwSt. (falls registriert). Brutto erfassen, dann MwSt. aufteilen.
Wareneinsatz (COGS)4200 Wareneinkauf2000 Verbindlichkeiten aus LieferungenAn den ausländischen Lieferanten gezahlter Preis. In CHF zum Tageskurs des Bestelldatums erfassen.
Zahlung an Lieferanten2000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen1020 Bank (EUR/USD/CNY)Effektive Zahlung. Allfällige Kursdifferenzen gehen auf Konto 6960 Kursdifferenzen.
Zölle und Verzollung4200 Wareneinkauf / 1170 Vorsteuer1020 BankZölle → Wareneinsatz. Einfuhr-MwSt. → abziehbare Vorsteuer (falls MwSt.-registriert).
Retoure und Kundenerstattung3200 Umsatzerlöse / 2200 Geschuldete MwSt.1100 Forderungen aus LieferungenGutschrift. Storno von Verkauf und MwSt. Der Wareneinsatz bleibt bestehen, wenn Sie die Ware nicht vom Lieferanten zurückbekommen.

Lieferantenzahlungen: EUR, USD und CNY verwalten

Dropshipping-Lieferanten operieren fast immer in Fremdwährung. Zahlungen effizient abzuwickeln und Kursdifferenzen korrekt zu verbuchen, ist wesentlich:

Mehrwährungs-Geschäftskonto

Eröffnen Sie ein Mehrwährungs-Geschäftskonto bei Wise Business, Revolut Business oder ein Fremdwährungskonto bei Ihrer Schweizer Bank. Das Halten von Guthaben in EUR und USD vermeidet doppelte Konversionen CHF→EUR→CHF und senkt die Wechselkosten um 60–80 % gegenüber traditionellen Kreditkartenzahlungen.

Wechselkurs: welchen in der Buchhaltung verwenden

Für die Buchungserfassung verwenden Sie den Wechselkurs am Tag der Transaktion (Bestelldatum für den Wareneinsatz, Zahlungsdatum für die Tilgung). Die ESTV akzeptiert auch den monatlichen Durchschnittskurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Differenzen zwischen dem gebuchten und dem tatsächlichen Kurs gehen auf Konto 6960.

PayPal, Stripe und Prepaid-Karten

Für Zahlungen auf AliExpress oder ähnlichen Plattformen sind PayPal und Revolut/Wise-Prepaid-Karten die gängigsten Optionen. Achtung: PayPal berechnet eine Marge von 3–4 % auf den Wechselkurs. Wise/Revolut-Karten bieten den Interbanken-Kurs mit einer Marge von 0.3–0.6 %. Bewahren Sie Zahlungsbelege immer als Buchungsunterlagen auf.

Lieferantenrechnungen: was aufbewahren

Auch wenn AliExpress keine formelle Rechnung ausstellt, bewahren Sie die Bestellbestätigung, den Zahlungs-Screenshot und die Sendungsverfolgung auf. Diese Dokumente dienen als Beleg für den Wareneinsatz. Bei B2B-Lieferanten (CJ Dropshipping, Grosshändler) fordern Sie immer eine Handelsrechnung (Commercial Invoice) mit Warendetails und Incoterms an.

Kursdifferenzen am Jahresende

Am Jahresende müssen Fremdwährungsguthaben (EUR, USD, CNY) zum ESTV-Schlusskurs (31. Dezember) bewertet werden. Positive oder negative Differenzen werden auf Konto 6960 Kursdifferenzen verbucht. Für einen Dropshipper mit erheblichen CNY-Volumen können diese Differenzen wesentlich sein.

Retouren managen ohne eigenes Lager

Retouren beim Dropshipping sind komplexer als im traditionellen E-Commerce, da Sie den Kunden nicht einfach bitten können, die Ware an Ihr Lager zurückzusenden. So gehen Sie damit um:

Erstattung ohne physische Rücksendung

Bei Produkten mit geringem Wert (unter CHF 30–40) ist die gängigste Praxis, dem Kunden ohne Rücksendung zu erstatten. Die Erstattungskosten sind geringer als die internationale Rücksendegebühr. Buchhalterisch stornieren Sie den Verkauf, aber nicht den Wareneinsatz — das Produkt ist ein Verlust.

