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B2B-Eigenrechnung in der Schweiz: Anforderungen, MWST und Buchhaltungsintegration für KMU

Wenn der Kunde die Rechnung anstelle des Lieferanten ausstellt: Rechtsrahmen, steuerliche Pflichten und Buchhaltungsablauf für Unternehmen und Treuhandbüros

Was ist die B2B-Eigenrechnung und warum ist sie für KMU relevant

Die Eigenrechnung (auf Englisch self-billing) ist eine B2B-Abrechnungsform, bei der der Kunde – und nicht der Lieferant – das Rechnungsdokument für eine erhaltene Leistung ausstellt und dem Lieferanten eine Kopie übermittelt. In der Schweiz ist diese Praxis zulässig und fällt in den Rahmen des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG).

Dieses Modell ist vor allem in strukturierten Lieferketten verbreitet: grosse Detailhändler, Automobilindustrie, Grosshandel und elektronische Beschaffungsplattformen. Der Kunde bündelt die Dokumentenerstellung, um die Abstimmung mit Bestellungen, Lieferungen und Zahlungen zu vereinfachen und das Risiko von Duplikaten oder administrativen Verzögerungen zu reduzieren.

Für den Lieferanten als KMU bedeutet die Akzeptanz der Eigenrechnung, die Erstellung des Dokuments zu delegieren, ohne die steuerliche Verantwortung abzugeben: Die ausgewiesene MWST bleibt beim Lieferanten, der sie in seine Buchhaltung und in die periodische Abrechnung einbeziehen muss. Dieser Leitfaden erläutert die gesetzlichen Anforderungen, die MWST-Behandlung und die buchhalterische Erfassung – mit aktualisierten Referenzen für 2026.

Eigenrechnung, ordentliche Rechnung und Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Die Verwechslung der Eigenrechnung mit anderen MWST-Instituten ist eine der häufigsten Fehlerquellen in der Buchhaltung. Hier ein kompakter Vergleich:

Aspekt B2B-Eigenrechnung Ordentliche Rechnung Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Art. 45 MWSTG)
Wer stellt das Dokument aus Der Kunde (Leistungsempfänger) Der Lieferant (Leistungserbringer) Der Lieferant, mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft
Hauptrechtliche Grundlage Art. 3 Abs. 1 Bst. k und Art. 26 MWSTG Art. 26 MWSTG Art. 45 MWSTG und Verordnung
Vorabvereinbarung In der Praxis dringend empfohlen Nicht erforderlich Nicht erforderlich (gesetzliche Regelung)
MWST-pflichtige Person Der Lieferant (vorbehaltlich Einspruch bei Fehlern) Der Lieferant Der Empfänger (Erwerber)
Doppelrechnung für dieselbe Leistung Unbedingt zu vermeiden Ein einziges ausstellendes Dokument Ein Dokument mit spezifischem Hinweis
Typischer Kontext Grosse B2B-Kunden, EDI, Lieferketten Standardgeschäfte zwischen KMU Spezifische Leistungen (z. B. bestimmte ausländische Dienstleistungen)

Anforderungen an das Eigenrechnungsdokument

Das vom Kunden erstellte Dokument muss einer MWST-konformen Rechnung gemäss Art. 26 MWSTG gleichwertig sein. Es gibt keine zusätzlichen formellen Bedingungen zur Aktivierung der Eigenrechnung; das grösste Risiko liegt darin, dass der Kunde die Vorsteuer (Art. 28 MWSTG) nicht abziehen kann, und für den Lieferanten in der Pflicht, die ausgewiesene MWST zu entrichten, sofern nicht unverzüglich schriftlich Einspruch erhoben wird.

Element Erforderlicher Inhalt Praktischer Hinweis
Lieferant Name, Adresse, Eintrag im Steuerregister, UID-/MWST-Nummer Format CHE-xxx.xxx.xxx mit Suffix MWST, TVA oder IVA
Empfänger Name und Adresse des Kunden Pflicht, ausser bei Ausnahmen für Belege mit geringem Betrag (Art. 26 Abs. 3 MWSTG)
Leistung Art, Gegenstand, Umfang, Datum oder Lieferzeitraum Verknüpfung mit Bestellung und Lieferschein
Gegenleistung Nettobetrag oder Bruttobetrag mit Angabe des Satzes Bei Bruttobetrag mindestens den angewandten Satz angeben
MWST Satz und Betrag der geschuldeten Steuer Sätze 2026: 8,1 % (Normalsatz), 2,6 % (reduzierter Satz), 3,8 % (Beherbergung)
Dokumentenidentifikation Datum des Dokuments; Lieferdatum oder -zeitraum, falls abweichend Eindeutige Nummerierung auf Kundenseite empfohlen für Audit und Nachverfolgbarkeit

