Warum der SARON die Art der Finanzierung von KMU verändert
Nach dem Ausstieg aus dem CHF-LIBOR beziehen sich variabel verzinsliche Unternehmenskredite und Darlehen in der Schweiz überwiegend auf den SARON (Swiss Average Rate Overnight). Für ein KMU, das Investitionen, Lagerbestände oder Immobilien finanziert, bedeutet dies, dass die Schuldkosten nicht mehr für die gesamte Vertragslaufzeit feststehen, sondern sich an die Geldmarktbedingungen anpassen.
Diese Flexibilität kann sich in Einsparungen niederschlagen, wenn die Zinsen sinken, führt aber zu Unsicherheit bei Budget, Liquiditätsplanung und Ergebnisrechnung. Eine ordentliche Buchführung setzt daher voraus, den Berechnungsmechanismus, die Vertragsklauseln und die periodische Verbuchung der Zinsen zu verstehen.
Dieser Leitfaden erläutert die wesentlichen Elemente für Unternehmer, Verwaltungsverantwortliche und Treuhänder: vom Funktionieren des SARON bis zur Verbuchung der Finanzaufwendungen – mit Bezug auf schweizerische Rechnungslegungspraxis und Anforderungen an das interne Reporting.
Was ist der SARON und wie wird er auf Unternehmenskredite angewendet?
Der SARON ist ein Overnight-Zinssatz auf dem gesicherten Schweizer Repo-Markt, der von SIX Index AG auf Basis tatsächlicher Transaktionen berechnet und veröffentlicht wird. Im Unterschied zum früheren LIBOR basiert er nicht auf Bankschätzungen, sondern auf überprüfbaren Marktdaten. Für gewerbliche Terminkredite verwenden Banken in der Regel den SARON Compound – durch Kapitalisierung des SARON über die vereinbarte Beobachtungsperiode – sowie abgeleitete Varianten (Futures oder Swaps) als Referenzindex.
Bei einem am SARON indexierten Unternehmenskredit setzt sich der effektive Zinssatz aus zwei Elementen zusammen: dem SARON-Index (oder dem abgeleiteten Satz für die vereinbarte Laufzeit, z. B. 3 oder 6 Monate) und einer festen Bankmarge in Prozentpunkten. Die typische Formel lautet: Kundensatz = SARON + Marge. Die Marge spiegelt das Risikoprofil des Unternehmens, die angebotene Sicherheit und die Beziehung zum Kreditinstitut wider.
Banken passen den Zinssatz in regelmässigen Abständen an – oft viertel- oder halbjährlich – gemäss dem Indexwert am Reset-Datum. Es ist wichtig, zwischen einem «reinen» variabel verzinslichen Darlehen und einem Vertrag mit Umwandlungsoption in einen festen Zinssatz zu unterscheiden: Die buchhalterischen und liquiditätsbezogenen Implikationen unterscheiden sich erheblich.
Vertragsbegriffe zu prüfen
- Exakter Referenzindex (SARON Compound, Reset-Tenor)
- Angewandte Marge und allfällige Bearbeitungsgebühren
- Floor (Mindestzinssatz) und Cap (Höchstzinssatz), sofern vorgesehen
- Art der Vorankündigung bei Zinsänderungen
- Strafgebühren bei vorzeitiger Rückzahlung oder Umwandlung in einen festen Zinssatz
Variabler SARON-Zinssatz vs. fester Zinssatz
Vor Abschluss oder Verlängerung einer Finanzierung lohnt sich ein Vergleich der beiden gängigsten Strukturen für Schweizer KMU:
| Kriterium | Variabler Zinssatz (SARON) | Fester Zinssatz |
|---|---|---|
| Kostenvorhersehbarkeit | Niedrig – ändert sich bei jedem Index-Reset | Hoch – identisch für die gesamte vereinbarte Laufzeit |
| Anfangskosten | Oft niedriger zum Zeitpunkt des Abschlusses | In der Regel höher, enthält Zinsrisikoprämie |
| Zinsanstiegsrisiko | Trägt das Unternehmen – direkte Auswirkung auf Margen und Liquidität | Wird bei Vertragsabschluss an die Bank übertragen |
| Geeignet, wenn … | Kurz- bis mittelfristiger Horizont, Fähigkeit Schwankungen aufzufangen, aktives Monitoring | Mehrjährige Planung, Investitionen mit stabiler Rendite, geringe Risikotoleranz |
| Buchführung | Im Periodenverlauf aufgelaufene Zinsen – Anpassung beim Zins-Reset und Abgrenzungen per Geschäftsjahresende | Ex-ante bekannte Zinsen – lineare Verbuchung, abgesehen von Abgrenzungen |
| Vorzeitige Rückzahlung | Variable Strafgebühren – Vertragsklausel prüfen | Oft höhere Strafgebühren (Bankentschädigung) |
Auswirkungen auf Finanzkosten und Unternehmensbudget
Ein SARON-Darlehen beeinflusst mehr Positionen in Erfolgsrechnung und Liquiditätsbudget, als auf den ersten Blick ersichtlich ist:
Erfolgsrechnung
Passive Zinsen fliessen in die Position «Finanzaufwand» oder «Zinsaufwand». Bei variablem Zinssatz ist der Jahresbetrag zum Zeitpunkt der Budgetfreigabe nicht bekannt: Es empfiehlt sich, mindestens drei Szenarien zu modellieren (Basissatz, +1 Prozentpunkt, −1 Prozentpunkt) und die Prognosen bei jedem Index-Reset zu aktualisieren.
