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9 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert: 2026-07-22

Coworking und gemeinsame Arbeitsräume: Kostenaufteilung, Steuerabzüge und Verwaltung flexibler Verträge

Wie Hot Desks, private Büros und Zusatzleistungen korrekt verbucht werden, Steuerabzüge optimiert und Verträge mit kurzen Kündigungsfristen im Schweizer Rechtsrahmen verwaltet werden.

Warum Coworking eine eigene Buchhaltungsführung erfordert

Coworking und gemeinsame Arbeitsräume sind zu einer weit verbreiteten Lösung für Start-ups, Freiberufler und Schweizer KMU geworden, die operative Flexibilität suchen, ohne in Immobilien zu investieren. Anders als bei einem traditionellen Mietvertrag vereint die Coworking-Rechnung jedoch oft mehrere Bestandteile: Miete für den Arbeitsbereich, Zusatzleistungen, Meetingräume nach Verbrauch, Domiziladresse und mitunter einen Anteil an Gemeinkosten.

Für die ordentliche Buchhaltung und die Steuererklärung muss jede Position korrekt klassifiziert werden. Ein häufiger Fehler besteht darin, den gesamten Betrag als «generische Miete» zu erfassen, ohne zwischen Mietzins, Dienstleistungen und variablen Kosten zu unterscheiden: Dies erschwert die steuerliche Abzugsfähigkeit, die Analyse der Fixkosten und die Aufteilung zwischen mehreren Tätigkeiten oder Gesellschaften, die denselben Raum nutzen.

Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Verträge strukturieren, Kosten aufteilen und sie konform mit den Schweizer Rechnungslegungsvorschriften (OR/FER) und der im Jahr 2026 geltenden Bundessteuergesetzgebung verbuchen – mit praktischen Hinweisen für alle, die Accountex im Tagesgeschäft einsetzen.

Vertragsmodelle und Kostenbestandteile

Bevor Sie die Buchhaltung einrichten, ist es wesentlich zu verstehen, was der Vertrag mit dem Betreiber des gemeinsamen Arbeitsraums vorsieht. Die in der Schweiz verbreitetsten Modelle unterscheiden sich nach zeitlicher Bindung, inbegriffenen Leistungen und MWST-Behandlung:

Modell Typische Dauer Hauptbestandteile Buchhalterische Auswirkung
Hot desk Täglich, monatlich oder im Abonnement Gemeinschaftlicher Arbeitsplatz, WLAN, Empfang Dienstleistung — Konto 6000 oder 6700
Dedicated desk 3–12 Monate, stillschweigende Verlängerung Fester Arbeitsplatz, Schrank, Zugang 24/7 Mischform Miete/Dienstleistung — Aufteilung empfohlen
Privates Büro 6–36 Monate Abgeschlossener Raum, Möblierung, Reinigung, Nebenkosten Überwiegend Miete — Konto 6000
Virtual office Monatlich, kündbar Handelsdomizil, Postscanning Administrative Dienstleistung — Konto 6500
Verbrauchsleistungen Variabel Meetingräume, Druck, Parkplatz Variable Kosten — Verbuchung zum Zeitpunkt der Nutzung

Fordern Sie vom Anbieter stets eine detaillierte Rechnung nach Positionen an. Wenn der Betreiber die MWST nur auf einen Teil des Betrags erhebt, muss die Unterscheidung zwischen Immobilienmiete (grundsätzlich befreit, sofern keine Optierung gemäss Art. 22 MWSTG) und Dienstleistungen (besteuert mit 8,1 %) im Beleg eindeutig erkennbar sein.

Buchhaltung nach OR/FER

In der ordentlichen Buchhaltung werden Coworking-Kosten zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Entstehens erfasst, unabhängig von der Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich oder im Voraus):

Fester monatlicher Mietzins

Bei Erhalt der Rechnung buchen Sie den Nettobetrag auf das entsprechende Aufwandskonto. Deckt der Vertrag mehrere im Voraus bezahlte Monate ab, verwenden Sie ein Durchlaufkonto (Aktiv) und verteilen Sie die Kosten Monat für Monat mit periodischen Abgrenzungsbuchungen.

Beispiel: Vierteljährliche Rechnung über CHF 3'000 für ein privates Büro — buchen Sie CHF 1'000 pro Monat auf Konto 6000 «Raumaufwand», während CHF 2'000 auf Konto 1300 «Aktive Rechnungsabgrenzung» verbleiben, bis sie im Folgemonat verbucht werden.

Variable Kosten und Verbindlichkeiten

Meetingraumstunden, Druckkosten oder Zusatzleistungen sind im Monat der Nutzung zu erfassen, auch wenn die Rechnung erst später ausgestellt wird. Stellt der Betreiber eine Monatsübersicht aus, legen Sie zum Monatsabschluss eine vorläufige Verbindlichkeit (Konto 2000) an, um das Periodenprinzip einzuhalten.

