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10 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert: 2026-04-07·Einwohner · Treuhandbüros · Steuerberater

Kantonale Steuerfristen: der vollständige Kalender

Alle Abgabefristen der Steuererklärung Kanton für Kanton, mit Verlängerungsmöglichkeiten, Steuersoftware und Säumnisfolgen.

Wie die Steuerfristen in der Schweiz funktionieren

In der Schweiz muss die Einkommens- und Vermögenssteuererklärung jährlich beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Es gibt jedoch keine einheitliche nationale Frist: Jeder Kanton legt seinen eigenen Abgabetermin fest, wobei die Unterschiede bis zu zwei Monate betragen können.

Die meisten Kantone setzen die ordentliche Frist zwischen dem 15. März und dem 30. April des Folgejahres an. Fast alle bieten die Möglichkeit einer Fristverlängerung — oft kostenlos bei rechtzeitiger Einreichung — die den Termin bis September oder darüber hinaus verlängern kann.

Die genaue Frist des eigenen Kantons zu kennen ist entscheidend: Eine Nichteinhaltung ohne Fristverlängerung führt zu kostenpflichtigen Mahnungen, Mehrkosten und — in schwerwiegenden Fällen — einer Ermessensveranlagung mit nachteiligen Schätzungen.

Das kantonale Fristensystem

Das Schweizer Steuersystem ist international einzigartig durch seine dezentrale Struktur. Hier die wichtigsten Grundsätze:

1

Kantonale Autonomie

Jeder Kanton bestimmt eigenständig die Einreichungsfrist, das Verlängerungsverfahren und die damit verbundenen Kosten bei Verspätung.

2

Steuerperiode = Kalenderjahr

Die Steuerperiode entspricht immer dem Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember). Die Steuererklärung für 2025 muss beispielsweise im Jahr 2026 eingereicht werden.

3

Verlängerungen auf Antrag

Fast alle Kantone erlauben mindestens eine Fristverlängerung, die oft kostenlos ist, wenn sie elektronisch vor der ursprünglichen Frist beantragt wird.

4

Digitale Einreichung

Jeder Kanton stellt eine kostenlose Software für die Online-Einreichung zur Verfügung. Einige Kantone verlangen bereits die elektronische Einreichung.

Vollständiger Kalender: alle 26 Kantone

Nachfolgend die aktualisierte Tabelle mit den ordentlichen Fristen und Verlängerungsmöglichkeiten für jeden Schweizer Kanton (Steuerjahr 2025, Einreichung 2026):

KantonOrdentliche FristVerlängerung
ZHZürich31. März 2026Ja, bis 30. September — kostenlos online
BEBern15. März 2026Ja, bis 15. September — kostenlos online
LULuzern31. März 2026Ja, bis 30. September — kostenlos
URUri31. März 2026Ja, bis 30. September — schriftlicher Antrag erforderlich
SZSchwyz31. März 2026Ja, bis 30. September — kostenlos online
OWObwalden31. März 2026Ja, bis 30. September — auf Antrag
NWNidwalden31. März 2026Ja, bis 30. September — auf Antrag
GLGlarus30. April 2026Ja, bis 30. September — kostenlos
ZGZug30. April 2026Ja, bis 30. September — kostenlos online
FRFreiburg31. März 2026Ja, bis 30. September — kostenlos online
SOSolothurn31. März 2026Ja, bis 30. September — kostenlos online
BSBasel-Stadt31. März 2026Ja, bis 30. September — kostenlos
BLBasel-Landschaft31. März 2026Ja, bis 30. September — kostenlos online
SHSchaffhausen31. März 2026Ja, bis 30. September — auf Antrag
ARAppenzell Ausserrhoden30. April 2026Ja, bis 30. September — auf Antrag
AIAppenzell Innerrhoden30. April 2026Ja, bis 30. September — auf Antrag
SGSt. Gallen31. März 2026Ja, bis 30. September — kostenlos online
GRGraubünden31. März 2026Ja, bis 30. September — kostenlos online
AGAargau31. März 2026Ja, bis 30. Juni — kostenlos; bis 30. November — CHF 20
TGThurgau31. März 2026Ja, bis 30. September — kostenlos online
TITessin30. April 2026Ja, bis 30. September — kostenlos auf Online-Antrag
VDWaadt15. März 2026Ja, bis 30. Juni — kostenlos online
VSWallis31. März 2026Ja, bis 30. September — begründeter Antrag erforderlich
NENeuenburg31. März 2026Ja, bis 30. Juni — kostenlos; bis 30. September — auf Antrag
GEGenf31. März 2026Ja, bis 30. Juni — mit begründetem Antrag
JUJura31. März 2026Ja, bis 30. September — kostenlos auf Antrag

Die obigen Fristen gelten für natürliche Personen. Für juristische Personen (Unternehmen) können die Fristen abweichen. Prüfen Sie immer die offizielle Website Ihres Kantons auf kurzfristige Änderungen.

So beantragen Sie eine Fristverlängerung

Eine Fristverlängerung ist der einfachste Weg, Mahnungen und Säumniszuschläge zu vermeiden, wenn Sie die Frist nicht einhalten können. So funktioniert es in den meisten Kantonen:

Online-Antrag (bevorzugter Kanal)

Die meisten Kantone bieten ein Online-Portal oder ein Formular in der kantonalen Steuersoftware an, um die Verlängerung mit wenigen Klicks zu beantragen. Es ist die schnellste und fast immer kostenlose Methode.