Originale oder gleichwertige Kopien sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren (Art. 70 MWSTG), in der Regel ab dem Ende der betreffenden Steuerperiode, in Papier- oder Digitalform, unter Gewährleistung von Lesbarkeit und Integrität. Der Lieferant archiviert das erhaltene Dokument als Nachweis seines steuerpflichtigen Umsatzes.

MWST-Behandlung: Pflichten des Lieferanten und des Kunden

Die auf dem Eigenrechnungsdokument ausgewiesene MWST ist vom Lieferanten an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) geschuldet, vorbehaltlich Ausnahmen bei Fehlern im Dokument. Der Lieferant erfasst sie nach der effektiven Methode oder der Pauschalsteuersatzmethode (Saldosteuersatz), je nach anwendbarem Regime.

Der Kunde kann, sofern er der MWST unterstellt ist und die Leistung für steuerpflichtige Zwecke genutzt wird, die ausgewiesene Vorsteuer abziehen, vorausgesetzt, alle formellen Anforderungen gemäss Art. 26 MWSTG sind erfüllt. Der Abzug erfolgt in der periodischen Abrechnung des Kunden gemäss Art. 28 MWSTG, nicht in den Büchern des Lieferanten.

Schriftlicher Einspruch des Lieferanten

Weist das Dokument nicht geschuldete MWST aus (Lieferant nicht unterstellt oder teilweise befreit) oder einen zu hohen Betrag (Normalsatz statt reduzierter Satz), muss der Lieferant beim Kunden schriftlich Einspruch erheben. Ohne Einspruch gilt die ausgewiesene MWST rechtlich als endgültig.

Risiko doppelter dokumentarischer Besteuerung

Während der Laufzeit der Vereinbarung darf der Lieferant für dieselbe Leistung keine eigene Rechnung ausstellen. Eine doppelte Dokumentation führt zu Unstimmigkeiten beim Umsatz, beim Vorsteuerabzug und in den Bankabstimmungen, mit möglichen Berichtigungen und Sanktionen.

Buchhalterische Integration: vom Dokument zu den Buchungen

Die Eigenrechnung wirkt sich auf beide Buchhaltungen aus. Der korrekte Ablauf verknüpft Beschaffung, Lager, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung sowie die periodische MWST-Abrechnung.

Lieferantenseite (KMU, das an den eigenrechnenden Kunden verkauft)

Phase Buchhalterische Massnahme Typisches Konto (Beispiel)
Leistungserbringung Erfassung des Ertrags netto MWST bei Buchung bei Lieferung Soll Debitoren / Haben Ertrag
Eingang der Eigenrechnung Bestätigung der Beträge; keine neue Debitorenrechnung Externes Verkaufsdokument, verknüpft mit dem Kunden
MWST-Buchung Geschuldete Steuer auf steuerpflichtigen Ertrag Haben geschuldete Steuer (2200)
Zahlungseingang Ausgleich der Forderung gegenüber dem Kunden Soll Bank / Haben Debitoren

Kundenseite (Aussteller des Dokuments)

Phase Buchhalterische Massnahme Typisches Konto (Beispiel)
Wareneingang/Dienstleistung Kostenverrechnung oder Lageraktivierung Soll Aufwand oder Waren / Haben Kreditoren
Ausstellung der Eigenrechnung Einkaufsdokument mit abziehbarer Vorsteuer Soll Vorsteuer (1170)
Übermittlung an den Lieferanten Gleichwertige Kopie für das Archiv des Lieferanten EDI-Workflow, PDF oder Lieferantenportal
Zahlung Ausgleich der Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten Soll Kreditoren / Haben Bank

Automatisierung mit Accountex

In Accountex können empfangene Eigenrechnungsdokumente als externe Verkaufsrechnungen erfasst werden: Die Software verknüpft Kunde, steuerpflichtigen Betrag, MWST-Code und Abrechnungsperiode, erstellt die Periodenabschlussbuchungen und speist die MWST-Abrechnung, ohne eine aktive Rechnungsstellung zu duplizieren.

