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9 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert: 2026-07-24

Öffentliche Aufträge und B2G-Rechnungsstellung: buchhalterische Anforderungen, Anzahlungen und Pönalen für Lieferanten des Bundes

Wie Sie elektronische Rechnungen, Zahlungspläne und Vertragspönalen korrekt abwickeln, wenn Sie mit der Schweizerischen Bundesverwaltung zusammenarbeiten.

Warum Bundesaufträge dedizierte Buchhaltungsprozesse erfordern

Einen Auftrag mit der Schweizerischen Bundesverwaltung zu gewinnen eröffnet einem KMU einen stabilen und solventen Einnahmekanal. Die administrative Abwicklung ist jedoch strenger als im Privatmarkt: obligatorische elektronische Rechnungsstellung über einer Wertgrenze, verbindliche Bestellreferenzen, vertragliche Zahlungsfristen und automatische Pönalen bei Verzug oder Nichterfüllung.

Seit dem 1. Januar 2016 müssen Lieferanten, die dem Bund für Verträge mit einem Wert über CHF 5'000 (exkl. MwSt.) Rechnungen stellen, elektronische Rechnungen ausstellen. Zulässig sind das per E-Mail an die von der Auftraggeberstelle angegebene Adresse gesendete PDF oder strukturierte Daten über einen zertifizierten Service Provider. Seit Mitte 2023 werden PDF-Rechnungen, die über das Portal des Service Providers übermittelt werden, nicht mehr akzeptiert: Das PDF bleibt nur bei direktem Versand per E-Mail gültig.

Dieser Leitfaden erläutert die operativen und buchhalterischen Anforderungen für Lieferanten des Bundes mit aktualisierten Referenzen für 2026 und praktischen Hinweisen für Anwender einer Buchhaltungssoftware wie Accountex.

Für wen gilt die B2G-Pflicht und was bleibt ausserhalb

Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung betrifft ausschliesslich die Beziehungen mit der Bundesverwaltung. Kantone, Gemeinden und parastatale Unternehmen können eigene Regeln anwenden: Prüfen Sie stets die Bedingungen des jeweiligen Auftraggebers auf simap.ch oder im Ausschreibungsdokument.

Element Bund Kantone / Gemeinden
Schwelle E-Rechnung Pflicht bei Vertragswert > CHF 5'000 (exkl. MwSt.) Variabel — oft PDF oder QR-Rechnung akzeptiert
Rechtliche Grundlage Aufträge Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) Kantonale Gesetze und Gemeindeordnungen
Allgemeine Bedingungen AB des Bundes (Güter, Dienstleistungen, IKT) Eigene AB des Auftraggebers
Zahlungsfrist In der Regel 30 Tage ab Erhalt der korrekten Rechnung 30–60 Tage, gemäss Vertrag
Ausschreibungsportal simap.ch Integrierte oder eigenständige kantonale Portale
Aufbewahrung Rechnungen 10 Jahre, Integrität und Authentizität gewährleistet 10 Jahre (Art. 958f OR)

Drei Kanäle zur Ausstellung elektronischer Rechnungen an den Bund

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) sieht skalierbare Lösungen vor — abhängig vom Rechnungsvolumen und dem Automatisierungsgrad Ihres ERP:

ERP-Integration

Das Buchhaltungssystem erzeugt strukturierte Daten (UBL, eCH-011, swissDIGIN) und übermittelt sie an einen zertifizierten Service Provider (PostFinance, Swisscom Conextrade oder Provider mit Interkonnektions-Schnittstelle). Ideale Lösung für KMU mit mehreren aktiven Bundesverträgen.

PDF per E-Mail

Für geringes Volumen: Erstellen Sie ein PDF mit allen Pflichtangaben und senden Sie es an die E-Mail-Adresse der auftraggebenden Verwaltungseinheit. Eine PDF-Datei pro Rechnung; E-Mails bis 25 MB und mehrere PDFs in derselben Übermittlung. Geben Sie stets die Bestellreferenz im Dokument an.

Webmodul des Providers

Erfassen Sie die Daten manuell im Portal des Service Providers, der die Rechnung mit digitaler Signatur ausstellt und an die Verwaltung zustellt. Nützlich für wenige Dokumente pro Jahr ohne ERP-Integration.

