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9 Min. Lesezeit·Zuletzt aktualisiert: 2026-07-22

Kommissionsware: Konsignationsbestände buchen ohne Lager und Margen zu verfälschen

Wie man Eigentum und physische Verfügbarkeit unterscheidet, Lieferantenware korrekt erfasst und die Margen in der Jahresrechnung schützt.

Warum Konsignationsware eine eigene Buchhaltung erfordert

Im B2B-Handel und in der Distribution ist es üblich, dass ein Lieferant Waren bei einem Kunden oder Händler hinterlegt, ohne das Eigentum unmittelbar zu übertragen. Man spricht von Kommissionsware (Konsignationsbestand): Die Ware befindet sich physisch in Ihrem Lager oder im Verkaufsort Ihres Partners, bleibt aber bis zum Verkauf oder zum vereinbarten Entnahmezeitpunkt Eigentum des Lieferanten.

Für ein Schweizer KMU ist der teuerste Fehler, diese Waren wie einen normalen Einkauf zu behandeln. Wenn Sie sie zum Einkaufspreis im Lager erfassen, blähen Sie den Wert der Vorräte auf, verzerren die Bruttomarge und verfälschen Kennzahlen wie das Umlaufvermögen und den ROI. Wenn Sie sie hingegen ganz weglassen, riskieren Sie, das operative Risiko zu unterschätzen und Erträge sowie Aufwendungen beim Eigentumsübergang nicht korrekt zu erfassen.

Dieser Leitfaden erklärt, wie Konsignationsbestände im Einklang mit dem Obligationenrecht (OR), den Schweizer Rechnungslegungsnormen (Swiss GAAP FER / professionelle Revisionsstandards) und dem Mehrwertsteuergesetz (MwStG) zu buchen sind – mit konkreten Beispielen für Unternehmer und Treuhandbüros, die Accountex nutzen.

Eigenbestand vs. Kommissionsware

Bevor Sie irgendwelche Buchungen vornehmen, trennen Sie die beiden Situationen klar voneinander. Das entscheidende Kriterium ist nicht der physische Standort der Ware, sondern die Übertragung von Risiko und Eigentum:

Kriterium Eigenbestand (Einkauf) Kommissionsware
Eigentum Beim Einlagerer / Händler bei Erhalt Beim Lieferanten (Einlagerungsgeber) bis zur Entnahme oder zum Verkauf
Verlustrisiko Trägt der Käufer Verbleibt beim Lieferanten, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht
Bilanzierung Lagerbestände (Umlaufvermögen) Ausserbilanz oder Auftragskonto; nicht als eigener Bestand ausgewiesen
Auswirkung auf die Marge Aufwand zum Zeitpunkt des Einkaufs Aufwand erst bei Eigentumsübertragung (Verkauf an Endkunde)
Lieferantenrechnung Bei Lieferung oder gemäss Zahlungsbedingungen Bei Verkauf, Entnahme oder vereinbarten Fristen (z. B. Stock Aging)
MwSt (Schweiz) Steuer beim Einkauf fällig, sofern steuerpflichtig In der Regel bei Eigentumsübertragung, nicht bei reiner Einlagerung
Physische Inventur In den eigenen Vorräten gezählt Separat erfasst; als Fremdeinlage gekennzeichnet

Buchhaltung auf Seite des Einlagerers: Lager und Margen schützen

Der Einlagerer darf Kommissionsware nicht auf dem Konto «Lagerbestände» (z. B. Konto 1200 im typischen Schweizer Kontenplan) erfassen. Der korrekte Ansatz in drei Schritten:

1. Wareneingang in Konsignation

Erfassen Sie die Bewegung nur in der Kostenrechnung oder auf einem Auftragskonto / ausserbilanz (z. B. Konto 9000 «Fremde Waren in Konsignation»). Keine Sollbuchung auf Vorräte, keine Habenbuchung auf Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten.

In Accountex erstellen Sie einen Lagerartikel mit dem Flag «Konsignationskonto» und ein separates logisches Lager. So erfasst die Software die Mengen, ohne die Bewertung des Eigenbestands zu beeinflussen.

2. Verkauf an Endkunde

Beim Verkauf erfolgt die Eigentumsübertragung vom Lieferanten an den Einlagerer und gleichzeitig die Weitergabe an den Kunden. Buchen Sie:

  • Verkaufsertrag (Konto 3200) und geschuldete MwSt auf den Verkaufspreis
  • Materialaufwand (Konto 4000) und Verbindlichkeit gegenüber Lieferant (Konto 2000), auf Basis des vereinbarten Konsignationspreises
  • Ausgang vom Konsignations-Auftragskonto (Korrektur Konto 9000)

Die Bruttomarge spiegelt nur die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufskosten zum tatsächlichen Zeitpunkt der Übertragung wider – nicht früher.