Für Kunden, die Eigenrechnungen ausstellen, ermöglicht die Erfassung im Einkauf mit korrektem MWST-Code die automatische Abstimmung mit offenen Bestellungen und Kontoauszügen. Regeln pro Lieferant (Standardsteuersatz, Aufwandskonto, Profit Center) reduzieren manuelle Fehler bei hohem Volumen.

Praktische Umsetzung für KMU und Treuhandbüros

Bevor die Eigenrechnung mit einem B2B-Partner akzeptiert oder aktiviert wird, empfiehlt sich die Festlegung eines klaren internen Prozesses:

  1. Vorprüfung: Bestätigen, dass beide Parteien der MWST unterstellt sind (oder Ausnahmen dokumentieren) und dass die auf die Leistungen anwendbaren Sätze vereinbart sind.
  2. Schriftliche Vereinbarung: Laufzeit, Übermittlungsmodalitäten, Verpflichtung des Lieferanten zur Nichtfakturierung, Berichtigungsverfahren und Haftung bei Fehlern aufnehmen.
  3. ERP-Konfiguration: Automatische Erstellung aktiver Rechnungen für den betreffenden Kunden deaktivieren; Import empfangener Dokumente aktivieren (PDF, EDI, CSV).
  4. Periodische Kontrollen: Monatliche Abstimmung von empfangenen Eigenrechnungen, Bestellungen, Lieferungen und Zahlungen; Abweichungen innerhalb der vertraglichen Fristen melden.
  5. Kommunikation mit dem Treuhänder: Das Treuhandbüro über das gewählte Regime informieren, um MWST-Abrechnungen und Saldenliste abzustimmen.

Wann sich die Annahme lohnt

  • Der Kunde ist ein Ankerkäufer mit etablierten EDI-Prozessen
  • Das Dokumentenvolumen rechtfertigt die Standardisierung
  • Der Lieferant verfügt über angemessene interne Kontrollen
  • Die Zahlungsbedingungen sind klar und werden überwacht

Wann Vorsicht geboten ist

  • Leistungen mit gemischten Sätzen oder komplexen Befreiungen
  • Lieferant nicht unterstellt oder im Saldosteuersatz-Regime mit Einschränkungen
  • Fehlende schriftliche Vereinbarung oder Berichtigungskanäle
  • Ausländische Kunden mit abweichenden MWST-Regeln im Wohnsitzstaat

Compliance-Checkliste und häufige Fehler

Kontrolle Lieferant Kunde
Unterzeichnete Eigenrechnungsvereinbarung Archiviert und aktuell Archiviert und aktuell
Keine Doppelfakturierung Aktive Fakturierung für den Kunden deaktiviert Einheitlicher Ausstellungsprozess
Korrekte MWST-Daten des Lieferanten UID- und Satzprüfung Aktualisierte Lieferantenstammdaten
Vierteljährliche MWST-Abstimmung Ertrag = Summe der Eigenrechnungen der Periode Aufwand und Vorsteuer konsistent
Aufbewahrung der Dokumente 10 Jahre Vom Kunden erhaltene Kopie Ausgestelltes und übermitteltes Original

Zu vermeidende Fehler

  • Behandlung der Eigenrechnung als Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Art. 45 MWSTG): andere Mechanismen und pflichtige Personen
  • Kein schriftlicher Einspruch bei falsch ausgewiesener MWST: Der Lieferant bleibt zur Entrichtung verpflichtet
  • Erfassung des Dokuments nur auf Kunden- oder nur auf Lieferantenseite, was zu Ungleichgewichten in der Doppelten Buchführung führt
  • Verwechslung des Eigenrechnungsdokuments mit einer Gutschrift für Storno oder Nachlass nach Rechnungsstellung (Art. 41 MWSTG)
  • Anwendung italienischer oder EU-Regeln (Eigenrechnung Art. 17 DPR 633/72) auf den Schweizer Kontext ohne Prüfung

Die B2B-Eigenrechnung in der Schweiz ist ein effizientes Instrument zur Vereinfachung der Dokumentenflüsse zwischen Geschäftspartnern, verlagert aber die Verantwortung für die formelle Korrektheit auf den gemeinsamen Prozess. Mit einer klaren Vereinbarung, periodischen Kontrollen und einer integrierten Buchhaltung in Tools wie Accountex können KMU von der Standardisierung profitieren, ohne die MWST-Konformität zu gefährden.

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