Unabhängig vom Kanal muss jede Rechnung enthalten: Identifikation des Bundesauftraggebers, Vertrags- oder Bestellnummer und -datum, Zahlungsreferenz, Leistungsbeschreibung, Nettobeträge, separat ausgewiesene MwSt. und Total. Ein Fehler bei der Bestellreferenz ist die häufigste Ursache für Ablehnung und Zahlungsverzug.

Buchhalterische Erfassung von B2G-Rechnungen

Bundesaufträge verlangen eine Nachverfolgbarkeit, die über die blosse Rechnungsausstellung hinausgeht. In der Buchhaltung muss jedes Dokument mit dem Vertrag und dem Leistungsfortschritt verknüpft sein:

Debitorenkonto vs. Erlöse. Teil- oder Schlussrechnung: Soll Debitoren öffentliche Hand, Haben Erlöse aus Leistungen (oder Transitorisches Konto für laufende Arbeiten) und Geschuldete MwSt. Buchen Sie keine Erlöse vor Lieferung oder Abnahme, wenn der Vertrag diese an eine formelle Empfangsbestätigung knüpft.

Kostenstelle pro Vertrag. Ordnen Sie jede Position der Auftragsnummer oder dem SAP-Projekt des Auftraggebers zu. Das erleichtert die Margenkontrolle, die Abrechnung der Arbeitsrapporte (Pflicht bei Regieverträgen) und den Bankabgleich über QRR- oder SCOR-Referenz.

Belegunterlagen. Archivieren Sie Empfangprotokolle, visierte Tagesrapporte, Nachtragsaufträge und Korrespondenz zum Zahlungsplan. Die digitale Aufbewahrung über zehn Jahre ist gesetzliche Pflicht (Art. 958f OR) und Voraussetzung für mögliche MwSt.-Prüfungen.

Zahlungsabgleich. Bundeszahlungen erfolgen mit strukturierter Referenz. Konfigurieren Sie Accountex so, dass Zahlungseingänge aus camt.053 automatisch dem offenen Debitorenposten zugeordnet werden — und vermeiden Sie so offene Forderungen und unberechtigte Mahnungen.

Anzahlungen und Zahlungspläne

Bei Bundesverträgen folgt die Rechnungsstellung dem vereinbarten Zahlungsplan. Fehlt ein ausdrücklicher Plan, sehen die AB die Rechnungsstellung bei Leistungsabschluss vor — sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Anzahlungsrechnungen

Anzahlungen sind zulässig, wenn sie im Vertrag oder Zahlungsplan vorgesehen sind. Bei IKT-Leistungen kann der Auftraggeber Bankgarantien für Vorauszahlungen (Kautionen oder Anzahlungen) verlangen. Prüfen Sie die Klausel vor Arbeitsbeginn: Eine Bankgarantie verursacht Kosten und bindet Liquidität.

In der Buchhaltung ist eine fakturierte, aber noch nicht «verdiente» Anzahlung als Passiva zu erfassen (Kundenanzahlungen oder Transitorische Passiven), nicht als definitiver Erlös. Bei der Schlussrechnung verrechnen Sie die Anzahlung und erfassen den Resterlös.

MwSt. auf Anzahlungen

In der Schweiz lösen Anzahlungen für steuerpflichtige Leistungen eine MwSt.-Pflicht aus — beim Rechnungsstellung der Anzahlung nach der Methode des vereinbarten Entgelts oder beim Zahlungseingang nach der Methode des vereinnahmten Entgelts. Stellen Sie Anzahlungsrechnungen mit separat ausgewiesener MwSt. aus und erfassen Sie diese im MwSt.-Journal in der richtigen Periode.

Bei mehrjährigen Verträgen planen Sie den Cashflow: Die Verwaltung zahlt in der Regel innerhalb von 30 Tagen, doch eine wegen fehlender Angaben abgelehnte Rechnung setzt die Frist bis zur Korrektur zurück.