Konfigurieren Sie in Accountex getrennte Ausgabenkategorien für «Coworking-Miete», «Coworking-Dienstleistungen» und «Variable Coworking-Kosten», um Berichterstattung und Steuererklärungen zu vereinfachen.

Kostenaufteilung in gemeinsamen Arbeitsräumen

Wenn mehrere Personen, Tätigkeiten oder Gesellschaften denselben Raum nutzen, muss die Aufteilung dokumentiert und auf objektiven, überprüfbaren Kriterien basieren:

Anteil nach Fläche oder Arbeitsplätzen. Teilen zwei Konzerngesellschaften ein Büro mit 20 m², verteilen Sie die Miete nach den belegten Quadratmetern (z. B. 12 m² + 8 m² = 60/40). Dieses Kriterium wird von Revisoren und Steuerbehörden in der Regel akzeptiert, sofern es der tatsächlichen Nutzung entspricht.

Anteil nach zeitlicher Nutzung. Bei Hot Desks oder gemeinsam genutzten Meetingräumen kann die Aufteilung auf erfassten Anwesenheitsstunden oder einem gemeinsamen Kalender basieren. Bewahren Sie die Buchungsprotokolle als Beleg auf.

Intercompany-Vereinbarungen. Trägt eine Gesellschaft den Vertrag und stellt Anteile an verbundene Unternehmen in Rechnung, dokumentieren Sie die Vereinbarung mit einem Untermietvertrag oder einer Kostenaufteilungsvereinbarung. Die interne Weiterverrechnung muss zum Selbstkostenpreis (ohne Marge) erfolgen, um Fragen zu Transferpreisen und zur doppelten Abzugsfähigkeit zu vermeiden.

Achtung: gemischte private und berufliche Nutzung

Für Freiberufler und Einzelfirmen ist der für private Zwecke genutzte Anteil des Coworkings steuerlich nicht abzugsfähig. Legen Sie einen beruflichen Nutzungsanteil fest (in der Regel dokumentiert per Kalender oder fundierter Schätzung) und wenden Sie ihn konsequent in der Buchhaltung an. Kapitalgesellschaften unterliegen dieser Einschränkung nicht, müssen aber dennoch nachweisen, dass der Raum der Geschäftstätigkeit dient.

Steuerliche Abzugsfähigkeit: Einkommenssteuer und Gewinnsteuer

In der Schweiz sind Coworking-Ausgaben abzugsfähig, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen und angemessen dokumentiert sind. Die Regeln variieren leicht je nach Rechtsform:

Rechtsform Rechtsgrundlage Behandlung
Einzelfirma / vereinfachte Buchhaltung DBG Art. 27 Vollständiger Abzug des beruflichen Anteils in der Erfolgsrechnung
GmbH / AG DBG Art. 58; DBG Art. 59 Betriebsaufwand abzugsfähig zur Ermittlung des steuerbaren Gewinns
Ausländische Gesellschaft mit Betriebsstätte DBG Art. 58 Abzugsfähig sind nur der Schweizer Tätigkeit zurechenbare Kosten

Auf kantonaler und kommunaler Ebene gelten dieselben Grundsätze des Zusammenhangs mit der Tätigkeit. Es gibt keine spezifischen Obergrenzen für Coworking-Ausgaben (im Gegensatz zu einigen Regeln für Firmenfahrzeuge oder Homeoffice), doch unverhältnismässig hohe Ausgaben im Verhältnis zum Umsatz können die Aufmerksamkeit der Steuerbehörde erregen.

Die beim Betreiber hinterlegte Kaution ist kein abzugsfähiger Aufwand: Sie ist als Forderung (Konto 1140) zu erfassen und erst bei teilweiser oder vollständiger Einbehaltung bei Vertragsauflösung umzuklassifizieren.

Bei Domizilierungskosten (Virtual Office) betrachtet die ESTV den Service in der Regel als abzugsfähig, wenn die Gesellschaft tatsächlich geschäftliche Tätigkeit ausübt; ein reines «Briefkasten»-Domizil ohne reale Tätigkeit kann hingegen angefochten werden.

MWST auf Coworking-Miete und -Dienstleistungen

Die MWST-Behandlung ist einer der heikelsten Aspekte. In der Schweiz ist die Vermietung von Immobilien von der MWST befreit (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 MWSTG), sofern der Vermieter nicht gemäss Art. 22 MWSTG optiert hat. Zusatzleistungen sind hingegen in der Regel steuerpflichtig:

Wann die MWST abziehbar ist

Ist Ihr Unternehmen MWST-pflichtig mit vollem Vorsteuerabzugsrecht, können Sie die auf der Rechnung ausgewiesene MWST für Dienstleistungen (Reinigung, Empfang, Meetingräume, verwaltetes WLAN) abziehen.