Rücksendung an den ausländischen Lieferanten

Bei höherwertigen Produkten können Sie den Kunden bitten, an den Lieferanten zurückzusenden (falls der Lieferant dies akzeptiert). Achtung: Der internationale Versand aus der Schweiz ist teuer und chinesische Lieferanten akzeptieren selten Rücksendungen. Prüfen Sie vorab die Rückgabepolitik des Lieferanten und bieten Sie wenn möglich eine lokale Adresse an.

Lokale Rücksendeadresse (Fulfillment-Center)

Einige Dropshipper nutzen einen lokalen Fulfillment-Service (z. B. in der Schweiz oder Deutschland) als Rücksendeadresse. Das Fulfillment-Center nimmt die Retoure entgegen, prüft sie und veranlasst die Gutschrift. Dies verbessert das Kundenerlebnis, verursacht aber Fixkosten. Prüfen Sie, ob das Retourenvolumen den Service rechtfertigt.

Buchhalterische Aspekte der Retoure

Die Retoure generiert eine Gutschrift an den Kunden: Sie stornieren den Umsatz und die MwSt. auf den Verkauf. Wenn Sie eine Erstattung vom Lieferanten erhalten, stornieren Sie auch den Wareneinsatz. Wenn Sie keine Erstattung erhalten (typisch bei AliExpress), bleibt der Wareneinsatz als angefallener Aufwand. Rücksendekosten sind Betriebsaufwand (Konto 6000–6999).

Praktischer Tipp: Definieren Sie eine klare Rückgabepolitik, bevor Sie mit dem Verkauf beginnen. Geben Sie Fristen, Bedingungen und an, wer die Rücksendekosten trägt. Das Schweizer Recht (OR) sieht kein allgemeines Widerrufsrecht für den E-Commerce vor (anders als in der EU mit den 14 Tagen), aber eine transparente Politik reduziert Streitigkeiten.

Praktische Tipps für den Schweizer Dropshipper

  • Melden Sie sich für die MwSt. an, bevor Sie CHF 100'000 Umsatz überschreiten: Sie können die Einfuhr-MwSt. und die MwSt. auf Geschäftsausgaben (Hosting, Werbung, Software) als Vorsteuer abziehen. Die freiwillige Registrierung lohnt sich fast immer, wenn Sie B2C in der Schweiz verkaufen.
  • Weisen Sie in Ihren Verkaufsbedingungen klar darauf hin, dass die Ware aus dem Ausland versandt wird und Zollgebühren anfallen können. Transparenz verhindert 90 % der Beschwerden und Rückerstattungsanfragen.
  • Nutzen Sie ein Wise Business- oder Revolut Business-Konto, um Lieferanten in EUR/USD/CNY zu bezahlen: Sie sparen 2–4 % gegenüber traditionellen Kreditkartenzahlungen. Bei 10'000 Bestellungen pro Jahr sind das Hunderte von CHF Ersparnis.
  • Automatisieren Sie Ihre Buchhaltung, indem Sie Shopify/WooCommerce mit AccountEX verbinden: Jeder Verkauf wird automatisch mit der korrekten MwSt., dem Wareneinsatz und der Marge erfasst. Keine manuellen Buchungen mehr am Monatsende.
  • Für Produkte mit einem Wert über CHF 65 sollten Sie einen Fulfillment-Service in der Schweiz (oder in Deutschland für EU-Kunden) in Betracht ziehen: Die Sammelverzollung kostet wesentlich weniger als die Einzelpaketverzollung und der Kunde erhält keine Überraschungen bei der Zustellung.
  • Bewahren Sie ALLE Zahlungsbelege an Lieferanten auf (AliExpress-Screenshots, PayPal/Wise-Belege, Bestellbestätigungen): Sie dienen als Nachweis für den Wareneinsatz und für eine allfällige ESTV-Kontrolle. Das Gesetz verlangt eine Aufbewahrung von 10 Jahren.
  • Nutzen Sie AccountEX für die Buchhaltung Ihres Dropshipping-Shops: automatische Verkaufserfassung, Mehrwährungs-Bankabstimmung, MwSt.-Berechnung und Echtzeit-Reporting — alles an einem Ort, konform mit Schweizer Recht.

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