Vertragspönalen: Was die Bundes-AB vorsehen

Die Allgemeinen Bedingungen des Bundes sehen konventionalisierte Pönalen (Vertragspönalen) vor, die vom Schadenersatz zu unterscheiden sind. Die Beträge variieren je nach anwendbarem AB-Satz (Güter, Dienstleistungen, IKT). Die Zahlung einer Pönale entbindet den Lieferanten nicht von verbleibenden Vertragspflichten.

Verstoss Indikative Pönale (AB) Buchhalterische Erfassung
Verzug bei der Ausführung 1/1000 der Gesamtvergütung pro Verzugstag, max. 10 % des Entgelts (AB IKT-Leistungen, Art. 15.3; AB Güter/Dienstleistungen, Art. 10) Ausserordentlicher Aufwand; abzugsfähig, wenn vertraglich geschuldet
Verletzung der Vertraulichkeit 10 % der Gesamtvergütung, max. CHF 50'000 pro Ereignis (AB Güter, Art. 13.4; AB IKT, Art. 13.4) Konto Pönalaufwand; Berufshaftpflichtversicherung prüfen
Verstoss gegen Arbeits-, Lohngleichheits- oder Umweltpflichten 10 % des Höchstentgelts, min. CHF 3'000, max. CHF 100'000 pro Vertrag (AB Güter, Art. 4.7) Sofortige Belastung; allfällige schriftliche Beanstandung dokumentieren
Minderung wegen Mängeln Proportionale Minderung des Entgelts (keine Pönale, aber analoge buchhalterische Wirkung) Teilweise Erlösstorno oder Gutschrift

Pönalen werden von allfällig vom Auftraggeber geltend gemachten Schäden abgezogen. Im Streitfall bewahren Sie den Nachweis der fehlenden Schuld auf (höhere Gewalt, dem Auftraggeber zurechenbare Verzögerung, nicht genehmigte Nachtragsaufträge). Eine ungerechtfertigte Pönale ist innerhalb der vertraglichen Fristen schriftlich zu beanstanden — nicht einfach als akzeptiert zu erfassen.

Operative Checkliste für Bundeslieferanten

1

Vor dem Angebot auf simap.ch prüfen, welcher AB-Satz gilt (Güter, allgemeine Dienstleistungen, IKT-Leistungen) und den Preis unter Einbezug von Pönalrisiko und Bankgarantiekosten kalkulieren.

2

Bei Zuschlag in der Kundenstammdaten die eDirectory-Teilnehmernummer, die E-Mail-Adresse für PDF und die verbindliche Vertragsreferenz erfassen.

3

Den Zahlungsplan im ERP konfigurieren: Anzahlungen, Leistungsstände, obligatorische Anlagen (visierte Rapporte, Abnahmeprotokolle).

4

Elektronische Rechnungen für Verträge über CHF 5'000 ausstellen (PDF per E-Mail oder strukturierte Daten); vor der ersten definitiven Rechnung einen Testversand mit der Auftraggeberstelle durchführen.

5

Vertragliche Fristen und automatischen Verzug überwachen: Feste Termine bewirken den Verzug ohne weitere Mahnung.

6

Rechnungen, digitale Signaturen und XML-Metadaten zehn Jahre archivieren — mit überprüfbarem Backup für Integrität und Authentizität.

Wie Accountex die Verwaltung öffentlicher Aufträge vereinfacht

Ein Vertrag mit dem Bund sollte Ihr KMU nicht zu parallelen manuellen Prozessen zwingen. Mit Accountex können Sie jeden Auftrag der Bundesauftragsnummer zuordnen, bundeskonforme elektronische Rechnungen ausstellen, Anzahlungen und Verrechnungen beim Abschluss nachverfolgen und Zahlungseingänge per camt-Import abgleichen.

Das Debitorendashboard signalisiert abgelehnte oder überfällige Rechnungen, während das zentrale Dokumentenarchiv Verträge, Empfangprotokolle und Korrespondenz zu Pönalen bündelt. Für Lieferanten, die im Bereich Public Procurement wachsen, reduziert die Automatisierung Fehler bei Bestellreferenzen — der häufigsten Ursache für Verzögerungen bei Bundeszahlungen — und hält die Buchhaltung im Einklang mit den MwSt.-Fristen.

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