Auf den reinen Mietanteil erscheint keine MWST auf der Rechnung und es entsteht kein Abzugsrecht, es sei denn, der Vermieter hat optiert: In diesem Fall ist die Miete besteuert und die MWST ist abziehbar, sofern sie mit einer steuerpflichtigen Tätigkeit verbunden ist.

Mischleistungen und Pauschalrechnungen

Viele Betreiber stellen Pauschalrechnungen mit MWST auf den Gesamtbetrag aus und behandeln den Vertrag als integrierte Dienstleistung. Prüfen Sie, ob diese Qualifikation zutreffend ist: Im Streitfall kann die ESTV rückwirkend zwischen befreiter Miete und besteuerten Dienstleistungen aufteilen.

Für KMU mit effektivem Verfahren buchen Sie die abziehbare MWST separat (Konto 1171) und stellen sicher, dass die MWST-Nummer des Lieferanten im UID-Register gültig ist.

Verwaltung flexibler Verträge: Klauseln und Fristen

Flexibilität ist der Hauptvorteil von Coworking, erfordert aber eine sorgfältige Überwachung der Vertragsfristen, um ungewollte stillschweigende Verlängerungen oder Vertragsstrafen zu vermeiden:

  • Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit. Verträge sehen oft 1–3 Monate Kündigungsfrist für Desks und 3–6 Monate für private Büros vor. Tragen Sie die Termine im Unternehmenskalender ein und setzen Sie Erinnerungen mindestens 30 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist.
  • Stillschweigende Verlängerung. Prüfen Sie, ob sich der Vertrag automatisch um gleiche Zeiträume verlängert. Ohne fristgerechte Kündigung können Sie für weitere 6–12 Monate mit Zahlungspflicht gebunden bleiben.
  • Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung. Viele Betreiber sehen die Zahlung der verbleibenden Monatsmieten oder eine feste Vertragsstrafe vor. Buchen Sie eine allfällige Vertragsstrafe zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung als Betriebsaufwand (Konto 6700) und klären Sie die Abzugsfähigkeit mit Ihrem Steuerberater.
  • Untermiete und Abtretung. Die Abtretung des Vertrags an Dritte ist selten ohne Zustimmung des Betreibers zulässig. Bei internen Übertragungen zwischen Konzerngesellschaften verlangen Sie eine schriftliche Nachtragsvereinbarung statt einer einfachen Namensänderung.

Bewahren Sie Verträge, Rechnungen und Kündigungsschreiben mindestens zehn Jahre auf, gemäss der Aufbewahrungspflicht nach Art. 958f OR für Bücher und Belege.

Operative Checkliste für KMU und Treuhänder

Bevor Sie die ersten Coworking-Kosten in der Buchhaltung erfassen, prüfen Sie, ob Sie diese Schritte abgeschlossen haben:

1

Analysieren Sie den Vertrag und ermitteln Sie die Aufteilung zwischen Miete, Dienstleistungen und variablen Kosten.

2

Konfigurieren Sie in Accountex mindestens drei getrennte Kostenkategorien für Miete, Dienstleistungen und Zusatzkosten.

3

Prüfen Sie die MWST-Behandlung des Anbieters und buchen Sie die abziehbare MWST wo anwendbar separat.

4

Legen Sie Vertragsfristen und Erinnerungen mindestens 30 Tage vor den Kündigungsterminen fest.

5

Dokumentieren Sie allfällige Aufteilungen zwischen Tätigkeiten oder Gesellschaften mit objektiven Kriterien und schriftlichen Vereinbarungen.

6

Führen Sie Monatsabschluss-Abgrenzungen für Vorauszahlungen und noch nicht in Rechnung gestellte variable Kosten durch.

Coworking: operative Flexibilität, buchhalterische Sorgfalt

Coworking bietet Schweizer KMU eine agile Alternative zu traditionellen Büros, doch die Vielfalt der Vertragsmodelle erfordert Disziplin bei der Verbuchung. Miete, Dienstleistungen und variable Kosten zu trennen, Aufteilungen zu dokumentieren und Vertragsfristen zu überwachen, sind keine bürokratischen Formalitäten: Sie bilden die Grundlage für eine korrekte Steuerabzugsfähigkeit und eine verlässliche Kontrolle der Fixkosten.

Mit einer passenden Konfiguration in Accountex und einer regelmässigen Überprüfung der Verträge können Sie die Flexibilität gemeinsamer Arbeitsräume voll ausschöpfen und gleichzeitig Buchhaltungs-, Steuer- und Revisionskonformität gemäss den geltenden Schweizer Vorschriften wahren.

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