Ein Anstieg um 100 Basispunkte bei einer Restschuld von CHF 500'000 verursacht rund CHF 5'000 zusätzlichen Finanzaufwand pro Jahr – ein Betrag, der sich direkt auf das EBITDA und in der Folge auf die Gewinnsteuer auswirkt.
Liquiditätsbudget
Die Tilgungsraten auf das Kapital bleiben in der Regel planbar, der Zinsanteil schwankt jedoch. Eine Spalte «geschätzte Zinsen» im Liquiditätsplan, vierteljährlich aktualisiert, verringert das Risiko unbeabsichtigter Kontokorrentüberschreitungen.
Software wie Accountex ermöglicht es, Bankfälligkeiten, Tilgungsplan und Prognose der Finanzaufwendungen zu verknüpfen und erleichtert so den Vergleich zwischen Budget und Ist-Werten ohne separate Tabellenkalkulationen.
Vereinfachtes Zahlenbeispiel
Eine GmbH mit einer Restschuld von CHF 800'000, einer Bankmarge von 1,2 % und einem SARON von 1,0 % beim Reset zahlt einen effektiven Jahreszinssatz von 2,2 %, entsprechend CHF 17'600 an Zinsen. Steigt der SARON beim nächsten Reset auf 1,75 %, wird der effektive Satz 2,95 % und die jährlichen Zinsen steigen auf CHF 23'600 – ein Anstieg von 34 % ohne höheren Umsatz. Dieser Effekt sollte im internen Reporting gegenüber der Geschäftsleitung ausgewiesen werden.
Buchführung gemäss schweizerischen Vorschriften
Gemäss den schweizerischen Rechnungslegungsvorschriften (Obligationenrecht, Art. 957 ff., und Swiss GAAP FER) zählen Unternehmenskredite zu den langfristigen Finanzverbindlichkeiten, wenn die Laufzeit 12 Monate übersteigt. Die Restschuld wird im Passiv ausgewiesen; im Rechnungsabschluss aufgelaufene Zinsen werden separat als Finanzaufwand verbucht.
Bei einem variabel verzinslichen Darlehen folgt die Buchführung dem Accrual-Prinzip: Die Zinsen der Periode sind der Erfolgsrechnung zuzuordnen, unabhängig vom tatsächlichen Zahlungsdatum. Belastet die Bank vierteljährlich, das Geschäftsjahr ist jedoch kalenderjährlich, werden per 31.12. die aufgelaufenen, noch nicht fakturierten Zinsen über passive Rechnungsabgrenzungen erfasst (Konto 2300 oder gleichwertig im Kontenplan).
| Buchung | Soll-Konto | Haben-Konto | Richtbetrag |
|---|---|---|---|
| Auszahlung Darlehen | 1020 Bank | 2400 Bankdarlehen | CHF 500'000 |
| Monatliche Rate (Kapital + Zinsen) | 2400 Bankdarlehen / 6900 Zinsaufwand | 1020 Bank | CHF 4'200 (Beispiel) |
| Zinsabgrenzung per 31.12. | 6900 Zinsaufwand | 2300 Passive Rechnungsabgrenzungen | CHF 1'100 (Beispiel) |
| Auflösung Abgrenzungen zu Beginn des Geschäftsjahres | 2300 Passive Rechnungsabgrenzungen | 6900 Zinsaufwand | CHF 1'100 |
Bearbeitungsgebühren und Sicherheitskosten (Pfandrecht, Treuhand an beweglichen registrierten Gütern) können je nach Wesentlichkeit und Unternehmenspraxis aktiviert oder passiviert werden. In jedem Fall sollten im Register für Investitionen und Finanzierungen das Abschlussdatum, der Anfangssatz, die Marge, die Reset-Periodizität und die Resttilgung dokumentiert werden.
Die Buchführung von Derivaten zur Absicherung des Zinsrisikos (Zinsswap) fällt in einen komplexeren Bereich und erfordert in der Regel die Unterstützung eines Treuhänders oder zugelassenen Revisors. KMU, die keine Hedging-Instrumente einsetzen, erfassen die gesamte Wirkung von Schwankungen direkt in der Erfolgsrechnung.
Covenants, Sicherheiten und Meldung an den Revisor
Unternehmenskreditverträge in der Schweiz enthalten häufig finanzielle Covenants: Verschuldungsgrad (Debt/EBITDA), Zinsdeckungsgrad (EBITDA/Zinsen) oder Mindesteigenkapital. Ein SARON-Anstieg, der das EBITDA schmälert, kann das Unternehmen an vertragliche Schwellen heranführen – mit dem Risiko zusätzlicher Kosten oder einer Überprüfung der Konditionen durch die Bank.