3. Rückgabe an Lieferant oder Verschrottung

Kehrt die Ware unverkauft zum Lieferanten zurück, buchen Sie nur den Ausgang vom Auftragskonto. Kein Aufwand, kein Ertrag. Wenn der Vertrag Strafen für übermässige Liegezeiten vorsieht, sind diese separat als Betriebsaufwand zu erfassen.

Buchhaltung auf Seite des Lieferanten (Einlagerungsgeber)

Der Lieferant führt die Ware in der Bilanz, bis er das Eigentum überträgt. Die typische Buchhaltung sieht folgendermassen aus:

Zeitpunkt Buchung Auswirkung auf Margen
Versand in Konsignation Interner Transfer: von «Eigene Lagerbestände» zu «Bestand bei Dritten in Konsignation» (dediziertes Unterkonto des Umlaufvermögens) Kein Ertrag; Gesamtwert der Vorräte unverändert
Verkauf / Entnahme durch Einlagerer Ertrag (3200), MwSt, Forderung gegenüber Einlagerer; Wareneinsatz (4000); Abschluss der Position «Bestand bei Dritten» Marge wird erst jetzt erfasst
Wertberichtigung / Obsoleszenz Rückstellung oder Wertkorrektur auf dem Konsignationsbestand, wie bei eigenen Vorräten ( bilanzieller Vorsichtsgrundsatz) Reduzierung der künftigen Marge
Rückkehr ins eigene Lager Umgekehrter Transfer von «Bestand bei Dritten» zu «Eigene Lagerbestände» Keine Auswirkung auf Erträge

Für den Jahresabschluss nehmen Sie den Konsignationsbestand bei Dritten in die Gesamtinventur auf und prüfen, ob der Einlagerer Ihnen eine schriftliche Bestätigung der Bestände zum Bilanzstichtag gesendet hat (Art. 958 OR – individuelle Bewertung der Vorräte).

Schweizer MwSt: Wann die Steuerpflicht entsteht

Gemäss MwStG und der Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist die Eigentumsübertragung beweglicher körperlicher Güter in der Regel der massgebliche Zeitpunkt für die MwSt. Die reine Einlagerung von Waren bei einem Dritten ohne Eigentumsübertragung gilt in der Regel nicht als steuerpflichtige «Lieferung».

Beachten Sie Ausnahmen: Ist der Vertrag mehrdeutig formuliert und wird die Rechnung bei physischer Lieferung ausgestellt, könnten ESTV und Revisor die Transaktion als unmittelbaren Verkauf einstufen. Ebenso können Dreiecksgeschäfte oder grenzüberschreitende Einlagerungen unterschiedliche MwSt-Pflichten auslösen: etwa Einfuhrsteuer, Bezugssteuer (Art. 45 MwStG) oder die Vereinfachung für Einlagerungen in der Schweiz gemäss Art. 4 MWSTV, wenn Empfänger und Preis bei der Einfuhr bereits bekannt sind.

MwSt-Kontrollpunkte

  • Rechnungsdatum des Lieferanten an die Eigentumsübertragung anpassen, nicht an den Versand in Konsignation
  • Prüfen, ob der Einlagerer Endkunde oder vorsteuerabzugsberechtigter Händler ist
  • Den Ablauf mit Lieferscheinen oder periodischen, vom Einlagerer unterzeichneten Verkaufsberichten dokumentieren
  • Bei Stock Aging mit automatischer Fakturierung fällt die MwSt bei vertraglicher Fälligkeit der erzwungenen Entnahme an

Zahlenbeispiel: Industriedistributor im Tessin

Beta SA, ein Handels-KMU mit Sitz in Lugano, erhält 100 Einheiten elektronischer Komponenten vom Lieferanten Alpha GmbH (Deutschland) in Konsignation. Konsignationspreis: CHF 45/Einheit. Beta verkauft an den Endkunden zu CHF 72/Einheit (+ MwSt 8,1 %).

