Zum Hauptinhalt springen
Alle Ratgeber
11 Min. Lesezeit·

Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsführern in GmbH und AG: Beschlüsse, Steuern und konforme Buchhaltung für KMU

Wie Sie die Honorare des Verwaltungsrats und der Geschäftsführer korrekt festlegen, genehmigen und erfassen – unter Einhaltung des Obligationenrechts und der Schweizer Steuervorschriften.

Warum Governance-Vergütungen besondere buchhalterische Aufmerksamkeit erfordern

In einer GmbH oder AG sind die Vergütungen an den Verwaltungsrat, an Verwaltungsratsmitglieder mit exekutiven Funktionen oder an Geschäftsführer keine einfache Kostenposition: Sie wirken sich auf Governance, Personalsteuern, Quellensteuer und Transparenz gegenüber Gesellschaftern und Aktionären aus. Eine fehlerhafte Behandlung kann AHV-Nachprüfungen, steuerliche Beanstandungen oder Einwände bei der Genehmigung der Jahresrechnung nach sich ziehen.

Schweizer KMU verfügen oft über schlanke Organe: Der Gründer vereint die Rollen von Gesellschafter, Geschäftsführer und Verwaltungsratsmitglied. In diesen Fällen wird die Unterscheidung zwischen Lohn aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, Mandatsvergütung und Gewinnbeteiligung entscheidend für die korrekte Buchhaltung und die Sozialversicherungspflicht.

Dieser Leitfaden erläutert den bundesrechtlichen Rahmen, die praktischen Unterschiede zwischen GmbH und AG, die erforderlichen Beschlussverfahren sowie die buchhalterischen und steuerlichen Regeln, die Sie mit Accountex anwenden sollten, um einen dokumentierten und konformen Ablauf sicherzustellen.

Arten der Vergütung und deren Behandlung

Nicht alle Zahlungen an Organe haben dieselbe Rechtsnatur. Die korrekte Einordnung ist der erste Schritt für Steuern und Buchhaltung:

Festes Jahreshonorar

Pauschalbetrag, von der Versammlung für das Mandat als nicht exekutives Verwaltungsratsmitglied oder für die Aufsicht genehmigt. Typisch bei AG mit part-time Verwaltungsrat.

Buchhalterisch unter Personalkosten oder Verwaltungsaufwand erfasst, mit monatlicher Verteilung oder Rückstellung am Geschäftsjahresende, wenn die Zahlung nachträglich erfolgt.

Sitzungsentschädigung

Variable Vergütung nach der Anzahl tatsächlich durchgeführter Sitzungen. Erfordert unterzeichnete Protokolle und eine jährliche Zusammenfassung.

Nützlich für Räte mit unregelmässiger Tätigkeit; die Buchung erfolgt bei Entstehung des Anspruchs, nicht zwingend am Zahlungsdatum.

Lohn aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

Gehalt des operativen Geschäftsführers oder des Verwaltungsratsmitglieds mit exekutiven Funktionen, das den Tagesbetrieb leitet. Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts.

Unterliegt AHV/IV/EO, BVG, UVG/NBU und gegebenenfalls der Quellensteuer. Klar vom Mandatshonorar zu trennen.

Gewinnbeteiligung und Dividenden

Ausschüttung an Gesellschafter oder Aktionäre in ihrer Eigenschaft als Inhaber von Stammanteilen oder Aktien, nicht als Vergütung für das Mandat.

Kein abzugsfähiger Aufwand für die Gesellschaft. Andere Besteuerung: qualifizierte oder ordentliche Besteuerung auf Ebene des Begünstigten, ohne Sozialversicherungsbeiträge auf Dividenden.

Beschlüsse und Dokumentation: der konforme Ablauf

Eine Vergütung ohne gültige Beschlussgrundlage setzt die Gesellschaft zivil- und steuerrechtlichen Risiken aus. Für KMU umfasst ein geordneter Ablauf vier dokumentierte Phasen:

  1. Begründeter Vorschlag. Die Geschäftsleitung oder der Verwaltungsrat erstellt einen Vorschlag mit Beträgen, Kriterien und Marktvergleich. Bei relevanten Beträgen stärkt ein kurzer Branchenvergleich die Verteidigbarkeit.
  2. Beschluss des zuständigen Organs. Bei der GmbH genehmigt die Gesellschafterversammlung die Vergütungen der Geschäftsführer, sofern das Statut nichts anderes vorsieht. Bei der AG genehmigt die Generalversammlung die Gesamtsumme der Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung (Art. 698 Abs. 3 lit. d OR); der Verwaltungsrat legt die individuelle Vergütung der operativen Geschäftsleitung fest.
  3. Zeitnahe Buchung. Jede Auszahlung wird mit Verwendungszweck, Bezugszeitraum und Begünstigtem erfasst. In Accountex erleichtert die Verknüpfung der Buchung mit dem Protokoll Audit und Revision.
  4. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Mitteilung. Die Unterscheidung zwischen nicht exekutivem Mandat und unselbständiger Erwerbstätigkeit bestimmt Quellensteuer, BVG, UVG und Inhalt des Lohnausweises; AHV-Pflicht auf Honorar oder Lohn in beiden Fällen, sofern keine dokumentierte Ausnahme vorliegt. Dokumente mindestens zehn Jahre aufbewahren.

Mindestinhalt des Protokolls

  • Datum, Teilnehmer und erreichtes Quorum
  • Genehmigter Betrag oder Berechnungsformel
  • Erklärung zur Enthaltung des Begünstigten
  • Leistungszeitraum und Zahlungsmodalitäten
  • Allfällige Nebenvergütungen (Spesenvergütungen, Weiterbildung)

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Die Einordnung des Verhältnisses bestimmt die AHV-Pflicht und die Einkommenssteuer. Die kritischste Unterscheidung bei KMU betrifft den Gesellschafter-Geschäftsführer:

Situation AHV / IV / EO Einkommenssteuer Quellensteuer
Nicht exekutives Verwaltungsratsmitglied (Mandat) AHV/IV/EO-pflichtig auf die Vergütung (nichtselbständige Erwerbstätigkeit gemäss Art. 7 Abs. 1 lit. h AHVV); Ausnahme, wenn die Vergütung einem Drittarbeitgeber in der Schweiz ausgerichtet wird, der den Beauftragten im Verwaltungsrat vertritt Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit; Lohnausweis (Feld 6) Quellensteuer (Art. 93 DBG) bei fehlendem steuerlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der CH; kantonaler Satz (ca. 15–25 %, einschliesslich 5 % Bundessteuer), sofern kein Abkommen gilt
Geschäftsführer / operativer Direktor Pflicht auf Lohn und Nebenleistungen Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit; Lohnausweis Pflicht für ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung oder steuerlichen Wohnsitz in der CH
Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH) / Gesellschafter mit relevanter Beteiligung und exekutiven Funktionen (AG) Pflicht auf Lohn aus unselbständiger Erwerbstätigkeit mindestens in Höhe des Marktwerts; übersteigende Dividenden können umqualifiziert werden Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit; auf korrekte Aufteilung Lohn/Dividende achten Quellensteuer gemäss kantonaler Regelung bei Arbeitnehmern mit B- oder L-Bewilligung; für ausländische Verwaltungsräte Art. 93 DBG
Belegte Spesenvergütung Ausgeschlossen, wenn effektiv und begründet (km, Verpflegung, Unterkunft) Nicht steuerbar, wenn gemäss Verwaltungspraxis Nicht unterworfen, wenn reine Erstattung

Auf Gesellschaftsebene mindern abzugsfähige Vergütungen den steuerbaren Gewinn für die Gewinnsteuer auf Bundesebene, kantonaler und kommunaler Ebene. Dividenden und Gewinnausschüttungen sind nicht abzugsfähig: Eine Verwechslung der beiden Positionen bedeutet doppelte Besteuerung oder Umqualifizierungsrisiken.

Für im Ausland wohnhafte Verwaltungsratsmitglieder sind Doppelbesteuerungsabkommen und die Quellensteuerpflicht gemäss Art. 93 DBG auf das Bruttohonorar zu prüfen (Satz bestimmt durch den Kanton des Gesellschaftssitzes, in der Regel zwischen 15 % und 25 %, einschliesslich 5 % Bundessteuer). Der Kanton des Gesellschaftssitzes ist für die Abgeltung zuständig, sofern keine Sonderfälle vorliegen.