Es empfiehlt sich, die Einhaltung der Covenants vierteljährlich mit dem aktuellen effektiven Zinssatz zu berechnen und allfällige Verstösse unverzüglich dem Steuerberater und dem Revisor zu melden. Bei Verzicht auf die eingeschränkte Revision (Art. 727a OR, für Gesellschaften, die nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, im Durchschnitt nicht mehr als 10 Vollzeitstellen beschäftigen und vor Beginn des Geschäftsjahres einstimmige Zustimmung der Gesellschafter erhalten, nach Eintragung ins Handelsregister), ersetzt eine ordentliche interne Dokumentation der Finanzierungen teilweise externe Kontrollen, ohne jedoch die Pflicht zur ordnungsgemässen Buchführung aufzuheben.
- 1.Jede von der Bank zugesandte Zinsanpassungsschreiben mit Datum und neuem angewandten Satz archivieren.
- 2.Den Tilgungsplan aktualisieren, wenn sich Ratenhöhe oder Aufteilung Kapital/Zinsen ändern.
- 3.Im internen Finanzbericht eine erläuternde Anmerkung zur Zinssensitivität aufnehmen.
Steuerliche Aspekte: Abzugsfähigkeit der Zinsen
Für die direkte Bundessteuer auf dem Gewinn sowie die kantonalen und kommunalen Steuern sind passive Zinsen auf gewerbliche Schulden grundsätzlich abzugsfähig, wenn die Finanzierung mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängt und ordnungsgemäss dokumentiert ist. Es besteht keine steuerliche Unterscheidung zwischen Zinsen aus fest- oder variabel verzinslichen Darlehen: Entscheidend ist der im Rechnungsabschluss erfasste Betrag.
Beachten Sie die Regeln zum verdeckten Eigenkapital (Art. 65 und 75 DBG, Kreisschreiben ESTV Nr. 6 und analoge kantonale Bestimmungen): Bei Finanzierungen durch Gesellschafter, Aktionäre oder nahestehende Personen, die die zulässigen Verschuldungsschwellen je Vermögenskategorie übersteigen, sind Zinsen auf den übersteigenden Teil nicht abzugsfähig und können als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert werden. KMU mit konzerninternen Finanzierungen oder gesellschafterbürgschaftlich abgesicherten Krediten sollten diese Schwellen mit dem Steuerberater überwachen.
Die Verrechnungssteuer gilt in der Regel nicht für Zinsen auf Darlehen mit Schweizer Banken, kann aber bei Zinszahlungen an ausländische Gegenparteien anfallen – insbesondere Konzerngesellschaften oder Anleihedarlehen – sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Befreiungen gemäss Doppelbesteuerungsabkommen vorliegen.
Strategien zur Steuerung des Zinsrisikos
Ohne komplexe Derivate kann ein KMU operative Massnahmen ergreifen, um die SARON-Exposition zu begrenzen:
Margen-Neuverhandlung
Bei regelmässiger Zahlungshistorie und solider Bilanz kann eine Senkung der Bankmarge beantragt werden, um die Auswirkungen von Indexanstiegen abzumildern.
Beschleunigte Tilgung
Freiwillige Kapitalrückzahlungen verringern die künftige Exposition: Weniger Restschuld bedeutet bei gleichem Zinssatz absolut geringere Zinsen.
Liquiditätsreserve
Ein Liquiditätspuffer von 3–6 Monatsraten an Zinsen und Tilgung schützt vor plötzlichen SARON-Schwankungen.
Operative Checkliste für Unternehmer und Treuhänder
| Massnahme | Häufigkeit | Verantwortlich |
|---|---|---|
| Angewandten SARON-Satz prüfen und mit der Bankmitteilung abgleichen | Bei jedem Reset | Administration / Treasury |
| Zinsbudget und Sensitivitätsszenarien aktualisieren | Vierteljährlich | Geschäftsleitung / Buchhaltung |
| Zinsabgrenzungen verbuchen und zu Beginn/Ende des Geschäftsjahres auflösen | Jährlich | Buchhaltung / Treuhänder |
| Finanzielle Covenants prüfen (Debt/EBITDA, Interest Coverage) | Vierteljährlich | CFO / Treuhänder |
| Im Darlehensdossier dokumentieren: Vertrag, Sicherheiten, Tilgungsplan | Bei Abschluss und bei jeder Änderung | Administration |
| Steuerliche Abzugsfähigkeit und Unterkapitalisierungsregeln prüfen | Jährlich | Steuerberater |
Ein am SARON indexiertes Darlehen ist nicht per se vorteilhaft oder riskant: Es hängt von der Zinsentwicklung, der Vertragsstruktur und der Fähigkeit des Unternehmens ab, Schwankungen bei den Finanzkosten aufzufangen. Monitoring, Buchführung und Planung in einem einheitlichen Verwaltungsprozess zu integrieren – wie es gute administrative Praxis vorsieht und moderne Buchhaltungssoftware erleichtert – ermöglicht Schweizer KMU, Kosten, Budget und regulatorische Konformität unter Kontrolle zu behalten.