Schriftlicher Antrag

In einigen Kantonen (UR, OW, NW, SH) ist noch ein schriftlicher Antrag — per Post oder E-Mail — an das Gemeindesteueramt erforderlich.

Zeitplanung

Die Verlängerung muss vor der ordentlichen Frist beantragt werden. Verspätete Anträge können abgelehnt werden oder zusätzliche Kosten verursachen.

Dauer der Verlängerung

In den meisten Kantonen verlängert die erste Fristverlängerung den Termin bis zum 30. September. Einige Kantone (AG, VD, NE, GE) gewähren eine kürzere erste Verlängerung (30. Juni).

Verlängerungen für Treuhandbüros

Treuhandbüros und Steuerberater können in der Regel Sammelanträge für alle ihre Mandate stellen, oft mit grosszügigeren Fristen (bis Ende November oder darüber hinaus).

Praxistipp: Beantragen Sie die Verlängerung am ersten möglichen Tag, auch wenn Sie glauben, die Frist einhalten zu können. Sie ist kostenlos und schützt vor Unvorhergesehenem.

Steuersoftware nach Kanton

Jeder Kanton stellt kostenlos eine eigene Software für das Ausfüllen der Steuererklärung bereit. Hier eine Übersicht nach Sprachregion:

Deutschschweiz

ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG

  • ZHprivateTax (Zürich) — die am weitesten verbreitete Software, mit geführtem Ausfüllen und direkter Online-Einreichung
  • TaxMe (Bern) — Webplattform mit BE-Login, ermöglicht das vollständige Online-Ausfüllen ohne Installation
  • EasyTax / eFiling — Lösung, die von vielen Zentral- und Ostschweizer Kantonen eingesetzt wird (UR, SZ, OW, NW, GL, SH, AR, AI, AG, TG, GR)

Westschweiz

VD, GE, NE, FR, JU, VS

  • VaudTax (Waadt) — installierbare Software und Webversion für das Ausfüllen der Waadtländer Steuererklärung
  • GeTax (Genf) — Genfs Online-Plattform mit e-Démarches für die direkte digitale Einreichung
  • FriTax, VSTax, JuraTax, e-DI NE — kantonsspezifische Lösungen für Freiburg, Wallis, Jura und Neuenburg

Italienische Schweiz

TI

  • eTax TI — die offizielle Software des Kantons Tessin, als Download und Webversion verfügbar
  • Obligatorische elektronische Einreichung für Fachleute (Treuhandbüros) seit 2024 im Kanton Tessin
  • Kompatibel mit den wichtigsten Schweizer Buchhaltungssystemen für den Datenimport

Alternative: AccountEX mit AI

AccountEX vereinfacht die Vorbereitung der Steuererklärung dank OCR und AI: Dokumente scannen, Buchungen generieren und Daten für den Import in die kantonale Software vorbereiten — stundenlange manuelle Dateneingabe entfällt.

Säumnisfolgen bei verspäteter oder unterlassener Einreichung

Die Nichteinhaltung der Frist ohne Fristverlängerung führt zu progressiven Folgen:

Erste Mahnung

Zustellung einer schriftlichen Mahnung mit einer Verwaltungsgebühr von CHF 35 bis CHF 100 je nach Kanton. Es wird eine neue zwingende Frist gesetzt (in der Regel 30 Tage).

Zweite Mahnung

Weitere Mahnung mit erhöhter Gebühr (bis CHF 200 in einigen Kantonen). Das Steueramt weist darauf hin, dass es bei weiterer Säumnis eine Ermessensveranlagung vornehmen wird.

Ermessensveranlagung (Ermessenseinschätzung)

Das Steueramt schätzt Einkommen und Vermögen auf Basis der verfügbaren Daten, wobei in der Regel eine Schätzung nach oben erfolgt. Der Steuerpflichtige kann innerhalb von 30 Tagen Einsprache erheben, trägt aber die Beweislast.

Bussen wegen Steuerhinterziehung

Wird die Unterlassung als vorsätzlich eingestuft, liegt Steuerhinterziehung vor, die mit einer Busse von 1/3 bis zum 3-fachen der hinterzogenen Steuer geahndet wird, zuzüglich Nachsteuer und Verzugszinsen.

Praktische Tipps, um keine Frist zu verpassen

  • Tragen Sie die Frist Ihres Kantons am 1. Januar jedes Jahres in den Kalender ein — das ist das Erste, was zu tun ist
  • Beantragen Sie die Verlängerung sofort, auch wenn Sie glauben, die Frist einhalten zu können: Sie ist kostenlos und schützt vor Unvorhergesehenem
  • Sammeln Sie Unterlagen das ganze Jahr über (Lohnausweis, 3a, Zinsen) — warten Sie nicht bis März
  • Als Treuhänder nutzen Sie Sammelverlängerungen und planen Mandate nach kantonaler Fristenreihenfolge
  • Aktivieren Sie Benachrichtigungen des kantonalen Portals: Viele Kantone senden automatische Erinnerungen per E-Mail oder SMS
  • Bewahren Sie die Bestätigung der Verlängerung auf: Im Streitfall zählt das Datum des Antrags
  • Wenn Sie während des Jahres den Kanton wechseln, muss die Steuererklärung im Kanton des Wohnsitzes per 31. Dezember eingereicht werden
  • Verwenden Sie AccountEX, um Ihre Buchhaltung das ganze Jahr über in Ordnung zu halten: Am Ende der Periode haben Sie bereits alles bereit, um die Steuererklärung schnell auszufüllen

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