Buchhaltung gemäss Schweizer Vorschriften

Gemäss den Schweizer Rechnungslegungsvorschriften (Obligationenrecht und gegebenenfalls Swiss GAAP FER) werden Vergütungen der Organe zum Zeitpunkt erfasst, an dem die Gesellschaft eine rechtliche Zahlungspflicht hat, unabhängig vom Zahlungsdatum:

Typische Buchungen

  • Entstehung des Honorars: Soll Personalkosten / Verwaltungsaufwand — Haben Verbindlichkeiten gegenüber Organen
  • Zahlung: Soll Verbindlichkeiten gegenüber Organen — Haben Bank
  • Quellensteuer: Soll Verbindlichkeiten gegenüber Organen — Haben Quellensteuerverbindlichkeiten
  • AHV-Beiträge: Soll Personalkosten — Haben Vorsorgeeinrichtung / AHV

Jahresabschluss und Anhang

  • Beschlossene, aber per 31.12 noch nicht bezahlte Honorare zurückstellen
  • Lohn aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und Mandatshonorar in den Kostenpositionen trennen
  • Im Anhang die Gesamtvergütungen angeben, wenn für die Bilanzinterpretation relevant
  • Protokollauszüge den Korrekturbuchungen in Accountex beilegen

Gesellschaften, die Swiss GAAP FER anwenden, müssen zudem prüfen, ob die Vergütungen zu den nahestehenden Parteien gehören, mit Offenlegungspflicht bei wesentlichem Umfang. Auch KMU im vereinfachten Rechnungslegungsmodell profitieren von einer klaren Trennung zwischen fixen Governance-Kosten und operativen Vergütungen für Margenanalysen.

Häufige Szenarien bei Schweizer KMU

GmbH mit einem einzigen Gesellschafter-Geschäftsführer

Der Gesellschafter, der den operativen Betrieb führt, bezieht in der Regel einen Lohn aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, nicht bloss ein Honorar. Die Versammlung – formal bestehend aus dem Gesellschafter selbst – genehmigt die Vergütung schriftlich. Der Lohn muss dem Marktwert entsprechen, damit die Steuerbehörde keinen Teil der ausgeschütteten Gewinne umqualifiziert.

AG mit Familienverwaltungsrat

Mehrere Familienmitglieder im Verwaltungsrat ohne exekutive Funktionen beziehen Mandatshonorare. Tatsächlich abgehaltene Sitzungen dokumentieren und von übermässigen Vergütungen im Verhältnis zum Zeitaufwand und zur Unternehmensgrösse absehen.

Externer professioneller Verwaltungsrat

Die Vergütung wird in der Regel der natürlichen Person ausgerichtet, die das Mandat innehat (persönliche Ausübung). Ist der Beauftragte MWST-pflichtig, kann das Honorar MWST auslösen; die Gesellschaft kann diese abziehen, wenn die Tätigkeit steuerbar ist. Wohnsitz und Status für die Quellensteuer prüfen (Art. 93 DBG für ausländische Begünstigte). Mandatsvertrag und periodische Dokumentation aufbewahren.

Operative Checkliste für Unternehmer und Treuhänder

  • Statut auf Kompetenzen, Obergrenzen und Genehmigungsverfahren für Vergütungen prüfen
  • Jeden Begünstigten einordnen: unselbständige Erwerbstätigkeit, Mandat als nicht exekutives Verwaltungsratsmitglied oder nur Gesellschafter
  • Beschluss vor der Zahlung fassen, mit Enthaltung des Begünstigten
  • In der Buchhaltung bei Entstehung erfassen, mit Rückstellungen zum Jahresende
  • Lohnausweis ausstellen und Quellensteuer je nach Fall abwickeln
  • Lohn, Honorar, Spesenvergütungen und Dividenden klar trennen
  • Protokolle, Verträge und Belege in Accountex für Audit und Revision archivieren
  • Angemessenheit der Vergütungen jährlich im Verhältnis zu Umsatz, Ergebnis und Branchenbenchmark überprüfen

Ein geordneter Prozess schützt die Gesellschaft bei Steuerprüfung, ordentlicher Revision oder Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Die Kohärenz zwischen Beschluss, Vertrag, Buchhaltung und Steuererklärungen ist das Kriterium, an dem Behörden und Revisoren die Konformität der Behandlung beurteilen.

Vereinfachen Sie Ihre Schweizer Buchhaltung

AccountEX erledigt MWST, QR-Rechnungen und Buchungen mit AI. Kostenlos starten.