Vorgang Betrag Buchung Beta SA (Einlagerer)
Eingang 100 Stk. in Konsignation CHF 4'500 (Informationswert) Auftragskonto 9000: +CHF 4'500 — kein Effekt auf GuV noch Vorräte
Verkauf 30 Stk. an Kunde Ertrag CHF 2'160 + MwSt CHF 175 Debitoren 1'100 / Ertrag 3'200 CHF 2'160; MwSt geschuldet 2200 CHF 175; Aufwand 4'000 CHF 1'350 / Verbindlichkeiten 2'000 CHF 1'350; Auftragskonto 9000 −CHF 1'350
Rückgabe 20 Stk. an Alpha CHF 900 (informativ) Auftragskonto 9000: −CHF 900 — kein Aufwand
Am Geschäftsjahresende: 50 Stk. auf Lager CHF 2'250 (informativ) Ausserbilanzielle Informationsnotiz; eigene Vorräte Beta: CHF 0 für diese Einheiten

Bruttomarge auf den 30 verkauften Einheiten: CHF 2'160 − CHF 1'350 = CHF 810 (37,5 %). Im grenzüberschreitenden Fall entrichtet Beta bei Eigentumsübertragung die Einfuhrsteuer und kann sie als Vorsteuer abziehen, sofern sie mwstpflichtig ist. Hätte Beta die gesamte Charge bei Erhalt in den Vorräten erfasst, wäre das gebundene Kapital um CHF 4'500 aufgebläht erschienen und die Periodenmarge verzerrt worden.

Physische Inventur und Abstimmung

Operative Best Practices

  • Physisches Lager oder eigener Bereich, Kennzeichnung «Eigentum [Lieferant]»
  • Jährliche Inventur mit getrennter Zählung Eigenbestand / Fremdeinlage
  • Monatlicher Bericht an den Lieferanten: Verkäufe, Retouren, Bestände
  • Klausel zur Haftung bei Diebstahl, Brand und Schäden (Versicherung)

Jahresabschluss

  • Schriftliche Bestätigung der Konsignationsbestände zum Bilanzstichtag
  • Prüfung, dass das Auftragskonto mit der physischen Inventur übereinstimmt
  • Anhang: Angaben zu Waren in Obhut Dritter, sofern wesentlich (Art. 959 OR)
  • Abstimmung mit dem Revisor vor der endgültigen Bewertung der Vorräte

Accountex für Konsignationsware konfigurieren

Accountex ermöglicht die Verwaltung von Konsignationsbeständen, ohne Lager- und Margenberichte zu verfälschen:

1

Logisches Lager «Fremdeinlage»

Trennt Konsignationsbestand physisch und buchhalterisch. Bewertungsberichte schliessen dieses Lager automatisch vom Wert der eigenen Vorräte aus.

2

Artikel mit Typ «Konsignationskonto»

Verknüpfen Sie jeden Konsignationsartikel mit dem einlagernden Lieferanten. Beim Verkauf erstellt Accountex in einem Schritt die Kundenrechnung, die Kostenbuchung gegenüber dem Lieferanten und die Korrektur des Auftragskontos.

3

Bestands- und Aging-Berichte

Überwachen Sie, wie lange Waren in Konsignation verbleiben. Nützlich, um automatische Fakturierungsklauseln auszulösen oder Retouren vor Obsoleszenz zu verhandeln.

4

Margen-Dashboard nach Kanal

Vergleichen Sie die Margen bei Verkäufen aus Eigenbestand vs. Konsignation, um zu beurteilen, ob das Konsignationsmodell wirtschaftlich tragfähig ist im Vergleich zum Vorauskauf.

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Fehler Folge Korrektur
Einlagerung als Einkauf buchen Aufgeblähte Vorräte und Verbindlichkeiten; unterschätzte Marge bei künftigen Verkäufen Storno und Korrektur auf Auftragskonto; Aufwand zum Zeitpunkt des Verkaufs
Konsignationsbestand aus der Inventur weglassen Nicht erklärbare physische Differenzen; Streitrisiko mit dem Lieferanten Getrennte Zählung und Abstimmung mit Partnerberichten
MwSt bei Wareneingang in Konsignation fakturieren Vorzeitige Steuerzahlung; mögliche Beanstandung durch die ESTV MwSt nur bei dokumentierter Eigentumsübertragung
Fehlender oder generischer Konsignationsvertrag Unsicherheit bei Eigentum, Risiko und steuerlichem Zeitpunkt Schriftliche Vereinbarung mit Klauseln gemäss OR Art. 472 ff. und klaren Handelsbedingungen

Zusammenfassung

Kommissionsware erfordert eine Buchhaltung, die physische Verwahrung und rechtliches Eigentum klar trennt. Der Einlagerer erfasst den Bestand ausserhalb der eigenen Vorräte bis zur Übertragung; der Lieferant führt den Wert in der Bilanz, bis der Verkauf perfektioniert ist. Nur so bleiben Lager, Margen und MwSt-Position der wirtschaftlichen Realität treu.

Mit einem klaren Vertrag, einer dedizierten Inventur und der richtigen Konfiguration in Accountex wird das Konsignationsmodell zu einem Instrument der handellichen Flexibilität – und nicht zu einer Quelle buchhalterischer Verzerrungen beim Jahresabschluss.

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